Technologie
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Kino.to wurde nun gelöscht

770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Filme, Illegal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 14:41
@rutz
Wenn man sich schon mit einem Film vergnuegen will, sollte man aucch bereit dazu sein, Geld fuer dieses Vergnuegen springen zu lassen. Ansonsten sollte man es gleich sein lassen. So sehe ich diese Sache.


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 14:43
Bis man den Antrag auf die Herausgabe der IP-Addressen stattgegeben hat und dann erst versucht, die IP-Addressen zu überprüfen, sind diese bereits längst beim Provider (6 Tage Speicherung) gelöscht und nicht mehr zurückverfolgbar!

Außerdem wurde nochmals seitens der GVU betont, dass man die Benutzer nicht verfolgen will, sondern sich eher darauf konzentriert, weitere solcher zwielichten Seiten vom Netz zu nehmen!

Es gibt auch kein Gesetz, dass das Anschauen von Online-Streams verbieten würde, selbst wenn man jetzt eines erlassen würde, kann man im Nachhinein nicht bestraft werden, da man sich vorher in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat! Probleme bekommen allerdings die Uploader, Downloader und evt die Sponsoren, da diese sich definitv nach aktuellem Gesetzt strafbar gemacht haben!

Insgesamt sind 18 weitere solcher Seiten im Visier, allerdings gehe ich mal davon aus, dass diese auch schon vorher im Visier waren! ;)


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 14:59
Und als ob irgendjemand ernsthaft denkt, es wäre legal, dass man im Internet was umsonst gucken kann (Teilweise Filmmitschnitte), wofür man im Kino bezahlt.
Nein, das ist sicher nicht illegal und ich bin mir sicher man könnte vor Gericht bestehen!
Außer vielleicht in den USA, da weiß man nie :)
Wenn man die Rundfunkgebühren bezahlt gelten diese genauso für Radio, Fernsehen und Internet!
Das hat mir der nette Herr Eintreiber von der GIS genau erklärt.
Wenn ich im Internet Radio höre so muss ich auch Rundfunkgebühren bezahlen.
Ob ich das jetzt aber über das Internet oder über ein externes Gerät Radio höre ist egal, wäre ja auch etwas unlogisch.
Ob ich im Fernsehen oder bei You Tube oder bei Kino.To fernsehe ist das auch egal.
Ich kann ja auch gar nicht wissen ob der, der die Internetseite erstellt hat die Berechtigung hat.
Sonst dürfte ich auch keine Videos bei Bild.de oder You Tube oder sonst wo ansehen.

Einem User kann man hier sicher keine Strafe geben! Auch Youtube Videos kann man aufnehmen und abspeichern, das ist wie beim Videorekorder und der ist auch nicht illegal.
Außerdem darf man alles downloaden was man im Netz findet, nur der Upload ist illegal ;)
Also keine Panik Leute.


5x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:07
@kastanislaus
Du bezahlst die Rundfunkgebühren um die Inhalte der öffentlich rechtlichen Medien nutzen zu dürfen. Sofern diese aber nicht die rechte an dem Film, den du dir anguckst erworben haben, kannst du dieses recht auch nicht durch deine Gebührenzahlung ableiten.
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Ich kann ja auch gar nicht wissen ob der, der die Internetseite erstellt hat die Berechtigung hat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht zumal die klar sein sollte, das Fluch der Karibik noch nicht im TV gelaufen ist.
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Außerdem darf man alles downloaden was man im Netz findet,
Nö, darf man nicht, bei gewissen Inhalten ist auch der Besitz strafbar.


1x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:15
einen ganz interessanten video beitrag zu der rechtslage findet man hier
https://www.youtube.com/watch?v=i8TrCfdOkc8


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:38
@kastanislaus
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Außerdem darf man alles downloaden was man im Netz findet, nur der Upload ist illegal ;)
Also keine Panik Leute.
Das ist falsch seit das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gilt.

Aus § 53 Urheberrechtsgesetz
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Eine Privatkopie von "offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich" gemachten Vorlagen ist nicht mehr zulässig. Da auch die ursprünglich vorgesehen Bagatellklausel weggefallen ist, ist JEDE Zuwiderhandlung strafbar. Auch der 15 jährige, der für sich persönlich ein einziges Lied auf seinem mp3-Player hat fällt hierunter.


2x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:39
@meteora
@rutz

Na ihr beiden.... dann will ich auch mal schön hoffen, dass ihr auch brav eure CD´s kauft anstatt You Tube zu nutzen! ;)
Weil alles andere wäre scheinheilige Moralapostei! :D

Zum einen sag ich´s mal so. Ich bin sogar ein regelmäßiger Kinogänger. Schon alleine weil ich auf Kinderfilme steh, und mein Sohnemann und ich uns die gerne mal an einem WE auf 3D anschauen möchten. Ich würde sogar fast behaupten, dass es einem monatl. Ritual gleicht.
Genauso, wie ich eben auch kino.to genutzt habe, und auch weiterhin mir Filme via Stream anschaue.

