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Mord an Jonny K

157 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin Alexanderplatz, Jonny K ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Jonny K

02.08.2013 um 21:09
@KillingTime

Es mag sein, daß das in vielen Fällen so ist, sicher nicht "grundsätzlich".
Ich finde, es bringt auch nichts, in diesem Fall mit Klischees zu arbeiten, es geht hier um die betreffenden Täter, nicht generell um "junge Türken".


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Mord an Jonny K

02.08.2013 um 21:12
@Mao1974

Fakt ist eins, es wurde ein junger Mensch umgebracht, und das geschah in einem Gewaltexzess. Sowas ist härtestens zu bestrafen. Ohne wenn und aber. Ohne Beschönigungen. Ohne Gutmenschen. Ohne Political Correctness.


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Mord an Jonny K

02.08.2013 um 21:13
@KillingTime

Was hat das jetzt wieder mit 'Political Correctness' zu tun?


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Mord an Jonny K

02.08.2013 um 21:14
@KillingTime

Hab ich nichts gegen zu sagen...


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Mord an Jonny K

02.08.2013 um 21:15
Zitat von ThawraThawra schrieb:Was hat das jetzt wieder mit 'Political Correctness' zu tun?
Du weißt doch wie es ist. Da kommen immer gleich die Gutmenschen um die Ecke und faseln was von "schwerer Kindheit". Das kanns einfach nicht sein.


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Mord an Jonny K

02.08.2013 um 22:09
Aber ich glaube doch, dass wir hier ansetzten müssten, in dem wir genauer hinhören und den"guten" türkischen Leuten Hinweise geben was sie tun können, BEVOR diese Jugendliche so ins bodenlose abrutschen, davon gibt es auch viele deutsche....

Das sind Kinder aus Gewaltfamilien..... wie sie das überstehen, ist entscheidend, ob sie neben oder innerhalb dieser Familie trotzdem jemand haben, der sie wenigstens teilweise "auffängt"....damit ihre Hoffnung nicht ganz weg ist und das entscheidend, ob Gewalt weiter praktiziert wird....

Nimmt euch mal das Buch von Andreas Altmann mit dem Titel" Das scheiss Leben meines Vaters, dass scheiss Leben meiner Mutter und meine Scheissjugend" zur Brust......samt den fast 200 Leserbeurteilungen.....er hätte es auch einfach nur mit seiner Scheissjugend betiteln können, aber er hatte begriffen, wie sich das über Generationen durch die Familie frisst, weil keiner aufgeklärt wurde, wie das geschehen kann .....

Zu den Zuständen der Berliner Justiz habe ich im Netz gelesen, dass die Täter eine ganz gezielte
Methode anwenden, wenn sie erwischt und zur Polizei bestellt werden: Sie legen Fotos ihrer Familie
vor und geben an, wenn weiter ermittelt werde, dann bringen sie ihre Familie um.....

Hat davon schon jemand mal was gehört....???


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Mord an Jonny K

04.08.2013 um 09:39
JUGENDGERICHTSHILFE.....


Thomas Fechner erlebte vor einem Jahr das Grauen: Er begegnete drei “jungen Männern”, die der Kölner Stadtanzeiger nicht näher beschreibt und auch nicht mit Vornamen nennt – ein untrügliches Zeichen, dass die Mitbürger aus der Bereichererszene stammen. Auch der Dialogbeginn mit “Was guckst Du, Hurensohn” widerspricht diesem Verdacht nicht unbedingt. Der 30-jährige Fechner, der sich mit seiner Freundin auf dem Heimweg von einer Geburtstagsfeier befand und von den dreien unvermittelt angepöbelt und sofort attackiert wurde, überlebte nur mit Glück. Sie droschen Flaschen auf seinen Kopf und stachen mit den abgebrochenen Hälsen wie wild auf ihn ein. Blutüberströmt am Boden liegend erfährt er noch die übliche Schlussbehandlung: Er wird kräftig zusammengetreten. Das Urteil im Namen des Volkes: Bewährung und ein paar Sozialstunden.

(Von Michael Stürzenberger)

Das scheint selbst für den Kölner Stadtanzeiger zuviel des Gutmenschlichen zu sein. In dem Artikel “Milde Strafe für brutalen Überfall” wird der Vorfall wie folgt beschrieben:

Dass Thomas Fechner (30) den Abend des 23. Januar 2010 überlebt hat, ist „dem puren Zufall zu verdanken“. So sieht es der Jugendrichter, vor dem sich am Dienstag drei junge Männer (22) als Täter eines Überfalls verantworteten, der nach Aussage des Richters in seiner „Sinn- und Grundlosigkeit seinesgleichen sucht“. Täter und Opfer waren sich zuvor nie begegnet, als Kfz-Kaufmann Fechner am Tatabend in Rath mit seiner Freundin und Kumpels von einer Geburtstagsfeier auf dem Heimweg ist. Auf der Straße begegnen sie den Angeklagten, und Fechner wird ohne Anlass angesprochen: „Was guckst du, Hurensohn?“ Fechner reagiert nicht – dreht sich aber besorgt zu seiner Freundin um.

Da spürt er schon die erste Bierflasche, die auf seinem Kopf zerschellt, eine zweite folgt unmittelbar danach. Mit den abgebrochenen Flaschenhälsen stechen die Täter auf ihn ein: in den Kopf, den Hals, den Oberkörper. Als er blutüberströmt zusammenbricht, treten sie zu. Und machen sich bis auf einen Mitläufer davon, als die Freundin die Polizei alarmiert.

