DarkStar94 schrieb:dürfte auf keinem Jahrmarkt und in keinem Park irgendwas fahren. Es gibt IMMER irgendwelche offenliegenden beweglichen Teile, gerade bei solchen Fahrgeschäften.
Ganz richtig.
Das ist ein Risiko, daß bewußt in Kauf genommen wird.
Bei solchen Geräten ist nicht die Frage ob ein schwerer Unfall passiert, sondern wann.
In Betrieben die Maschienen benutzen gelten wesentlich größere Sicherheitsrichtlinien.
Alle drehenden Teile müssen abgedeckt sein.
Scher- und Quetschzonen ebenfalls.
Und zwar so, daß ein Hineingeraten nicht möglich ist.
Und mit diesen Maschinen werden keine Personen befördert.
DarkStar94 schrieb:Der fast zu den Spinning Barrels baugleiche "Brekadancer" ist insofern eine noch größere Gefahrequlle, denn der ist eigentlich gar nicht durch ein Gitter oder ähnliches von den wartenden Personen abgetrennt.
Ja, das ist richtig.
DarkStar94 schrieb:Man kann nicht alle vor ihrer eigenen Idiotie schützen.
Demnach sind die Mutter und Tochter selbst Schuld, weil sie sich nicht schnell in die Gondel gesetzt haben.
DarkStar94 schrieb:Und es IST seine Aufgabe, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen!
Kann er das denn überhaupt von seinem Fahrstand aus gewährleisten?
DarkStar94 schrieb:Der Mitarbeiter hat insofern Schuld, dass er in dem Moment, in dem er die Aufsicht über das Teil hat, dafür verantwortlich ist.
War er wirklich verantwortlich?
Ist er von seinem Vorgesetzten anhand der Betriebsanweisung an den Fahrgeschäft eingewiesen worden?
Ist die Einweisung nicht länger als ein Jahr her?
Ist dem nicht so, ist der Vorgesetzte alleine verantwortlich.
Ganz so einfach, wie Du es Dir machen möchtest ist es nicht.
DarkStar94 schrieb:Neee! Wenn man den Konstrukteur dafür verantwortlich macht, kann man gleich alle Achterbahn- und sonstige Fahrgeschäftskonstrukteure für alle möglichen Unfälle, die leider passieren können, für diese zur Verantwortung ziehen!
Doch.
Wenn sich Unfaälle durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, bzw ein Unfall durch eine bauartbedingte Gefahrenquelle hervorgerufen wurde, ist der Konstukteur verantwortlich.
DarkStar94 schrieb:Man kann nicht alles idiotensicher bauen. Man muss eben mal ein bisschen aufpassen.
Tja, dann hätte das Kind eben besser aufpassen müssen.
DarkStar94 schrieb:Die zulassende Person kann man für diesen Unfall auch nicht verantwortlich machen. Alle Fahrgeschäfte werden geprüft. Die dürfen fahren, so wie sie da stehen.
Wenn etwas geprüft wurde bedeutet es nicht, daß es tatsächlich hätte zugelassen werden dürfen.
DarkStar94 schrieb:Es war in diesem Fall KEIN technischer Mangel.
Doch ganz sicher war es das.
Es lässt sich durch bauliche Maßnahmen erstens verhindern, daß das Gerät angefahren werden kann, wenn sich Personen auf den Plattformen befinden.
Zweitens lässt sich durch bauliche Maßnahmen verhindern, daß Personen unter die Plattformen geraten können.
Daß dies so von einer prüfenden Institution zugelassen wurde, obwohl solch gravierende Mängel einfach abzustellen gewesen wären ist absolut unverständlich.
Daß dann der Parkbetreiber nur eine Person dieses Fahrgeschäft betreiben lässt, was aufgrund seiner Bauweise nur die Überprüfung durch mindestens eine weitere Person benötigt, um "sicher" betrieben zu werden lässt den ganzen Vorfall noch unverständlicher erscheinen.
Oder anders gesagt, es wurde schlicht und einfach das Risiko in Kauf genommen.
Die alleinige Schuld nun auf den Fahrer abzuwälzen anstelle sich darüber Gedanken zu machen, was den Unfall herbeigeführt hat und wie er zu vermeiden gewesen wäre ist typisch für unsere Gesellschaft.
Nicht zum ersten Mal darf ich so etwas erleben.