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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

170 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Ebay, Gebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

12.06.2021 um 12:46
@sallomaeander

Deine zitierten Paragrafen mögen ja in Deutschland eine Anwendung finden. Aber ebay will ja global umstellen und tut es bereits.

Es geht einfach darum mehr Umsätze zu generieren. Seit wann schert sich ebay um Gesetzte insbesondere BGB.

Was ist zum Beispiel mit ebay Kleinanzeigen? Die schicken jetzt auch nicht jedes mal einen Mitarbeiter raus wenn eine Transaktion vor Ort vereinbart worden ist um der Dokumentationspflicht nachzukommen.

Seit es Menschen gibt wird es Handel geben, egal ob gewerblich, privat oder dazwischen irgend was. Wenn ebay jetzt raus fällt, wird es über kurz oder lang Alternative geben. Ohne das das Geld durch diverse Hände fließt und protokolliert wird.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

12.06.2021 um 14:27
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Es geht einfach darum mehr Umsätze zu generieren. Seit wann schert sich ebay um Gesetzte insbesondere BGB.
Den internationalen Internetkonzernen weht derzeit schon der steuerliche Wind ins Gesicht, zur Zeit geht es zwar um die Einführung einer Digitalsteuer, weil die großen internationalen Internet-Unternehmen ihre Unternehmenssteuer oft in Steueroasen entrichten. Dem Staat wird aber auch der massive Verlust an Umsatzsteuer im Internethandel nicht entgangen sein, weshalb ja auch die Bagatellgrenze von 22 Euro für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern ab 1. Juli 2021 entfällt.

Der Staat schaut manchen ungünstigen Entwicklungen lange zu, wenn es aber um seine Einnahmen geht, muss er tätig werden.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Seit es Menschen gibt wird es Handel geben, egal ob gewerblich, privat oder dazwischen irgend was. Wenn ebay jetzt raus fällt, wird es über kurz oder lang Alternative geben. Ohne das das Geld durch diverse Hände fließt und protokolliert wird.
Das sehe ich genauso. Der Staat privilegiert ja den privaten Handel ausdrücklich. Dass gebrauchte Sachen eine neue Verwendung finden, schont ja auch Ressourcen und die Umwelt. Und niemand hat etwas dagegen, wenn Bastler und Sammler ihrem Hobby frönen.

Dass ausgerechnet eBay, das ja durch diesen privaten Handel im Netz erst groß geworden ist, diesen jetzt faktisch von seiner Plattform vergrault, ist das eigentlich Ärgerliche. Wenn sie ein klein wenig Mühe ( das heißt Zeit, und damit Geld ) darauf verwenden würden, private und gewerbliche Anbieter sauber voneinander zu unterscheiden, könnte man eBay-Kleinanzeigen in eBay integrieren.

Das sähe dann so aus: Wer Neuware oder China-Importe verhökert, ist Händler; wer gebrauchtes Spielzeug, alte Schuhe etc. in haushaltsüblichen Mengen verkauft, ist Privatverkäufer. Letztere zahlen keine Provision und handeln Zahlung und Übergabe im Rahmen des BGB aus. So einfach wäre das.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

14.06.2021 um 13:30
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Seit wann schert sich ebay um Gesetzte insbesondere BGB.
An welchen Stellen verstößt ebay gegen das BGB?
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Es geht einfach darum mehr Umsätze zu generieren.
Das ist sicherlich unbestreitbar.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