Im Krankenhaus wird Fechner am Kopf genäht, listen die Ärzte eine Vielzahl von Stich- und Platzwunden auf und diagnostizieren zwei gebrochene Lendenwirbel. Nach Aussagen der Ärzte werden die Brüche nie ganz ausheilen, ein Leben ohne Schmerzen ist unwahrscheinlich.

Reue, Mitleid, Entschuldigung? Die vermutlichen Angehörigen der Herrenmenschen-Ideologie zeigen nichts von alledem – und schweigen beharrlich:

In der Gerichtsverhandlung sagen die Hauptangeklagten auf Anraten ihrer Anwälte kein Wort. Obwohl die Anwälte in ihrem Plädoyer „keinen Zweifel an der Tatbeteiligung“ ihrer Mandanten haben. Auch auf ein Wort der Entschuldigung wartet Fechner vergebens.

Aber jetzt kommt das Allerbeste: Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe attestiert den drei Fast-Totschlägern eine “Verzögerung ihrer Entwicklung” und fordert für die zur Tatzeit 20-jährigen eine Behandlung nach Jugendstrafrecht:

Lediglich der Mitläufer, ein Lehrling, gibt überhaupt zu, dabei gewesen zu sein. Allerdings habe er zum Tatgeschehen selbst keine Erinnerung, „wegen eines Blackouts“. Das liegt wohl am Wodka- und Marihuana-Konsum der drei an jenem Abend. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe attestiert allen dreien eine „Verzögerung in ihrer Entwicklung“ und befürwortet für die zur Tatzeit 20-Jährigen die Annahme des Jugendstrafrechts. Weil das den Erziehungsgedanken im Vordergrund hat, kommen die beiden Haupttäter mit neun Monaten Bewährungsstrafe davon und müssen jeweils hundert Sozialstunden leisten. Der Lehrling erhält ein halbes Jahr Bewährung und muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er als Einziger eine Arbeit hat.

Für brutalstes Zusammenschlagen und Ausrauben hat ihre Entwicklung aber offensichtlich ausgereicht. Für das bedauernswerte Opfer ist dieses skandalöse Urteil der blanke Hohn. Wenigstens wird er versuchen, die drei gefährlichen Kriminellen noch vor ein Zivilgericht zu zerren.


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Mord an Jonny K

04.08.2013 um 11:46
Der Lehrling erhält ein halbes Jahr Bewährung und muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er als einziger eine Arbeit hat.....
Dieser wurde in dieser Gruppe wohl auch nur akzeptiert, weil er eine Arbeit und deshalb Geld hatte....sie werden ihn abgefüllt haben, damit er nicht bemerkt, wie er von diesen anderen ausgenommen wurde.....
Einen Anlass zum Anpöbeln finden die immer.....hier war es wohl der Anblick des jungen Mannes, dass er eine Freundin hatte und wohl auch Arbeit, auf was sie wütend waren....eines
hängt mit dem anderen zusammen.....Leute, deren Anblick von keinen Sorgen gezeichnet sind, können sie nicht ertragen .....

Dass ist es ja, was ich meine......Entwicklungsstörungen müsste man schon viel früher nachgehen und nicht erst , wenn sie kriminell sind, wenn in den ersten Schulklassen die Schwierigkeiten beginnen...aber weil man mit solchen Eltern nicht gut zusammen arbeiten kann, da diese schon uneinsichtig sind ODER auch oft Unwissenheit über diese Krankheit in deren Familie herrscht...aber schön, dass sie dann vor Gericht zur Sprache kommen.....!!

Und Handys alleine, wenn man unmittelbar betroffen ist, helfen nur bedingt.....erst Signale abgeben mit einer einfachen Trillerpfeife z.B., auf sich aufmerksam zu machen , was sie schneller in die Flucht treiben könnte, dann die Polizei rufen halte ich für sinnvoller....sollte man mal überlegen......


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Mord an Jonny K

04.08.2013 um 17:59
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:die Einschätzung der JGH ist für meine Begriffe ein Witz.
Leider kein Einzelfall und komischer Weise haben eben diese Art von Mördern mit Migrationshintergrund Freifahrtsscheine in Deutschland, wären es deutsche Täter, würde man anders reden.

Inzwischen lässt man ja die Ausländer wie Gestern bspw. in Berlin geschehen ganz offen antisemitisch demonstrieren, wären es deutsche Bürger die mit solchen Parolen auf die Strasse gehen würden, hätte man die doch sofort weggesperrt.


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Mord an Jonny K

04.08.2013 um 18:04
Zitat von kopischkekopischke schrieb:komischer Weise haben eben diese Art von Mördern mit Migrationshintergrund Freifahrtsscheine in Deutschland, wären es deutsche Täter, würde man anders reden.
@Marcandas , übernehmen Sie!

Was ist da los, was macht die Justiz?


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Mord an Jonny K

04.08.2013 um 22:27
@kopischke: "wären es deutsche Bürger die mit solchen Parolen auf die Strasse gehen würden, hätte man die doch sofort weggesperrt."

