Einige Dinge möchte ich zu diesem Thema noch einwerfen:
bei der Einführung neuer Stoffe in den Handel müssen diese auch erfasst sein/werden.
Hierbei greift die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Seite „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie
Bearbeitungsstand: 4. Oktober 2015, 10:58 UTC.
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Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist:
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Laut dieser Verordnung sollten die ganzen "GANS"-Sorten also registriert sein ;-)
Diese unbekannten Verbindungen sind ja auf den "Elektronik-Bauteilen" lose aufgebracht worden.
- sind diese "Beschichtungen" thermostabil?
- sollten die "Beschichtungen" nicht thermostabil sein ---> geben diese dann toxische Zersetzungsprodukte ab?
- sind die "Beschichtungen" brandfördernd?
usw....
Ist dies (und noch mehr) geprüft worden?