14.06.2021 um 13:48
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das sähe dann so aus: Wer Neuware oder China-Importe verhökert, ist Händler; wer gebrauchtes Spielzeug, alte Schuhe etc. in haushaltsüblichen Mengen verkauft, ist Privatverkäufer.
Das dürfte recht aufwändig sein, das auf der Plattform zu trennen. Was sind "haushaltsübliche Mengen" bei Schuhen, Stühlen, Vasen etc.?
Es gibt natürlich eindeutige Fälle. Wenn ich zwei mal im Jahr zwei paar Schuhe verkaufe ist das keine Frage.
Aber wie sieht es mit der Haushaltsauflösung der verstorbenen Oma aus? Oder wenn ich meine Weinsammlung verkaufe, weil ich abstinent geworden bin.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas automatisiert abschließend behandelt werden kann.
Die Finanzämter suchen sich ja auch nur die Verdachtsfälle automatisiert heraus und prüfen diese dann konkret.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

14.06.2021 um 17:33
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das dürfte recht aufwändig sein, das auf der Plattform zu trennen. Was sind "haushaltsübliche Mengen" bei Schuhen, Stühlen, Vasen etc.?
Es gibt natürlich eindeutige Fälle. Wenn ich zwei mal im Jahr zwei paar Schuhe verkaufe ist das keine Frage.
Aber wie sieht es mit der Haushaltsauflösung der verstorbenen Oma aus? Oder wenn ich meine Weinsammlung verkaufe, weil ich abstinent geworden bin.
Wer einen Haushalt auflöst, ein Hobby oder ein Laster ;) aufgibt, meinetwegen seine CD-Sammlung verhökert, weil er Musik nur noch streamen will - das sind ja alles Verkäufe, die irgendwann anfangen und irgendwann enden. Es ist z.B unwahrscheinlich, dass ich zehnmal die gleiche Phil-Collins-CD in meiner Sammlung hatte oder dass meine Oma zu Lebzeiten dreißig komplette Kaffee-Service besessen hat. Auch der genannte Weinkeller dürfte irgendwann abverkauft sein, und wenn ich dann auf einmal große Mengen Fünf-Liter-Kanister mit Tafelwein anbiete, glaubt mir doch keiner, dass ich nicht in Wirklichkeit einen Weinhandel betreibe.

Man kann das nicht nur an der Menge festmachen, sondern auch daran, ob ich mit einer gewissen Konstanz immer wieder gleichartige Artikel anbiete. Eine Sammlung, ein Restbestand ist irgendwann verkauft, habe ich dann immer noch Ware, habe ich sie wohl eigens zu diesem Zweck angekauft, und da fängt der Handel an. Und die Gewinnerzielungsabsicht, denn andere Dinge aus meinem Haushalt habe ich ja in der Regel von eigenem Geld gekauft oder geschenkt bekommen. Ich mache also regelmäßig gegenüber dem Neuwert einen Verlust. Das schließt ja nicht aus, dass man auch mal zwischendurch einen Schatz verkauft, der an Wert gewonnen hat. Die Regel dürfte das aber nicht sein.

Private Sammler (Briefmarken z.B.) werden zwar hauptsächlich in ihrem Sammelgebiet unterwegs sein, aber doch in ihrem Verhalten von kommerziellen Händlern zu unterscheiden sein.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas automatisiert abschließend behandelt werden kann.
Und genau diese Annahme, dass man mit relativ geringem Aufwand, nämlich automatisiert, eine Handelsplattform betreiben und damit gewaltig abkassieren kann, die macht mir persönlich eBay immer suspekter. Schauen wir uns die Anfänge von eBay an, damals um die Jahrhundertwende, da nannte eBay seine Kunden noch "Mitglieder" und der Community-Charakter der ganzen Plattform spielte noch eine große Rolle. Das Bewertungssystem sollte die Guten belohnen und die schwarzen Schafe demaskieren, der User gab sich Mühe mit Fotos und Beschreibungen, und wenn man eine gewisse Punktzahl ereicht hatte, schickte einem eBay kleine bunte Bewertungssterne als Kühlschrankmagneten.