Deshalb gibt es die NPD ja noch welche mit Hasstiraden grölend durch die Straßen zieht und mit Ständen in vielen Städten für neue kriminelle Mitglieder wirbt gell ^^


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Mord an Jonny K

05.08.2013 um 03:51
@KillingTime

Tja... die Jugendgerichtsbarkeit und die Zuweisung dergleichen ist generell ein streitbares und auch entsprechend umstrittenes Feld der Justiz. Solche Urteile kann ich auch nicht nachvollziehen... und auch so manche Strafrichter nicht. Entscheid nach Aktenlage mit folglicher richterlicher Betriebsblindheit für Folgen und tatsächliches Ausmaß der Taten tragen dazu wohl ihr Übriges bei.

Rechtspopulistisch und bar jeglicher sachlichen und faktischen Grundlagen aber ist die Feststellung, dass mit deutschen Tätern anders verfahren würde. Auch bei deutschen Tätern gibt es genügend Beispiele von solch milden Urteilen. Wären die Täter allerdings Deutsche gewesen - ein Michael Stürzenbüger hätte sich einen feuchten Dreck um diese Tat echauffiert.

Angebracht wäre wohl eher eine Diskussion, ob nicht generell das Erwachsenenstrafrecht ab Volljährigkeit anzuwenden ist. Die Rechte des Erwachsenenseins bemessen sich schließlich auch nicht anhand der individuellen Reifeentwicklung, sondern anhand des faktischen Alters. Angebracht wäre auch die Überlegung, ob ab einem gewissen Tatausmaß nicht sogar schon früher das Jugendstrafrecht auszuschließen wäre.


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Mord an Jonny K

09.08.2013 um 21:45
@Marcandas

Das wäre in der Tat ein Ansatz. Allerdings ist auch nach Jugendstrafrecht eine Verurteilung zu mehreren Haftjahren möglich und in Fällen wie diesem mE unumgänglich.
Strafverschärfend für die angeblichen "Mitläufer" müsste sich auch auswirken, nicht direkt nach dem Erkennen der ernsthaften Verletzungen Hilfe geholt zu haben (zB über Handy). Jeder, der auf einen schon am Boden liegenden eintritt oder schlägt ist mitverantwortlich zu machen für dessen Tod.
Es geht mir (wie Dir offenbar auch) nicht darum, die Abstammung solcher Täter zu bewerten, sondern um die Brutalität solcher Taten. Im Falle dieser Prügelattacke in der U-Bahn, in der der Täter noch herumtänzelte (Namen fallen mir jetzt nicht ein), war der Täter zB auch Deutscher und wurde ebenfalls viel zu milde bestraft.

Im Fall Jonny finde ich es bemerkenswert, daß der Haupttäter Onur sogar Amateurboxer war, zudem wegen Körperverletzung vorbestraft, dem zweiten Opfer (Nebenkläger) hat er durch Schläge u.a. einen Augenhöhlenbruch zugefügt, massivste Gewalt. Da kann es einfach nicht sein, daß die JGH solches Pillepalle wie eine Verletzung an der Hand oder den "Schock" der U-Haft strafmildernd wertet, dieser Typ ist gemeingefährlich und er weiss um die Wirkung der Schläge eines trainierten Boxers.
Da muss das Ende der Fahnenstange in punkto "wir drücken nochmal ein Auge zu" einfach erreicht sein, der Schutz unschuldiger Bürger und die Würde der Opfer hat an erster Stelle zu stehen.


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 09:42
Tödlicher Angriff auf Jonny K. - Plädoyers erwartet 12.08.2013

Wenn am Montag um neun Uhr vor dem Landgericht Berlin das erste von insgesamt zehn Plädoyers im Fall Jonny K. gehalten wird, beginnt für Jonnys Schwester Tina K. noch einmal eine schwere Zeit. Zehn Mal wird die 28-Jährige sich anhören, wie Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger die brutale Prügelattacke beurteilen, die ihren Bruder das Leben kostete. Zehn Mal werden die Juristen erläutern, wie ihrer Ansicht nach die sechs jungen Männer bestraft werden sollen, die eine Beteiligung an der Tat gestanden haben.

An einem frühen Sonntagmorgen im Oktober vergangenen Jahres war es in der Nähe des Alexanderplatzes zwischen ihnen und vier anderen jungen Leuten zu einem Streit gekommen. Dabei wurden Jonny K. und dessen Freund Gerhard C. schwer verprügelt. Jonny K. erlag später den schweren Kopfverletzungen, die ihm durch Tritte zugefügt worden waren.

Im Mai begann der Prozess gegen die sechs Tatverdächtigen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Tina K. hat ihn vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag im Gerichtssaal verfolgt. Sie hat die Angeklagten bei ihren Aussagen beobachtet, die Zeugenaussagen verfolgt, den Gutachtern aufmerksam zugehört.

Die Tat hatte im vergangenen Jahr die Öffentlichkeit schockiert – auch weil Jonny K. offenbar einem Freund zur Hilfe eilen wollte, der von einem der Angeklagten attackiert worden sein soll. Was genau damals vorfiel, konnte das Gericht bislang nicht klären. Offen blieb vor allem, welcher der Angeklagten Jonny K. die entscheidenden Tritte gegen den Kopf zufügte.

