@Rho-ny-theta Rho-ny-theta schrieb:Er macht ja auch medizinische Behandlungsversprechen - damit betritt er m.E.n. einen Bereich, der rechtlich nochmal besonders geschützt ist; damit könnte man ihn kriegen.
Ja, aber davon hab ich mal überhaupt keine Ahnung. Da kann ich nix zu sagen. Mir ging es eben rein um den Supergenerator.
Rho-ny-theta schrieb:Ob es Betrug ist, was er mit den Generatoren macht, kann ich dir nicht sagen, aber legal wird es kaum sein, denn faktisch
-nimmt er Geld und
-verspricht dafür eine Leistung
-die objektiv unerbringbar ist.
Das ist nicht so einfach. Legal ist alles was nicht explizit verboten ist.
Geld nehmen ist nicht verboten.
Das Leistungsversprechen ist aber ein generelles und kein personenbezogenes, so kann auch keine Leistungspflicht und kein Verzug entstehen - wie schon erwähnt: er hat allein durch diese Bestellung keinerlei Erfüllungspflichten.
Eine Leistung die nicht erbringbar ist führt zur Nichtigkeit eines Vertrages, nicht aber zu Schadenersatzpflicht. Einen Vertrag gibt es aber gar nicht (resp. vorläufig noch nicht).
Die Werbung erzählt haufenweise (fast ausschließlich) nicht haltbaren Müll. Wie schon erwähnt: erzählen darf man vieles.
Solange diese spezielle Versprechung nicht explizit Teil des Vertrages wird ist die grad für die Tonne.
Rho-ny-theta schrieb:Es handelt sich also mindestens um unwirksame Abmachungen
Nein. Es gibt (vorläufig) gar keine Abmachung. Nur die Willenserklärung des Käufers.
Rho-ny-theta schrieb:das Geld muss er wieder herausgeben
Da bin ich mir eben ganz und gar nicht sicher. Eine Überweisung kann man ja erstmal zurückfordern, aber ob man ihn rechtlich auf Erstattung zwingen kann...
:ask: Klar ist, dass die Überweisungsabsicht im guten Glauben erfolgt. Daraus läßt sich wohl eine Rückerstattung stricken (schätze ich mal), aber da warte ich lieber erstmal was der Fachmann zu sagt.
Rho-ny-theta schrieb:Außer er kriegt es hin, die Zahlungen als Spenden an seine Foundation/Stiftung zu deklarieren
Warum? Er muss nix deklarieren. Das sind Zahlungseingänge die stinknormal aus Einnahmen verbucht werden. Und die kann man auch auch entsprechende Forderung haben.
(Lustige Bilanz btw. Würde ich gern mal sehen
:D )