Ich finde das Gehabe lächerlich. Ob auch mit oder ohne kino.to werden die Kino´s nicht mehr Umsatz machen. Davon abgesehen will ich nicht wissen wieviele Steuergelder in die Fahndungen geflossen sind und noch fließen werden.
Warum nutzen die die Kohle nicht um unser Bildungswesen zu verbessern? Nööööö... Urheberrecht verletzt! Viel wichtiger als Kinder zu fördern. Aber das ist ein anderes Thema.


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:40
@Empusa
ja ich kaufe cd's -.-


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:41
@kastanislaus
Zitat von PetersKeksePetersKekse schrieb:Auch der 15 jährige, der für sich persönlich ein einziges Lied auf seinem mp3-Player hat fällt hierunter.
Guter Ansatz!
D. h. dann im Grunde, wenn ich mir ne CD kaufe... zieh die auf meinen Mediaplayer, und von dort auf den MP3 -Player, hab ich sogar 2 Kopien davon gemacht.
Hääähähähä... scheisse, sind wir alle nicht ein bisschen kriminell! :D


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:41
@rutz

Und You Tube??? Nutzt du das???


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:44
Zitat von intruderintruder schrieb:Du bezahlst die Rundfunkgebühren um die Inhalte der öffentlich rechtlichen Medien nutzen zu dürfen. Sofern diese aber nicht die rechte an dem Film, den du dir anguckst erworben haben, kannst du dieses recht auch nicht durch deine Gebührenzahlung ableiten.
Das stimmt aber dann tritt das in Kraft dass ich das nicht wissen kann, denn das:
Zitat von intruderintruder schrieb:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
ist eine nette Phrase die mal gern jedem an den Kopf geschleudert wird, die aber absolut nicht richtig ist! Das mag in gewissen Fällen stimmen, aber in den aller meisten Fällen schützt Unwissenheit vor Strafe!!

Oder willst du mir ernsthaft erzählen dass alle 5 Millionen oder was weiß ich wieviel Fernsehzuschauer die zB. bei TV-Total einen Filmklipp sehen der nicht gesendet werden darf Strafe zahlen müssen?
Oder da gab es doch jetzt das dass Audi mit Eminems Musik Werbung gemacht hat und er jetzt klagen wird. So alle die diese Werbung gesehen haben werden jetzt bestraft!
Das ist lächerlich.

Unwissenheit schützt (meistens) vor Strafe, auch im Netz!
Genauso wie wenn ich irgendwo parke wo kein Verbotsschild und auch sonst keine Gefährdung dadurch entsteht nicht jemand herkommen kann und sagen: "Tja da ist eigentlich Parkverbot, Pech Anzeige!"

Das ist ja auch das Problem der großen Labels und der Filmindustrie dass die Benutzer "zu viele" Rechte haben, aus deren Sicht natürlich.
Aber wir leben wenigstens in einem Rechtsstaat.
Zitat von intruderintruder schrieb:Nö, darf man nicht, bei gewissen Inhalten ist auch der Besitz strafbar.
Klar Kinderpornos und so was ist sind natürlich illegal, weil die generell illegal sind.
Aber ganz normale Musik ist nicht strafbar.


1x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:44
@Empusa
nutzen ja..downloaden nein..


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:47
@PetersKekse
Zitat von PetersKeksePetersKekse schrieb:"offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich"
Tja das ist jetzt gut formuliert, was ist denn genau OFFENSICHTLICH rechtswidrig?
Darüber können sich jetzt wieder die Anwälte streiten :)

Seit wann gibt es dieses Gesetz? Meine Infos sind vielleicht so 1-2 Jahre alt.
Hat sich da in dem Fall was geändert?


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:49
@rutz

Rutz... dito! :D
Was machst du dann???? Das Gleiche wie andere die, die Filme via Stream schauen! Von daher, solltest du lieber kein Urteil bilden... schon gar nicht über eine Seite, die Streams anbietet. Also mir würd es ganz und gar nicht gefallen ohne You Tube zu sein. Genauso wie jetzt, ohne kino.to! ;)

Verstehste was ich sagen möchte damit? Das ist falsche Moral... einerseits anprangern, aber andereseits selbst tun! ^^