Ausfälligkeiten eines Schöffen

Im Fokus standen die beiden Angeklagten Onur U. und Bilal K. Sie hatten sich nach der Tat in die Türkei abgesetzt und kamen erst nach Monaten zurück. Beide bestritten, Haupttäter zu sein und nahmen in Anspruch, in der Tatnacht "stark alkoholisiert" gewesen zu sein. Zwar ist klar, dass alle mutmaßlichen Täter vor der Tat gemeinsam eine Diskothek besuchten. Wie viel Alkohol sie dort konsumierten, konnte im Nachhinein aber nicht zweifelsfrei bestimmt werden.

Für den Vorsitzenden Richter Helmut Schweckendieck war der Prozess noch aus einem anderen Grund problematisch: Wenige Wochen nach seinem Beginn musste das Verfahren neu aufgerollt werden. Ein Schöffe hatte zunächst einen Zeugen in heftiger Weise verbal attackiert und sich danach offenbar gegenüber einem Reporter einer Boulevardzeitung "abfällig über die Verteidiger geäußert", wie das Gericht mitteilte. Die Verteidiger kündigten aus diesem Grunde Befangenheitsanträge gegen den Schöffen an, denen sich die Staatsanwaltschaft und die Vertretung der Nebenklage möglicherweise anschließen wollten. Den Anträgen kam das Gericht mit seiner Entscheidung zuvor und startete den Prozess Anfang Juni von vorn.

Öffentliche Diskussion

Den Unmutsäußerungen des Schöffen waren die Aussagen von Zeugen vorangegangen, die sich noch bei ihren Vernehmungen bei der Polizei sehr ausführlich geäußert hatten. In der Hauptverhandlung klang das gänzlich anders, plötzlich wollte sich keiner der Zeugen mehr an die Tat erinnern.

Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung wurden drei der sechs Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen, sie haben offenbar keine so schwere Strafe zu erwarten, dass weiterhin Haftgründe vorliegen. Und zum Ende der Beweisaufnahme empfahlen Vertreter der Jugendgerichtshilfe für alle sechs Angeklagte Bewährungsstrafen. Sowohl die Entlassung aus der U-Haft, als auch die Empfehlung milder Bewährungsstrafen sorgten in der Öffentlichkeit für Diskussionen. So wie der gesamte Prozess von emotionsgeladenen Debatten begleitet wurde.

Zwei Monate später steht das Verfahren vor dem Abschluss und es bleibt unsicher, ob das Gericht zu einem eindeutigen Urteil kommt. Tina K. betonte mehrfach, sie wolle die Angeklagten durch ihre Anwesenheit mit ihrer Tat konfrontieren und eine Erklärung für das Geschehen finden. Ob der Prozess ihr letzteres ermöglicht hat, wird wohl erst das Urteil erweisen.


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 10:36
Ich fordere mindestens 10 Jahre Haft fuer die Taeter! Auch als "reifeverzoegerte" Kulturbereicherer hat man bei uns keine Narrenfreiheit!


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 16:29
Ankläger fordert Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren..

UPDATE 12.08.2013

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, müssen die jungen Männer, die Jonny K. auf dem Alexanderplatz angegriffen hatten, zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch bei nur einem von ihnen plädiert der Ankläger auf Körperverletzung mit Todesfolge.


Nach der tödlichen Prügelattacke auf den 20-jährigen Jonny K. hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahren verlangt. Grundlos hätten die Angeklagten vor zehn Monaten am Alexanderplatz Jonny K. und dessen Freund angegriffen, sagte Oberstaatsanwalt Michael von Hagen am Montag vor dem Berliner Landgericht. Auslöser des Geschehens sei der damals 19-jährige Onur U. gewesen. Nur er sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig zu sprechen. Gegen ihn soll nach dem Willen des Anklägers die mit fünfeinhalb Jahren höchste Strafe ergehen.


Die Mitangeklagten im Alter von 19 bis 25 Jahren seien wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beteiligung an einer Schlägerei zu bestrafen.

Jonny K. war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 mit wuchtigen Schlägen und Tritten so heftig attackiert worden, dass er auf das Straßenpflaster stürzte. Er starb einen Tag später an massiven Hirnblutungen. Einer seiner Begleiter wurde durch Faustschläge ins Gesicht schwer verletzt. Auf Jonny K. sei auch noch eingetreten worden, als er bereits am Boden lag, stand für den Ankläger am zwölften Verhandlungstag fest. Allerdings habe man im Prozess nicht zweifelsfrei feststellen können, wer für diese Tritte verantwortlich ist. Zwei der Angeklagten hätten sich gegenseitig beschuldigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vier der Angeklagten eine Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Der Ankläger verwies nun auf höchstrichterliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Taten, bei denen unklar geblieben ist, welcher Gewaltakt zum Tode führte. Derjenige, der die Tätlichkeit begonnen hat, müsse sich die Beiträge der anderen zuordnen lassen, sagte der Oberstaatsanwalt. Onur U. habe den ersten Schlag gegen Jonny K. geführt, alle anderen Angeklagten hätten sich sukzessive an der Prügelei beteiligt.

Die sechs jungen Männer hatten zwar eine Beteiligung an einer Prügelei zugegeben, aber jede Schuld am Tod von Jonny K. von sich gewiesen. Mehrere gaben zu, den stehenden Jonny durch einen Tritt oder Schlag attackiert zu haben. Für eine Kopfverletzung aber seien sie nicht verantwortlich. Onur U. gab zu, dass er den Freund von Jonny K. massiv verprügelte. Jonny K. aber will er nicht einmal wahrgenommen haben. U. war nach der Tat monatelang in der Türkei untergetaucht.