Heute dagegen soll über ein paar schlaue Algorithmen und mit einem Minimum an Personal und Mühe ein möglichst großer Gewinn erwirtschaftet werden - dass die Plattform in dieser lieblosen Haltung an Finesse und Anziehungskraft einbüßt und andere Anbieter den Standard setzen, wird spätestens dann offensichtlich, wenn man sich anschaut, wie raffiniert etwa AliExpress gestaltet ist - auch wenn das Warenangebot natürlich fast nur von chinesischen Anbietern stammt.

Ebays schwacher Suchalgorithmus wurde von mir schon angesprochen, aber auch in anderer Hinsicht fällt eBay schon lange zurück. Es fehlen Videos und 3D-Darstellungen der angebotenen Artikel, es gibt nur wenige benutzergenerierte Reviews und Besprechungen, die Ratgeberseiten wurden von eBay kaum moderiert und vermüllten zusehends. Auch gegen das mehrfache Einstellen gleicher Artikel durch den selben Anbieter und die damit verbundene Manipulation der Suchergebnisse hat eBay nie wirklich erfolgreich agieren können/wollen.

Für mich sieht es so aus, als sollte aus eBay noch einmal kurz der maximale Gewinn herausgepresst werden, bevor der Laden an Alibaba oder Amazon verkauft wird. Richtig Mühe, die Besten zu sein, gibt sich da aus meiner Sicht niemand mehr. Schade.


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14.06.2021 um 18:55
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Zitat von mroktobermroktober schrieb:
Seit wann schert sich ebay um Gesetzte insbesondere BGB.

An welchen Stellen verstößt ebay gegen das BGB?
ebay verpflichtet jeden privaten Verkäufer, der im Zuge der neuen Zahlungsabwicklung Waren anbietet,
automatische eine 30 tägige Sachmangelhaftung zu gewährleisten.

Das BGB sieht aber vor, das ein privater Verkäufer einen Sachmangel nach Übergabe an den Versanddienstleister ausschließen kann.

Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang

Bei einem Sachmangel kommt es auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs an (§ 434 Absatz 1 Satz 1 BGB). Der Gefahrübergang findet mit der Übergabe der Sache an den Käufer statt, was bei der Versendung bereits dann der Fall ist, wenn die Sache an den Transporteur (z. B. DHL, Hermes) übergeben wird (§ 447 BGB).

Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn Du eine gebrauchte Hose von einem privaten Verkäufer über ebay erstehst, kannst Du, wenn Dir nach vier Wochen der Knopf abfällt einen Fall wegen defekt eröffnen und der Käufer muss die Ware zurück nehmen und natürlich den Preis erstatten.

Ein Ausschluss der Sachmangelhaftung ist somit bei ebay nicht mehr möglich. Jedoch muss in Deutschland für eine Privatperson die Möglichkeit bestehen, nach Übereignung der Ware, eine Sachmangelhaftung auszuschließen.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

