Was das Strafmaß betrifft, ist alles völlig offen und betrifft Totschlag im Affekt.
Dazu einen Link:
http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Mann-erwuergte-seine-Ehefrau-sieben-Jahre-Haft (Archiv-Version vom 26.10.2021)Der Ehemann hatte immerhin noch die Polizei angerufen und die Ehefrau wurde ins Krankenhaus eingeliefert, sie verstarb jedoch.
Der Fall G.P. liegt jedoch aus meiner Sicht wesentlich schwerer. Er hat bewußt nach der Tat im Affekt, die Ehefrau zunächst verdeckt gelagert und anschließend einbetoniert.
Danach über fünf Jahre ihren Ruf geschädigt, indem er behauptete, die Frau habe
die gemeinsamen Kinder und ihn rücksichtlos verlassen und nie wieder etwas von sich hören lassen.
Erst als nach fünf Jahren die Polizei auf seinem Grundstück ermittelte, gab er die Tat zu.
Ob diese Verschleierungen und Lügen auch mit in das Strafmaß einfließen und bewertet werden, vermag ich als Laie nicht zu sagen.