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 19:48
@Vernazza2013

Wurde denn schon ein Urteil verkündet?


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 20:09
@KillingTime

Onur U. sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, sagte Ankläger Michael von Hagen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Der 20-Jährige habe die Angriffe auf den jungen Berliner mit einem Faustschlag ins Gesicht begonnen und die anderen Verdächtigen aufgestachelt. Die Tat sei völlig grundlos gewesen.

Am Donnerstag dem 15.08.2013 soll das Urteil fallen.


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 20:12
@Vernazza2013
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:Onur U. sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, sagte Ankläger Michael von Hagen
Die Meinung des Anklägers hat keinerlei Bedeutung.
Zitat von Vernazza2013Vernazza2013 schrieb:Am Donnerstag dem 15.08.2013 soll das Urteil fallen.
Seien wir gespannt...


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Mord an Jonny K

12.08.2013 um 20:22
@KillingTime

Egal, wie der Urteilsspruch ausfallen wird - es wurde in der Öffentlichkeit ein heranwachsender
junger Mann aus "hohlem" Anlass einfach totgeschlagen...


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Mord an Jonny K

13.08.2013 um 12:38
Das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Michael von Hagen dauert eine knappe Stunde. Die Zuschauer- und Pressebänke im Prozess um den Tod von Jonny K. sind voll besetzt, wie am ersten Verhandlungstag im Mai. Erst geht von Hagen mit Teilen der Medien ins Gericht: Sie hätten im Verfahren eine unrühmliche Rolle gespielt. Dann fasst er das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Den 19-jährigen Angeklagten Onur U. macht er als Haupttäter aus. „Aus erzieherischen Gründen ist eine deutliche Strafe geboten“, sagt von Hagen. Er fordert für den ehemaligen Amateurboxer 5 Jahre und sechs Monate Haft.
U.s Gesicht läuft rot an. Sein Blick geht zu den Freunden und Verwandeten im hinteren Teil des Saales. Einige von ihnen weinen. Onur U. schüttelt den Kopf, lächelt fassungslos.

Alle waren beteiligt
Deutlich niedriger fällt der Strafantrag der Staatsanaltschaft für die fünf Mitangeklagten aus. Osman A. (19), Memet E. (20), Melih Y. (21), Hüseyin I.-O. (21) und Bilal K. (24) sollen zwischen zweieinhalb und drei Jahren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei ins Gefängnis. Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelattacke gegen Jonny K. beteiligt waren, zu der es am frühen Morgen des 14. Oktober 2012 auf dem Alexanderplatz gekommen war. Der 20-jährige K. war kurz darauf an Hirnblutungen gestorben. Was die Blutungen ausgelöst hat – Schläge, Tritte oder der Sturz mit dem Kopf aufs Pflaster – konnten Rechtsmediziner in dem Prozess nicht mit Sicherheit sagen.
Für Staatsanwalt von Hagen steht fest: Onur U. hat die Konfrontation angefangen. Er habe den ersten Faustschlag gegen Jonny K. geführt. Erst danach hätten die anderen Angeklagten auf das Opfer eingeschlagen und getreten. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse sich derjenige, der mit einer Tat begonnen habe, alle anderen Tatbeiträge zurechenen lassen, wenn nicht festzustellen sei, welche der körperlichen Einwirkungen letzlich zum Tode – in diesem Fall zu der tödlichen Hirnblutung – geführt hat, sagt von Hagen. Deshalb sei nur Onur U. wegen Köperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.
Hauptbelastungszeuge ist Jonnys Freund, der 28-jährige Gerhard C. Der Afrodeutsche war in der Nacht mit K. und zwei weiteren Freunden unterwegs. Den einen musste C. tragen, weil er zu betrunken war. Vor dem Eiscafé in den Rathauspassagen kam es zu der Begegung mit zwischen den beiden Gruppen, die sich zuvor noch nie gesehen hatten.
Gerhard C. hat Onur U. im Prozess schwer belastet: Dieser habe Jonny K. angegriffen. Und auch er selbst sei danach von U. zusammengeschlagen worden. Letzteres hat Onur U. zugegeben: Mindestens 12 Faustschläge habe er Gerhard C. versetzt. Jonny K. habe er aber nicht angefasst. Tatsächlich gibt es Unstimmigkeiten und Widersprüche in der Aussage des Hauptbelastungszeugen. Der Staatsanwalt weist in seinem Plädoyer darauf hin. Im Kern hält er C. aber für absolut glaubwürdig. Er verweist auf Details, die sich C. nicht ausgedacht haben könne. Onur U. wirft er Beschönigung vor.
U.s Verteidiger Axel Weimann plädiert für eine deutlich mildere Strafe, die seinem Mandanten eine Haftverschonung ermögliche. „Die Sichtweise des Staatsanwalts verschlägt mir fast die Sprache“, so Weimann. Gerhard C.s Aussage biete keine verlässliche Urteilsgrundlage – er habe ein Interesse, die Abläufe so darzustellen, weil er Jonny K. nicht habe schützen können und deshalb . von Selbstvorwürfen geplagt sei.
„Habe die Wahrheit gesagt“
Onur U. entschuldigt sich in seinem Schlusswort bei Jonny K.s Familie. „Ich kann dir in die Augen gucken, ich habe die Wahrheit gesagt“, sagt er direkt zu Tina K. Die Schwester des Getöteten nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Die übrigen Verteidiger fordern für ihre Mandanten Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Urteil soll am Donnerstag ergehen.


