ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!
01.06.2021 um 11:40
Ist nicht von mir aber sehr gut geschrieben. 😁
Also dann, hier mal mein mühsam zusammengesammelter Senf.
Es ist ja so, dass ein privater Verkäufer bisher vielen Streitereien aus dem Weg gehen konnte, indem man PayPal eben NICHT angeboten hat.
Das fällt mit der neuen Zahlungsabwicklung nun weg.
eBay umgeht mit der neuen AGB Regelungen des BGB und wenn man sieht, wie viele Spaßbieter es in letzter Zeit bereits gab (trotz aller Vorkehrungen), da macht man sich so seine Gedanken, was auf einen zukommen kann wenn zwangsweise unsicherere Zahlungsmethoden angeboten werden und man im Zweifel auch noch Strafe bezahlen muss...
Ich habe mal (teilweise sinngemäß) zusammengefasst was eBay gesagt hat zum privaten Verkäufer. Den Text habe ich eBay vorgelegt und eBay hat diesem nicht widersprochen (außer "das Ebay in keiner weise die Regelungen des BGB umgeht" (sic!) (Ja, klar...!)).
- Verschicken Sie niemals ohne Sendungsverfolgung, denn sonst sind Sie als privater Verkäufer der Dumme. Verschicken Sie also auch niemals per Päckchen.
- Bei Briefen / Warensendungen bekommen Sie bei der Deutschen Post mit der zusätzlichen PRIO Einzelmarke (1,-€) eine Sendungsverfolgung.
- Sie sind nicht nur für den Zustand der Ware bei Versand, sondern auch für die Zustellung und mögliche Transportschäden haftbar, obwohl wir mit dieser Regelung § 447 Abs.1 BGB umgehen.
- Wenn ein Käufer meldet seinen Artikel nicht erhalten zu haben, entscheiden wir ohne Sendungsnummer zugunsten des Käufers. Wenn laut dieser Sendungsnummer der Artikel an der Adresse des Käufers zugestellt ist, dann haben Sie alles gut gemacht und haben Sie keine Verantwortung, wenn der Käufer sagt, dass er den Artikel nicht erhalten hat.
- Auch bei der Zustellung an ein Postfach können wir sehen, dass es abgeholt/weitergeleitet wurde, also ist dies der Zustellnachweis. Sie brauchen nur die Lieferanschrift des Käufers nutzen, die er Ihnen in der Kaufabwicklung mitgeteilt hat. Auch ist eine "persönliche" Unterschrift, gerade in dieser Zeit, nicht erforderlich.
- "Wenn Sie unversichert ein Artikel gesendet haben und der Artikel verloren geht, dann haben Sie Verantwortung dafür". Wir behaupten unter pages.ebay.de/rec…tml zwar genau das Gegenteil, wir müssen uns aber nicht an unsere eigenen Gesetze (oder § 447 BGB) halten, denn Sie haben ja unserer flexibel formulierten AGB zugestimmt.
- Wenn der Artikel trotz Sendungsnummer nicht oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Käufer sein Geld zurückbekommen. Was "rechtzeitig" bedeutet bestimmen wir. Sie müssen sich dann selbst um alles weitere kümmern, also z.B. wie Sie wieder an den Artikel gelangen. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und wir drohen mit den 19,04 € Strafgebühr, wenn Sie nicht mitspielen.
- Wir tolerieren ein missbräuchliches Verhalten von Käufern in keiner Art und Weise, können es aber selbst nicht erkennen. Und selbst wenn Sie so etwas melden wird es keine bemerkbare Konsequenzen haben.
- Sie haben die Möglichkeit, unzuverlässige bzw. unerwünschte Käufer von Ihren künftigen Angeboten auszuschließen. Das geht aber erst, wenn Sie so einen Käufer selbst identifiziert haben. Von uns können Sie da keine weitere Hilfe erwarten.
- Sie müssen den Artikel sofort verschicken, den Verkaufserlös bekommen Sie dann irgendwann von uns.
- Wir verzögern Auszahlungen nach unserem Belieben, auch mal bis zu drei Wochen.
- Sie können Rücknahmen ausschließen. Der Käufer jedoch kann Artikel zurückgeben, wenn diese von der Beschreibung im Angebot abweichen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt für Privatkäufe nicht.
- Wenn ein Käufer keine Lust mehr auf den Artikel hat, kann er einfach innerhalb von 30 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden". Sie müssen Sie den Artikel dann kostenfrei zurücknehmen und das ist endgültig. Sie haben da kein Mitspracherecht, wir entscheiden das für Sie je nach Lust und Laune. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und Sie müssen die 19,04 € Strafgebühr bezahlen, wenn Sie nicht mitspielen.
- Wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat kann er sogar innerhalb von 90 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden" oder er wäre nicht angekommen. Da es dann keinen Beweis der Zustellung durch DHL mehr gibt, weil DHL die Sendungsinformationen gelöscht hat, haben Sie also gleich gar keine Chance mehr Ihr Geld zu behalten. Widersprechen Sie nicht, Sie müssen ansonsten natürlich die 19,04 € Strafgebühr bezahlen.
- Die Verkaufsprovision behalten wir ein, wenn Sie nicht auf den Streitfall reagieren.
- Wir widersprechen uns gerne: "Die Gebühr für einen Zahlungsstreitfall wird nur erhoben, wenn Sie nicht fristgerecht auf eine Anfrage reagieren" vs. "die 19,04 € Strafgebühr durch einen Zahlungsstreitfall, werden in 2 Fällen berechnet. Der eine ist, wenn Sie auf den Fall nicht reagiert haben und der zweite, wenn Sie den Sachverhalt verloren haben". Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern.
