Mauro schrieb:Wir haben es hier auch mit Irreführung der Behörden und hinterlistigen Machenschaften aus den vergangenen fünf Jahren zu tun.
Das beinhaltet für mich eine besondere Schwere der Schuld!
Ich bin juristischer Laie, bin mir aber absolut sicher dass das was du aufgezählt hast nichts mit der Frage zu tun haben wird ob er des Mordes oder des Totschlags angeklagt wird. Seit wann ist denn "Irreführung der Behörden" ein Mordmerkmal?
Man wird ihm z.B. nachweisen müssen
- dass er entweder besonders grausam war bei der Tatbegehung (was meines Wissens nach nie versucht wird)
- oder dass er eine andere Tat mit dem Verbrechen verdecken wollte (auch das wird schwer nachzuweisen sein)
- oder dass er verhindern wollte, dass seine Frau unterhaltsberechtigt wird
wenn man ihn überhaupt erst wegen Mordes anklagen will. Wenn er sich weiterhin so gut im Griff hat wie bisher, wird er sich einfach nicht weiter zum Tatgeschehen äußern - dann kommt er ziemlich sicher mit Totschlag davon.
Bei allem Verständnis für den emotionalen Zwiespalt der Kinder - ich kann mir zwar vorstellen, dass man sich den Gedanken an die Täterschaft des Vaters quasi aus einem gewissen Selbsterhaltungstrieb heraus verbietet. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es keinem von beiden niemals auch nur gedämmert hat, dass an der Version des Vaters etwas nicht stimmen könnte. Noch weniger Verständnis habe ich für die neue Frau - die muss schon recht leicht beeinflussbar gewesen sein, wenn sie dieses so einschneidende Ereignis in der Vergangenheit ihres Mannes nie weiter hinterfragt hat.