15.06.2021 um 08:59
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Man kann das nicht nur an der Menge festmachen, sondern auch daran, ob ich mit einer gewissen Konstanz immer wieder gleichartige Artikel anbiete.
Natürlich geht das - aber es ist mit Aufwand verbunden, das im Einzelfall zu prüfen.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Und genau diese Annahme, dass man mit relativ geringem Aufwand, nämlich automatisiert, eine Handelsplattform betreiben und damit gewaltig abkassieren kann, die macht mir persönlich eBay immer suspekter.
Klar. Aber irgend einer muss für eine Handelsplattform bezahlen. So wie die Leute auf dem Flohmarkt z.B. eine Standmiete entrichten, die sich auch nur dann lohnt, wenn man viel verkauft.
Die Kosten einer virtuellen Plattform sind sicherlich geringer - aber nicht Null und funktionieren im kleinpreisigen Bereich eigentlich nur mit einer Automatisierung.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Das BGB sieht aber vor, das ein privater Verkäufer einen Sachmangel nach Übergabe an den Versanddienstleister ausschließen kann.
Eben. Kann. Wenn alle Vertragsparteien mitmachen.
Mit Nutzung der Plattform machen das nun eben nicht alle mit und auch das ist eine vertragliche Gestaltung. Das ist wie wenn du in Deinem Garten einen Flohmarkt erlaubst, aber vorgibst, dass dann bestimmte Dinge einzuhalten sind.
Das BGB ist - wie ich Dir ja schon gesagt hatte - nicht per se zwingendes Recht, sondern oft ein Auffang, wenn nichts individuell geregelt ist.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Jedoch muss in Deutschland für eine Privatperson die Möglichkeit bestehen, nach Übereignung der Ware, eine Sachmangelhaftung auszuschließen.
Wer sagt das? Jedenfalls nicht das BGB.
Möglicherweise verstoßen AGBs - je nach deren Inhalt - gerade bei beteiligten Verbrauchern gegen das BGB.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn Du eine gebrauchte Hose von einem privaten Verkäufer über ebay erstehst, kannst Du, wenn Dir nach vier Wochen der Knopf abfällt einen Fall wegen defekt eröffnen und der Käufer muss die Ware zurück nehmen und natürlich den Preis erstatten.
Das ist aber kein Fall einer Gewährleistung. Das wäre eine Garantie.

Du hast da ein falsches Verständnis der rechtlichen Situation.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

15.06.2021 um 09:27
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du hast da ein falsches Verständnis der rechtlichen Situation.
ebay lässt einen privaten Verkäufer aber nicht mehr die Wahl ob er eine Garantie oder nicht anbietet möchte.
Bei der alten Zahlungsabwicklung (ohne ebay) hatte der private Verkäufer die Wahl ob er eine Garantie geben wollte oder nicht.
Jetzt ist es zwingend.

Wenn ich in Deutschland nicht die Wahl habe, mich auf ein geschriebenes Gesetz zu berufen, weil ebay mich durch Ihre AGBs zu etwas zwingt ,dann ist eindeutig gegen die deutsche Rechtsprechung.

Ich nehme gerne Deinen Einwand zur Kenntnis, aber da bin ich einer anderen Meinung als Du.

Und merke: Ich habe nicht ein FALSCHES Verständnis von rechtlichen Situation sondern eine ANDERE - wie Du sie hast.


Sonnige Grüße


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

15.06.2021 um 11:53
Zitat von mroktobermroktober schrieb:ebay lässt einen privaten Verkäufer aber nicht mehr die Wahl ob er eine Garantie oder nicht anbietet möchte.
Aber es lässt ihm die Wahl, ob er zu diesen Bedingungen die Plattform nutzt oder nicht.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Wenn ich in Deutschland nicht die Wahl habe, mich auf ein geschriebenes Gesetz zu berufen, weil ebay mich durch Ihre AGBs zu etwas zwingt ,dann ist eindeutig gegen die deutsche Rechtsprechung.
Quatsch.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Und merke: Ich habe nicht ein FALSCHES Verständnis von rechtlichen Situation sondern eine ANDERE - wie Du sie hast.
Doch, sie ist falsch. Das ist ja keine Meinung darüber, ob die Farbe rot oder blau schöner ist. Sondern eine juristische Auslegung einer Situation.

Die Normen den Zivilrechts sind weitgehend disponibel. Wenn Verbraucher involviert sind, ist das strenger - aber der Grundsatz ist die Vertragsfreiheit. Wenn Du mit ebay einen Vertrag über die Nutzung der Handelsplattform schließt, dann kann dieser Vertrag innerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen zwischen euch frei ausgehandelt werden.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