- Passen Sie Ihren Startpreis entsprechend der Versandkosten an für Ihre Artikel, damit Sie keine geschäftlichen Verluste erleiden. Das kann mit unseren höheren Gebühren nämlich jetzt passieren.
- Wir berechnen zusätzlich zu den 0,35€ (Verkaufsgrundgebühr) bis zu 14,93% Gebühren (11% Verkaufsprovision, 3,93% internationale Gebühr), ohne dass Sie das verhindern können.
- Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen dürfen Sie schreiben: "Ich versende per DHL Paket. Die Versandkosten betragen 4,99€ (DHL Paket) + 0,35€ (eBay-Gebühren auf Versand) + 0,94€ (14,93% eBay-Provision auf Versandkosten, internationale Gebühr) = 6,28€", und damit unsere Kosten in die Versandkosten mit einkalkulieren.
- Die 3% Währungsumrechnungsgebühr können Sie vermeiden, indem Sie ausländische Käufer ausschließen und Ihre Ware nicht auf ausländischen eBay-Seiten einstellen.
- Gebühren werden erst berechnet, wenn der Käufer gezahlt hat. Das bedeutet, wenn Sie einen Spaßbieter haben der den erworbenen Artikel nicht bezahlt, werden Ihnen keinerlei Gebühren berechnet. Ist jedoch eine Zahlung vorhanden und diese wird beispielsweise über einen Kaufabbruch zurückerstattet, werden Ihnen alle Gebühren erstattet bis auf den fixen Anteil von 0,35 EUR.
- Wenn Sie einem Spaßbieter aufgesessen sind und Sie den Artikel bei einer Aktion eingestellt hatten, können Sie uns fragen, ob Sie Ihre Ware mit den Bedingungen der abgelaufenen Sonderaktion neu einstellen können. Wir werden dies dann je nach Laune für jeden Einzelfall entscheiden.
- Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist für Sie nun höher, da wir für den Käufer auch unsichere Zahlungsmittel erlauben. Sie können diese nicht ausschließen und wir leiten Forderungen der Zahlungsdienstleiter natürlich gerne an Sie weiter.
- Wenn uns das Risiko des verwendeten Zahlungsdienstleiters zu hoch erscheint, zahlen wir den Verkaufserlös auch erst mal gar nicht oder nur teilweise an Sie aus.
- Wir können auch nach Monaten noch den Verkaufserlös zurückfordern, aber Ihre Ware ist in dann jedem Fall weg.
- Falls etwas schief läuft mit der Bezahlung durch einen Käufer müssen Sie sämtliche daraus entstandenen Streitfallgebühren des Zahlungsdienstleisters bezahlen. Sie dürfen sich aber auch nicht einmischen und müssen das Ergebnis akzeptieren. Falls es uns gefällt und Sie nicht widersprechen prozessieren wir aber gegen dieses Ergebnis und Sie müssen anfallende Kosten (z.B. Anwaltsgebühren,...) bezahlen - deren Höhe wiederum wir für Sie festlegen.
- Detailfragen zu unserer AGB beantworten wir nur mit "für eine korrekte Beantwortung ist juristisches Fachwissen erforderlich. Aus diesem Grund kann Ihnen nur ein Rechtsberater Rede und Antwort dazu stehen" bzw. mit "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Betreiber eines Online-Marktplatzes keine individuelle Rechtsberatung durchführen können".
und hier noch die einige Übersetzungen:
- Gebühren auf die Versandkosten erheben wir, weil wir uns sonst von den Verkäufern benachteiligt fühlen.
- Wir können die Gebühren beliebig hoch schrauben. Sie bleiben ohnehin ruhig, wir haben nämlich eine Monopolstellung.
- Sie sind im Streitfall unserer willkürlichen Interpretation ausgeliefert. Wir sitzen am längeren Hebel, weil wir Ihr Geld auf Gutdünken einbehalten können und Sie wegen "der paar Euro" ohnehin nicht vor Gericht gehen werden.
- Wir lesen oder verstehen Ihre Fragen nicht und schicken gerne unpassende vorgefertigte Antworten, weil Ihr Anliegen uns nicht interessiert.
- Wir haben die neue Zahlungsabwicklung selbst nicht verstanden und stellen auch mal falsche Behauptungen auf wenn Sie uns Fragen stellen. Sie können sich darauf aber im Streitfall nicht berufen und wir werden unsere Aussagen bestreiten, wenn uns diese nicht mehr passend erscheinen.
- Da wir einen Käuferschutz haben, dachten wir, es hört sich gut an wenn wir auch einen "Verkäuferschutz" haben. Mehr als die Bezeichnung ist uns aber nicht eingefallen, daher steckt nichts dahinter.
- Wir möchten unseren Marktplatz danach ausrichten, keine kleinpreisigen Artikel mehr anzubieten, auch wenn letztendlich unser Unternehmen daraus entstanden ist.
- Ergo, Sie haben die Wahl: Stimmen Sie der AGB zu oder bleiben Sie draußen.
Wenn es jemand auch versuchen will, bei Kontaktaufnahme ist zu beachten:
- Immer nur eine klar formulierte Frage auf einmal stellen. Bei mehreren Fragen beantworten sie nur die (vielleicht), die denen am wenigsten Angst macht.
- Damit rechnen die gleiche Frage 20 mal stellen zu müssen, bis sie passend beantwortet wird, also nicht nur mittels allgemeiner Textbausteine oder gänzlich am Thema vorbei.
- eBay liest nicht die Kommunikationshistorie; beim Nachfragen also immer alle bisherigen Informationen nochmal aufführen.
Und zuletzt eine Berechnungshilfe:
Versandkosten für Käufer = ([DHL VERSANDKOSTEN] + 0,35) / 0,8507
Viel Spaß weiterhin auf eBay!