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:50
@Empusa
da ist was dran..aber bei youtube ladne die owner in bestimmten fällen (nuclearblast,relapserecords) die musik sleber hoch..und die haben ja rechte daran ;)


universal,mgm oder warner bros. laden ja die filme nicht hoch


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:52
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Das mag in gewissen Fällen stimmen, aber in den aller meisten Fällen schützt Unwissenheit vor Strafe!!
Wie willst du mir erklären, dass du nicht weist, das ein aktueller Kinofilm nicht im Internet für umsonst angeboten wird? Das ist so als ob du in einen Supermarkt gehst, dich satt isst und dann sagt, du wusstest nicht das das was kostet.
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Oder willst du mir ernsthaft erzählen dass alle 5 Millionen oder was weiß ich wieviel Fernsehzuschauer die zB. bei TV-Total einen Filmklipp sehen der nicht gesendet werden darf Strafe zahlen müssen?
Ich glaube wir reden hier über unterschiedliche Dinge ;) Wenn ich Raab gucke, dann weis ich, das ich das darf, wenn Raab dann ungesetzliche Dinge tuen würde, die ich ohne eigenen willen mitansehe, weil ich nicht damit rechnen konnte, das er das tut, kann ich dafür auch nicht belangt werden. gehe ich aber ins Netzt und suche nach einem Film, von dem ich wissen kann, das ich ihn nicht für umsonst bekomme, ist das was ganz anderes.
Zitat von kastanislauskastanislaus schrieb:Aber ganz normale Musik ist nicht strafbar.
Nein, ist es nicht http://www.internet-abc.de/eltern/116746.php (Archiv-Version vom 18.08.2011)


1x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 15:57
@rutz

Sind alle Clips bei YouTube "original"?
Niemals... sonst hätte die Zens in Deutschland nicht so zugeschlagen. Oder was ist mit den Handyaufnahmen, von Konzerten? Ich mein, der "Konsument" hat ja auch keine Konzertkarte für den Clip gezahlt!? ;)
Wir brauchen nicht drum herum zu reden. Es ist nicht das Selbe, doch trotzdem tust du als You Tube Nutzer das Gleiche, wie die, die sich die Streams auf Portalen allá kino.to anschauen. ;)

Darum auch falsche Moral... so empfinde ich das zumindest! ;)


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 16:04
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendet wird.
Am 1. April 2010 wurde eine Neuregelung des UrHG angeregt und verabschiedet. Nach langen und kontroversen Debatten trat das Gesetz nun am 1. April 2011 in Kraft. Demnach dürfen bisher urheberrechtlich geschützte Medien, wie Musik und Filme, ohne Einschränkung kopiert und an Dritte weitergegeben werden, sofern keine kommerzielle Nutzung angestrebt wird. Begründet wurde dieser Vorstoß mit der Tatsache, dass Musik sowie Film ein allgemeines und frei zugängliches Kulturgut sein müsse. Zur kommerziellen Nutzung jedoch sind nach wie vor nur die Urheber der Medien berechtigt. Einzige Einschränkung stellt jedoch die Verbreitung von Musik und Filmdateien über Webserver dar. Speziell Webseiten wie sie gern von sogenannten Clan's (Online Spielergemeinschaften) betrieben werden, die für Ihre Mitglieder nur über Zugangsberechtigung erreichbare Portale mit Zugang zu Musik- und Filmdatenbanken zum Download enthalten, sind dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge. Hier sollen harte Gefängnisstrafen mit bis zu 15 Jahren und gleichzeitig hohe Geldbußen von bis zu 100.000,- € dem Treiben Einhalt gebieten.
Wikipedia: Privatkopie


1x zitiertmelden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 16:07
Zitat von intruderintruder schrieb:Nach langen und kontroversen Debatten trat das Gesetz nun am 1. April 2011 in Kraft. Demnach dürfen bisher urheberrechtlich geschützte Medien, wie Musik und Filme, ohne Einschränkung kopiert und an Dritte weitergegeben werden, sofern keine kommerzielle Nutzung angestrebt wird. Begründet wurde dieser Vorstoß mit der Tatsache, dass Musik sowie Film ein allgemeines und frei zugängliches Kulturgut sein müsse.
Ich bin ja kein Jurist, aber steht da nicht dass ich downloaden kann was ich will, solange ichs mir nur selber anschau/hör ?


melden

Kino.to wurde nun gelöscht

10.06.2011 um 16:17
Ok mein Fehler, handelt sich wohl nur um sowas wie selbst gekaufte Sachen handeln, die ich dann zuhause kopiere?!

Wenngleich es hier bei uns dann nochmal "unklarer" ist als ohnehin schon:

In Österreich gibt es im Gegensatz dazu keinen expliziten Ausschluss von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen. Darüber, ob die Rechtmäßigkeit der Vorlage trotzdem vorausgesetzt werden kann, gibt es momentan unterschiedliche juristische Auffassungen: Einerseits kann das Gesetz so ausgelegt werden, dass auch die Kopie einer rechtswidrig hergestellten Vorlage eine erlaubte Vervielfältigung zu privaten Gebrauch darstellt, andererseits gibt es das Figur-auf-einem-Bein-Urteil[5], das „die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes“ als „selbstverständlich“ voraussetzt. Die Anwendbarkeit dieses Urteils auf den Download aus Internet-Tauschbörsen ist umstritten, wobei ein kürzliches Urteil des Oberlandesgericht Wien[6] diese These zu stützen scheint.

Aus dem Wiki Artikel


melden