Als schwerwiegendstes Indiz führte der Richter schließlich ins Feld, dass der Angeklagte die Existenz der illegalen Flinte verschwiegen hat. „Als liebender Ehemann, der er sein wollte, hätte er keinen Anlass gehabt, das Gewehr zu verschweigen. Das macht nur dann Sinn, wenn man der Täter ist und weiß, was los ist, sagt der Richter.
Das Gericht weiß aber schon, dass es Schwachsinnige und Verrückte ebenfalls nicht verurteilen darf, oder? Immerhin wird das latent GüObst unterstellt indem er bei klarem verstand eine Waffe offen am Tatort zurückläßt, so dass sie später sicher gefunden wird und aufgrund der Umstände sicher zu ihm zurückverfolgt werden würde, im Gericht dann aber abstreitet die Waffe zu kennen.