FerneZukunft schrieb:Ja, ich weiß. Ich habe mich hier falsch ausgedrückt. Den aktuellen Tarifvertrag gibt es selbstverständlich seit in Kraft treten des letzten KV – diesen verhandeln (bei uns) die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern aus.Sehr wohl kümmert sich der Betriebsrat aber um außer KV mäßige Vertragsänderungen. Er achtet zB darauf, dass bei den Verträgen für die Kurzarbeit so viel wie möglich NETTO für die Dienstnehmer herausschaut.
Das Kurzarbeitergeld ist erst einmal eine Sache zwischen AG und Agentur für Arbeit, in Österreich zwischen AG und AMS. Kurzarbeitergeld wird hierbei als Lohnersatzzahlung seitens des AMS (AT) oder der Agentur für Arbeit zu sehen.
Und ist erst einmal unabhängig davon ob der AG sich einem Arbeitgeberverband angeschlossen hat oder nicht, auch ist es unabhängig davon ob der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Die Vorraussetzungen zum Kurzarbeitergeld sind in D im SGB verankert.
Ist ein Betriebsrat im Unternehme vorhanden, so muss dieser Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen. In Österreich wird zusätzlich oftmals die jeweilige Gewerkschaft zu Rate gezogen.
Nun hat man über den jeweiligen Tarifvertrag/Kollektivvertrag die Möglichkeit zusätzliche Leistungen/Regelungen in zum Beispiel Sachen wie Arbeitszeit, Altersteilzeit, Freistellung, Urlaub, Lohn oder eben wie hier zusätzliche Leistungen in Sachen "Kurzarbeit" festzulegen. Das ist dann die Sache zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw bei Werkstarifverträgen dem AG/ bzw Mutter des AG. Das ganze basiert in D u.a. auf das Tarifvertragsgesetz.
Der Betriebsrat/ bzw Personalrat (so vorhanden) kann zum Beispiel Dienst- oder Werksvereinbarungen abschließen, in dem sich der AG und der Arbeitgeber untereinander (unabhängig vom Arbeitgeberverband) über z.B. Zusatzzahlungen, Arbeitszeitmodelle, Betriebsrente oder eben über Kurzarbeit einigt. Das ganze basiert auf u.a. auf dem PersVg bzs BetrVg.
Das eigentliche Kurzarbeitergeld hat jedoch weder in Ö noch in D mit dem Tarifvertrag/Kollektivvertrag noch mit den jeweiligen Betriebsvereinbarungen zu tun, das sind Zusatzleistungen.
FerneZukunft schrieb:Sehr wohl kümmert sich der Betriebsrat aber um außer KV mäßige Vertragsänderungen.
Ein Betriebsrat kann wie bereits geschrieben über Betriebsvereinbarungen oder Konzernbetriebsvereinbarungen verhandeln.
Und wie immer gilt: