Elektrische Zigarette
31.05.2015 um 12:18@DCWS
Bei geregelten Akkuträgern ist es egal ob geschützt oder nicht, da sie sich mit ihrer Technik selbst schützen sozusagen. Das heisst, sie schützen sich selbst davor, den Akku zu überstrapazieren oder zu tief zu entladen.
Unterschied zu geschützten und ungeschützten Akkus ist der, dass der geschützte etwas länger ist als der ungeschützte. Also eine Frage, ob er bei dir reinpasst.
Ich habe auch in meinem Akkuträger einen geschützten. Weil, wenn die "Technik" mal ausfällt, gibts noch nen Schutz am Akku.
Wie gesagt, du kannst beide benutzen.
Ich sag es jetzt einfach mal ganz blöde... Wie bei einer Schusswaffe mit Sperrung des Abzugs, als auch mit einer Schlaghammersicherung.
Eines würde reichen, aber beides zusammen ist einfach sicherer ;)
Du KANNST einen ungeschützten verwenden. Du kannst aber, der Sicherheit wegen auch einen geschützten benutzen.
Bei geregelten Akkuträgern ist es egal ob geschützt oder nicht, da sie sich mit ihrer Technik selbst schützen sozusagen. Das heisst, sie schützen sich selbst davor, den Akku zu überstrapazieren oder zu tief zu entladen.
Unterschied zu geschützten und ungeschützten Akkus ist der, dass der geschützte etwas länger ist als der ungeschützte. Also eine Frage, ob er bei dir reinpasst.
Ich habe auch in meinem Akkuträger einen geschützten. Weil, wenn die "Technik" mal ausfällt, gibts noch nen Schutz am Akku.
Wie gesagt, du kannst beide benutzen.
Ich sag es jetzt einfach mal ganz blöde... Wie bei einer Schusswaffe mit Sperrung des Abzugs, als auch mit einer Schlaghammersicherung.
Eines würde reichen, aber beides zusammen ist einfach sicherer ;)
Du KANNST einen ungeschützten verwenden. Du kannst aber, der Sicherheit wegen auch einen geschützten benutzen.