P_M schrieb:Ich warte jetzt nur noch auf die Eingangsbestätigung vom Patentamt!
Die wirst du mit Sicherheit bekommen ... nicht aber das Patent selbst. Ich schätze mal, dein Patentanwalt hat dich u.a. auch auf die nachstehende Entscheidung aufmerksam gemacht ... wenn nicht, nette Grüße an den Herrn ...
Zur Frage der Patentierbarkeit von PM's hat das BPatG in seinem Beschluss vom 29.02.2012 - 9 W (pat) 28/08 u.a. wortwörtlich ausgeführt:
"Energie kann nur von einer Form in eine andere Form umgewandelt werden. Um daher einem physikalischen System dauerhaft Energie zur Nutzung entziehen zu können, muss dafür mindestens dieselbe Energie dem System, gegebenenfalls in anderer Form, zugeführt werden. In der Praxis ist wegen der unvermeidlichen Verluste bei einer Energieumwandlung die dem System zuzuführende Energie sogar stets größer als die dem System wieder zur Nutzung entziehbare. Dieses gilt für jedes technische System, wie immer es auch aufgebaut sein mag. Der alledem zugrundeliegende Satz von der Erhaltung der Energie ist von der Fachwelt allgemein anerkannt und hat trotz mannigfaltigster Widerlegungsversuche in Theorie und Praxis bisher nicht widerlegt werden können.
Im Falle der Verfahren und Vorrichtungen gemäß vorliegender Anmeldung bedeutet dies, dass die vom Anmelder angestrebte Energiegewinnung ... nicht möglich ist. Mit dem angemeldeten Gegenstand wird somit die angestrebte Wirkung, ohne Energiezufuhr ... nicht erzielt.
Nach alledem ist der Gegenstand vorliegender Anmeldung technisch nicht brauchbar und deshalb nicht patentierbar (BGH X ZB 5/84 in PMZ 1985, 117, 118)."
So oder so ähnlich wird die Ablehnung lauten ... dazu muss man kein Prophet sein.