15.06.2021 um 12:57
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Normen den Zivilrechts sind weitgehend disponibel. Wenn Verbraucher involviert sind, ist das strenger - aber der Grundsatz ist die Vertragsfreiheit.
Das deutsche Zivilrecht spiegelt eine ultraliberale Haltung der Jahrhundertwende wieder - allerdings vom 19. auf das 20. Jahrhundert, als dieses Recht kodiert wurde. Daher Vertragsfreiheit - bis sich herausstellte, dass die Karten eben nicht gerecht verteilt sind und der wirtschaftlich Stärkere (das war früher in der Regel immer der Gewerbetreibende) den wirtschaftlich Schwächeren (i.d.R. den Privatmann) durch geschickte Vertragsgestaltung laufend über den Tisch ziehen konnte. Über das AGB-Recht und das Recht der Haustürgeschäfte bis zur Schuldrechtsreform wurden immer mehr Stützen eingezogen, so dass Privatleute gegenüber Geschäftsleuten heute in der Regel und im Alltag recht beruhigt auftreten können, da sie für den Standardfall durch das Recht gut geschützt sind.

Bei einer Handelsplattform kann man von einem reinen Anzeigengeschäft (Tageszeitung, eBay Kleinanzeigen) bis hin zu einer An- und Verkaufsplattform (medimops und andere) jeden Grad der Freiheit der Handelnden beobachten. Entweder dient die Plattform nur der Kontaktanbahnung zwischen Verkäufer und Käufer, diese handeln nach dem BGB alles weitere aus. Das andere Ende der Fahnenstange sind professionelle Aufkäufer von CDs, Büchern usw. - hier gibt der Verkäufer nur die Ware gegen Geld ab und hat im weiteren gar keinen Einfluss mehr auf Auswahl der Käufer, Bepreisung, Bezahlung und so weiter.

Mit der neuen Verkaufsabwicklung steht der Privatverkauf auf eBay an andere Privatleute eindeutig zwischen diesen Extremen - wo genau, ist schwer einzuschätzen. Indem aber die kommerzielle Plattform (eBay) wesentliche Gestaltungsmerkmale (Art der Warenpräsentation, Dauer des Angebots, angebotene Zahlungsarten, die Zahlung selbst) bestimmt und übernimmt, muss mMn die Frage erlaubt sein, ob es sich bei einem Geschäft auf eBay überhaupt um einen Vertrag zwischen Privatleuten handeln kann.

Falls man letzteres verneint, wäre eBay sogar der eigentliche Verkäufer und müsste Gewährleistung, Haftung aus Schäden usw. übernehmen. Denn inwieweit einem Käufer auf eBay im Einzelfall überhaupt klar ist, von wem er letztlich kauft, wenn er sowieso an eBay seine Zahlung leistet, ist doch eine berechtigte Frage. Der Gesetzgeber hatte doch wohl nicht vorgehabt, dass eine Handelsplattform sich ihren Pflichten dadurch entzieht, dass sie Geschäfte zwar weitgehend steuert und bestimmt, sich aber aus den Risiken komplett herauszieht und sie an die privaten Kunden verlagert. Vielleicht zieht sich eBay mit der neuen Verkaufsabwicklung mehr Ärger an Land, als sie ahnen?


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15.06.2021 um 13:46
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das deutsche Zivilrecht spiegelt eine ultraliberale Haltung der Jahrhundertwende wieder -
Sogar in einigen Teilen die des Römischen Rechts. Aber klar, das BGB ist - wie jede andere Norm auch - einem steten Wandel unterzogen. Aber ja, so sehe ich das auch.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:so dass Privatleute gegenüber Geschäftsleuten heute in der Regel und im Alltag recht beruhigt auftreten können, da sie für den Standardfall durch das Recht gut geschützt sind.
Ganz so weit würde ich nicht gehen. Es sind einige Punkte, die sich durch systematische Vorteile kommerzieller Anwender ergeben (z.B. ellenlange und für Laien nur schwer verständliche AGB) durch den Gesetzgeber entschärft worden. Um hier, wie Du ja richtig sagst, mehr Chancengleichheit zu schaffen. Der gewerbliche Anwender hat eher einen beratenden Rechtsanwalt als der Verbraucher.
Deswegen sind vor allem eben überraschende Klauseln für den gewerblichen Verwender nichts wert.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Mit der neuen Verkaufsabwicklung steht der Privatverkauf auf eBay an andere Privatleute eindeutig zwischen diesen Extremen
In gewisser Weise ist das so. Immerhin bestimmt ebay über die Modalitäten des Vertragsschlusses mit.
Dennoch muss man die grundlegende Frage zur Auslegung betrachten:
Ist das eine Plattform, die letztlich einen Vertragsschluss unter Dritten (wenn auch unter bestimmen Voraussetzungen) dient.
Oder ist ebay ein Käufer der Waren, die es dann in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkauft. Da gilt natürlich nicht nur der Wille von ebay, sondern der Anschein für einen Dritten.