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14.08.2013 um 01:55
Das Jugendstrafrecht ist eh viel zu mild. Bewährung, wenn man jemanden zu Tode prügelt? Obwohl man vorbestraft ist? Ich hoffe, die kommen alle ins Gefängnis.


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Mord an Jonny K

15.08.2013 um 09:52
Quelle: dap
15.08.2013
Zehn Monate nach der tödlichen Prügelattacke am Berliner Alexanderplatz gegen Jonny K. soll heute das Urteil gegen die sechs Schläger verkündet werden. Für den Hauptverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft gefordert.
Das Landgericht hat aber nicht ausgeschlossen, dass die Beweisaufnahme erneut gestartet werden muss. Für diesen Fall ist der Urteils-Termin unklar. Ein Verteidiger hatte im Plädoyer beantragt, weitere Zeugen zu hören.
Angriff in der Nähe des Alexanderplatzes
Die Gewaltorgie gegen Jonny K. hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der 20-Jährige war in der Nacht zum 14. Oktober 2012 mit Freunden auf dem Weg nach Hause, als er in der Nähe des Alexanderplatzes wie aus dem Nichts von Unbekannten angegriffen wurde. Der junge Berliner starb wenig später an Gehirnblutungen.
Die Staatsanwaltschaft hat für den hauptverdächtigen Onur U. (20) wegen Körperverletzung mit Todesfolge die höchste Strafe beantragt. Für die fünf mutmaßlichen Mittäter im Alter von 19 bis 25 Jahren wurden Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung zwischen zweieinhalb und drei Jahren gefordert, teilweise nach Jugendstrafrecht. Alle hatten Schläge und Tritte eingeräumt, aber eine Verantwortung für den Tod von Jonny K. nicht übernommen.


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Mord an Jonny K

15.08.2013 um 10:37
PROZESS ZU JONNY K. ENDET
Die Nacht der Tritte und Schläge
Von Annett Heide

Was geschah am 14. Oktober am Alexanderplatz? Das Gericht kann nicht klären, wodurch Jonny K. genau starb. Aber immerhin hat die Staatsanwaltschaft den Provokateur ausgemacht. An diesem Donnerstag soll das Urteil fallen.

Es sind sechs junge Männer, die heute ihr Urteil erwarten. Sechs Männer, die einen toten Mann auf dem Gewissen haben. Er war genauso alt wie sie, als sie ihn erschlugen. Einen schmalen Unbekannten mit einer roten Baseballkappe, den sie sterbend auf dem Pflaster liegen ließen. Direkt nach der Tat hörten Zeugen, wie sich die Angeklagten in der U-Bahn damit brüsteten. Der Hauptangeklagte Onur U. traf sich später mit dem Angeklagten Hüseyin I. in einer Shisha-Bar, und sie planten, sich ein Auto zu besorgen und zum „Spaß haben“ ins Wellnessbad Tropical Islands zu fahren. Der Angeklagte Melih Y. ging zu einem Fußballspiel. Jonny K. starb.

Der Tod des zwanzig Jahre alten Schülers war der spektakulärste einer Reihe von Fällen sinnloser, ansatzlos ausbrechender Gewalt auf den Straßen Berlins im vergangenen Jahr und führte bundesweit zu Diskussionen über den Umgang mit Jugendgewalt.



In jener Nacht, am 14. Oktober gegen 3.45 Uhr morgens, kamen die sechs Angeklagten Memet E., 19, Osman A., 19, Hüseyin I., 21, Melih Y., 21, Bilal K., 24, und Onur U., 19, aus der Bar Cancún am Alexanderplatz. Sie waren angetrunken und wollten nach Hause. Genauso wie Jonny K. und zwei Freunde, die aus der Bar Mio schräg gegenüber kamen und einen vierten Freund, der sich besinnungslos betrunken hatte, in Richtung eines Taxis schleppten. Weil er ihnen zu schwer wurde, wollten sie ihn kurz absetzen. Da machte Onur U. etwas, das er selbst vor Gericht „etwas sehr Dummes“, nennt, „etwas, was ich sehr bereue, der Auslöser für alles“.

Alles. Mit diesem Wort umreißt U. die Schlägerei, an der sich alle Angeklagten beteiligten und in deren Folge Jonny K. an einer massiven Hirnblutung starb. Nur: Durch welchen Schlag es dazu kam, durch welchen Tritt oder vielleicht bloß durch den Sturz, als Onur U. ihn mit einem Faustschlag niederstreckte, wie ein Zeuge erklärte, das lässt sich nach Aussage der Rechtsmediziner nicht klären. Alles ist möglich. Jeder der Angeklagten könnte schuld am Tod sein. Alle geben zu, dass sie zugeschlagen oder getreten haben, aber die Schuld an Jonny K.s Tod weist jeder von sich. Deshalb ging es in diesem Prozess vor allem darum herauszufinden, wer Jonny K. den ersten Schlag verpasste.