Transferieren wir das mal vom Internet weg:
Mir gehört eine Markthalle. Dort erlaube ich Dritten, Waren an andere Dritte zu verkaufen. Grundsätzlich wähle ich weder die Käufer noch die Verkäufer aus und ich bestimme auch nicht den Preis.
Aber ich gebe vor, dass alle Verkäufer in meiner Halle einen blauen Marktstand haben müssen und weil ich nicht mit Betrügereien in Verbindung gebracht werde, verwahre ich die Einnahmen für eine Zeit und verlange von den Händlern, dass sie nur funktionsfähige und nicht gestohlene Waren anbieten dürfen. Das lasse ich mir natürlich bezahlen.
Wer das nicht möchte, kann meine Halle nicht benutzen.

Das ist nicht so viel anders, wie es ebay virtuell macht. Der einzige Unterschied: ebay ist sehr groß und hat einen riesigen Marktanteil. Die Frage ist nun, ob sie so viel Marktmacht haben, dass sie als Handelsplattform faktisch unumgehbar sind.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Denn inwieweit einem Käufer auf eBay im Einzelfall überhaupt klar ist, von wem er letztlich kauft, wenn er sowieso an eBay seine Zahlung leistet, ist doch eine berechtigte Frage.
Na ja, Forderungsabtretung ist ja nicht so unüblich. Wenn ich meinen Zahnarzt für eine IGeL bezahle, zahle ich das an einen Dienstleister. Das ist sogar mehr, als eine bloße Zahlungsverwaltung.
Ich verstehe, worauf Du hinaus möchtest. Wenn ebay zu sehr den Anschein erweckt, es sei der Verkäufer der Ware, muss es sich an diesem Anschein festhalten lassen.
Aber gerade ebay ist ja dafür bekannt (anders als ggf. Amazon), ein Handelsplatz zu sein und letztlich Verkäufe unter Dritten nur zu vermitteln.


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15.06.2021 um 15:54
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:mroktober schrieb:
ebay lässt einen privaten Verkäufer aber nicht mehr die Wahl ob er eine Garantie oder nicht anbietet möchte.

Aber es lässt ihm die Wahl, ob er zu diesen Bedingungen die Plattform nutzt oder nicht.

Zitat von mroktobermroktober schrieb:
Wenn ich in Deutschland nicht die Wahl habe, mich auf ein geschriebenes Gesetz zu berufen, weil ebay mich durch Ihre AGBs zu etwas zwingt ,dann ist eindeutig gegen die deutsche Rechtsprechung.

Quatsch.

Zitat von mroktobermroktober schrieb:
Und merke: Ich habe nicht ein FALSCHES Verständnis von rechtlichen Situation sondern eine ANDERE - wie Du sie hast.

Doch, sie ist falsch. Das ist ja keine Meinung darüber, ob die Farbe rot oder blau schöner ist. Sondern eine juristische Auslegung einer Situation.

Die Normen den Zivilrechts sind weitgehend disponibel. Wenn Verbraucher involviert sind, ist das strenger - aber der Grundsatz ist die Vertragsfreiheit. Wenn Du mit ebay einen Vertrag über die Nutzung der Handelsplattform schließt, dann kann dieser Vertrag innerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen zwischen euch frei ausgehandelt werden.
Vielen Dank für Deinen Anteil hier.

Ich nehme Deine Anschauung zur Kenntnis und wünsche Dir einen schönen Tag!


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15.06.2021 um 15:57
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Ich nehme Deine Anschauung zur Kenntnis und wünsche Dir einen schönen Tag!
Gleichfalls. Ernst gemeint.
Allerdings ist Jura eben eine Wissenschaft und als Laie mag man eine Meinung haben, nur ist diese wahrscheinlich dann nicht fundiert. Da zuckt es mir ehrlich gesagt in den Fußnägeln, wenn eine Meinung wie ein Fakt behandelt wird.
Aber das eben nur am Rande.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

15.06.2021 um 16:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Gleichfalls. Ernst gemeint.
Allerdings ist Jura eben eine Wissenschaft und als Laie mag man eine Meinung haben, nur ist diese wahrscheinlich dann nicht fundiert. Da zuckt es mir ehrlich gesagt in den Fußnägeln, wenn eine Meinung wie ein Fakt behandelt wird.
Aber das eben nur am Rande.
Alles klar, Randnotiz ist zur Kenntnis genommen!


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16.06.2021 um 22:18
Sagen wir es mit einem Satz.
Ebay ist für Privatverkäufer einfach 'Schei§§e geworden ...

Ich bin da raus und verkauf inzwischen woanders. Dauert zwar bis das einigermaßen anläuft, aber das wird schon...


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16.06.2021 um 22:41
Ich finde es sehr gut mit der Haftung denn ich bin schon auf einige hereingefallen und das waren alles private und damals gabs sowas nicht leider. zb ein seltener Weltempfänger da hat mir ein Techniker bekundet dass der Transistor schon eine Macke hatte und er auch nicht mehr original war ich hätte kotzen können 170 euro in den Sand gesetzt andere z.b eine canon 5d die anceblich funktioniert aber wo herausstellte dass der Sensor einen Schaden hatte und ein teil des bildes komplett unbrauchbar war und das für 340 euro erstanden schöne scheisse
Ich bin also über die änderungen froh persönlich verkaufen tu ich nicht über normal ebay sondern kleinanzeigen und das ging die letzten male richtig flott und die verkäufer machen auch mit.


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17.06.2021 um 00:16
@SpiderWeb

ja ich bin da ganz bei Dir. Für Privatverkäufer ist ebay nicht mehr zu empfehlen.
Die Auflagen die ebay durch die neue Zahlungsabwicklung im Kleingedruckten verlangt ist nicht tragbar.

Die unbedachten Privaten die schnell auf die neue Zahlungsabwicklung zugestimmt haben, schlagen jetzt dort im Forum auf:

Geld wird einbehalten, Gebühren sind nicht mehr nachvollziehbar, zusätzliche Gebühren für Käufer die aus dem Ausland kaufen- aber eine deutsche Versandadresse hinterlegt haben, Rückbuchungen von Kreditkarten-, Lastschriftzahlungen....usw...

Die Liste lässt sich weiter führen, aber langsam werde ich müde mit den Defiziten von ebay.


Wenn ich ehrlich bin tun mir die kleinen gewerblichen Anbieter leid. Jeden Tag muss man auf´s neue gefasst sein,
was ebay sich einfallen lässt. ebay hat mittlerweile die Preisschraube so angezogen, das es für die Händler eng wird einen guten Preis anbieten zu können.

Wer Clever ist benutzt ebay nur noch als Katalog und sucht sein gewünschtes Produkt bei den Händler im eigenen Web-shop.
Oftmals liegen die Preise unter dem ebay Preis. Oder auch google/Idealo hilft bei der Suche.

Neuware vergleiche ich gerne auch bei Hood, Check24, Kaufland- Marktplatz und Amazon.


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17.06.2021 um 00:36
@Rainlove

nun, ab einen gewissen Kaufbetrag sollte paypal mindestens vorhanden sein.
Ich habe noch nie eine Transaktion, wo der Kaufpreis über 50,-€ liegt, ohne Käuferschutz abgewickelt.

Wer 170€ / 340€ für gebrauchte Ware einfach überweist ist auch etwas selber Schuld. Manchmal ist ein scheinbares Schnäppchen so verlockend, das die Vernunft aussetzt, oder?

Jeder der im Internet ungesehene Ware kauft, insbesondere gebrauchte Ware, sollte sich eine Grenze setzten, was er bereit ist zu verlieren "opfern", wenn die Ware nicht so entspricht wie angeboten bzw. erhofft.

In Deutschland gibt es ja auch noch den Rechtsweg. Manchmal hilft eine Drohung oder auch die Umsetzung einer polizeilichen Anzeige zu waren Wundern.

Ich habe in den letzten ca. 20 Jahre viele tausend Käufe im Internet getätigt und ich schätze, das ich maximal 3 mal auf die Nase gefallen bin. Und das waren geringe Summen, wo ich keine Lust hatte den harten Weg einzuschlagen.

Was ich damit sagen will, es liegt schon an einem selber wie und was abläuft. Handel im Web ist kein Ponyhof und man sollte schon über ein Know-How und einer gewissen Risikobereitschaft verfügen.

Wem das nicht liegt, sollte im stationären Handel kaufen.


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17.06.2021 um 08:27
Zitat von mroktobermroktober schrieb:nun, ab einen gewissen Kaufbetrag sollte paypal mindestens vorhanden sein.
Ich habe noch nie eine Transaktion, wo der Kaufpreis über 50,-€ liegt, ohne Käuferschutz abgewickelt.
Das kann man leider nicht nur am Kaufpreis festmachen. Eine Gameboy-Cartridge für € 7,- würde ich ausschließlich mit PayPal bezahlen. Einen alten Bildband über die Archäologie der Etruskerzeit kann man für € 120,- kaufen und das Geld überweisen. Das wird gut funktionieren. Jede Wette.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Jeder der im Internet ungesehene Ware kauft, insbesondere gebrauchte Ware, sollte sich eine Grenze setzten, was er bereit ist zu verlieren "opfern", wenn die Ware nicht so entspricht wie angeboten bzw. erhofft.
Das ist sicher richtig, wenn es um die Beschaffenheit oder Fehlerfreiheit einer Ware geht. Sonst verdirbt man sich selbst den Spaß an der Sache. "Guter Zustand" ist nun mal subjektiv. Aber: Bei offenkundigem Betrug (Verkäufer liefert gar nicht, reagiert auch nicht usw.) kenne ich persönlich keine Untergrenze, bei der ich aktiv werde. Ich möchte ja angehende Betrüger nicht anleiten, bis zu welchem Betrag man nicht mit Konsequenzen rechnen muss.
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Was ich damit sagen will, es liegt schon an einem selber wie und was abläuft. Handel im Web ist kein Ponyhof und man sollte schon über ein Know-How und einer gewissen Risikobereitschaft verfügen.
Und über einen gefestigten eigenen moralischen Horizont. Behandle andere Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Achte die berechtigten Interessen der Gegenseite. Versuche nicht, auf Kosten anderer zu gewinnen. Was zu schön ist, um wahr zu sein, ist es auch meistens nicht. Gute Taten fangen bei mir selbst an.


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17.06.2021 um 12:46
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Behandle andere Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Achte die berechtigten Interessen der Gegenseite. Versuche nicht, auf Kosten anderer zu gewinnen. ..... Gute Taten fangen bei mir selbst an.
Kompliment, selten so wertvolle Zeilen gelesen! Dem kann man nichts mehr hinzufügen.


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