In der Türkei versteckt

Schon vor dem Prozessbeginn hatte sich durch die ausführliche Berichterstattung in der Öffentlichkeit das Bild von einem Gewaltexzess festgesetzt. Die Angeklagten Bilal K. und Onur U. waren derweil in die Türkei geflohen und hielten sich dort fast ein halbes Jahr lang versteckt. U. gab der Bild-Zeitung dort ein Interview und ließ sich auch fotografieren. Das verdichtete die Vorstellung von feigen, kaltblütigen Schlägern. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann und der Innensenator Frank Henkel schalteten sich auf politischer Ebene in die Aufklärung des Verbrechens ein, schließlich auch Angela Merkel.

Währenddessen gab auch Tina K., Jonnys ältere Schwester, zahlreiche Interviews, trat in Talkshows auf und gründete die Initiative „I am Jonny“ gegen Gewalt. Sie reist seitdem durch ganz Deutschland und spricht mit Schülern über den Fall.

Zwischenzeitlich wurde sie zum Medienstar. Manche werfen ihr Geltungssucht und Abgebrühtheit vor. Im November wurde sie für ihr öffentliches Eintreten gegen Jugendgewalt mit dem „Bambi“ ausgezeichnet, zusammen mit dem Rabbiner Daniel Alter, der von arabischstämmigen Jugendlichen in Friedenau verprügelt worden war.

Der Prozess begann im Mai erstaunlich ruhig und geordnet. Das lag vor allem an der besonnenen, vermittelnden Art des Vorsitzenden Richters Helmut Schweckendieck. Dann gab ein Schöffe dem Boulevardblatt B.Z. ein Interview und äußerte sich abfällig über Zeugen und Anwälte. Er wurde wegen Befangenheit abgesetzt, der Prozess musste noch einmal beginnen. Richter Schweckendieck nannte diesen Vorgang „extrem ärgerlich“, Tobias Kaehne, der Gerichtssprecher, erläuterte, dass zwar der Schöffe selbst für sich verantwortlich sei, „aber die B.Z. muss sich fragen lassen, ob sie alles tun muss, was sie tun darf“.

Besonders schmerzhaft dürfte die zweite Verlesung der Anklage, die zweite Anhörung der Rechtsmediziner und die zweite Zeugenaussage für die Nebenkläger Tina K. und ihren langjährigen Lebensgefährten Gerhard C. gewesen sein. C. war es, der den besinnungslosen Freund huckepack auf dem Rücken hatte und ihn auf einem Stuhl vor dem Eiscafé neben der Bar Cancún absetzen wollte.

„Dabei merkte ich, wie der Stuhl weggezogen wurde. Da sah ich ihn. Er hat gelacht.“, sagt C. im Gericht und zeigt auf Onur, der kaum drei Meter links von ihm neben seinem Anwalt sitzt. „Er schlug Jonny mit der rechten Faust. Kurz darauf schlug auch der etwas Dickere zu.“ Damit meint er Melih Y. „Dann wurde der Kreis dichter, sie haben von allen Seiten auf Jonny eingeschlagen.“ C. nennt nun die Namen der Täter und eine Schlagabfolge. Der Richter fragt: „Sind Sie sicher, dass Sie diese Zuordnung jetzt noch machen können? Das ist ja etwas anders als letztes Mal.“ – „Es war genau so. Ich sehe die erst jetzt so sitzen, vorher habe ich die nicht angesehen.“

C.s Verletzungen, die Brüche im Handgelenk, im Augenhöhlenboden und im Jochbein, sind weitgehend verheilt. Aber er ist deutlich gezeichnet. „Er wirft sich bis heute vor, dass er nicht genug getan hat, um Jonnys Tod zu verhindern“, wird Tina K. später sagen. Doch seine Erinnerungen sind vor allem eins: schlüssig. Das sind die Aussagen der Angeklagten nicht immer. Wie zum Beispiel die von Melih Y., der sagte, er habe Jonny zwar getreten, sich dann aber umgedreht und nichts mehr mitbekommen. Ist das wahrscheinlich? Dreht sich jemand, der gerade auf einen Menschen auf dem Boden eingetreten hat, einfach um und guckt nicht mehr, was die Kumpels weiter mit ihm machen?

Die Staatsanwaltschaft ist zu der Überzeugung gelangt, dass es ohne die Provokationen von Onur U. keine Schlägerei gegeben hätte. Es sei eindeutig er gewesen, der zuerst zugeschlagen habe. Oberstaatsanwalt Michael von Hagen forderte am Montag daher für ihn fünfeinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für die fünf weiteren Angeklagten forderte er zwischen zweieinhalb und drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und der Beteiligung an einer Schlägerei.

U. rutschte nervös auf seinem Stuhl herum und grinste hilflos, als er das hörte. Sein Anwalt Axel Weimann reagierte entsetzt. „Mein Mandant ist nicht verantwortlich für den Tod. Die Angeklagten wollen die Schuld bewusst auf Onur schieben.“ Er beantragte eine Bewährungsstrafe und auch die Vorladung neuer Zeugen. Möglicherweise wird deshalb heute nicht das Urteil verkündet, sondern die Beweisaufnahme wieder aufgenommen.

Es lohnt sich, noch einmal auf die Aussagen von Onur U. zu schauen. Er ist gebürtiger Berliner und besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Er ist ein talentierter Boxer, dreimal war er Berliner Meister in seiner Gewichtsklasse, beendete seine Karriere aber aufgrund einer Kapselverletzung. Nach dem Hauptschulabschluss begann er eine Ausbildung als Lagerarbeiter bei der Bundeswehr. Die brach er nach eigener Darstellung wieder ab, weil sein Vorgesetzter ihn wegen des Boxens hänselte.

U. lebt bei seinen Eltern, und die wiederum leben von Hartz IV, wie er sagt. Zuvor hatte sein Vater eine Autowerkstatt, „aber dazu hatte er keine richtige Lust mehr“. Sein Vater ein korpulenter, vierschrötiger Kerl, erscheint meist in Hemd und Leinenhosen im Gerichtssaal. Seine Mutter, eine gepflegte Frau mit stets dunkelrot geschminkten Lippen, einer Louis-Vuitton-Handtasche und einer Sonnenbrille im Haar, vermittelt durch ihre Kommentare den Eindruck, dass sie es für ungerechtfertigt hält, dass ihr Sohn auf der Anklagebank sitzt. Die Eltern fahren oft in einem Mercedes davon.

U. ist mehrfach vorbestraft. Eine Strafe rührt daher, dass er mit seinem Vater angebliche Schulden eintreiben war und dort jemanden verprügelte. Die letzte Strafe ist die Folge davon, dass er in einem Stau mit dem Auto seiner Mutter auf einen Fahrradweg auswich und einen Fahrradkurier, der ihn dafür maßregelte, verprügelte.

Die übrigen Angeklagten sind nicht vorbestraft. Es fällt aber auf, dass keiner von ihnen einen weiterführenden Schulabschluss oder eine Ausbildung hat. Während der Untersuchungshaft haben sie sich überlegt, dass sie dies nachholen wollen, teilten ihre Anwälte mit. Melih Y. gibt als Zukunftsplan an, dass er heiraten will. Bis auf Bilal K. sind sie nicht mehr in Untersuchungshaft und seither geradezu aufgeblüht. Sie scherzen hinter den Rücken ihrer Anwälte im Saal, einmal haben Osman A. und Melih Y. einen Lachanfall, Osman A. erscheint mit einer neuen Gucci-Kappe, Melih Y. ist tief gebräunt, Hüyesin I. trägt eine sehr breite, neue weiße Uhr.

U. hat erklärt, dass er es „voll krass“ finde, wozu ein Fausthieb führen könne, das habe er erst durch die Rechtsmediziner erfahren. „Das hat mich sehr bewegt und sehr nachdenklich gemacht.“ Dann schildert er noch einmal die Tatnacht. Er sei aus dem Cancún gegangen mit dem Plan, zu einer anderen Party zu fahren, wo „gute Mädchen“ sein sollten. Draußen habe er gesehen, dass sein Vater versucht hatte, ihn anzurufen. Er rief zurück. „Komm nach Hause“, habe sein Vater angeordnet, „du weißt, dass ich sonst kein Auge zumache.“ Immer wieder erwähnt U. die dominante Rolle seiner Eltern.

Tanzen und kreischen

„Doch ich habe dann diesen blöden Scherz gemacht und habe wie ein Mädchen mit den Hüften geschwungen. Ich habe den Stuhl weggezogen und wollte damit tanzen und habe wie ein Mädchen gekreischt.“ Er habe dann auf „den Dunkelhäutigen“, also Gerhard C., eingeschlagen, „mit beiden Fäusten abwechselnd, zehn oder zwölf kurze, schnelle Schläge“. Dann wollte er zur U-Bahn gehen und „kam an einem Jungen vorbei, der auf dem Boden lag. Er sah so aus, als ob er schlief.“ Im Nachhinein wisse er natürlich, dass das Jonny war, erklärt U., aber er habe mit seinem Tod wirklich nichts zu tun.

An dieser Stelle muss man erwähnen, dass U. es im zweiten Prozess selbst übernahm, seine Erklärung zu verlesen, während er dies im ersten Prozess seinem Anwalt überlassen hatte. Er erklärte auch ausdrücklich, dass ihm seine Tat leid tue und er die volle Verantwortung dafür übernehme. Damit meint U. allerdings, dass er Gerhard C. zusammengeschlagen hat, „das muss man wohl so sagen“. Es ist schwer zu sagen, ob er diese Aussagen aus taktischen Gründen macht oder tatsächlich Reue empfindet.

Tina K. nimmt Onur U. keine ehrlichen Gefühle ab. „Der guckt mich immer so durchdringend an und grinst und sein Hemd ist weit aufgeknöpft. Er kann nicht einmal vernünftig dasitzen. Wie kann man so posieren, wenn man wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt ist?“ Kurz nach Jonnys Geburtstag im April hat sich Tina K. sein Gesicht auf das linke Schulterblatt tätowieren lassen. Sie will ihren Bruder immer bei sich haben, für alle sichtbar.

Der Prozess helfe ihr enorm dabei, in den Alltag zurückzufinden, erzählt K., doch sie sei davon sehr fertig. Einfach müde. Deshalb sei das Urteil jetzt auch wichtig, um ein Ende zu setzen, „auch wenn es nicht wirklich etwas ändert.“ Dass Onur U. mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, wie von der Jugendgerichtshilfe empfohlen und von seinem Anwalt gefordert, mag sie sich nicht vorstellen. „Es kann doch nicht sein, dass man nicht mehr auf die Straße gehen kann, weil jemand reifeverzögert ist. Aber es bleibt die Frage, welche Strafe überhaupt gerecht wäre. Welche Strafe würde diese Täter denn zum Nachdenken bringen?“


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