Entstehung der Bilder in uns und außen
03.07.2009 um 15:48@enzomenzo
Der Vergleich ist Schwachsinnig
Wenn nicht bewiesen ist, dass jemand Schuldig ist, so heißt das nicht, dass bewiesen ist, dass er Unschuldig ist, sondern, dass Zweifel an seiner Schuld besteht.
Deshalb heißt es ja auch:
Im Zweifel für den Angeklagten.
Daraus formuliert man dann: Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Im rechtlichen Kontext macht dass Sinn, es bedeutet aber nicht, dass die beiden Aussagen oben logisch äquivalent sind
Der Vergleich ist Schwachsinnig
Wenn nicht bewiesen ist, dass jemand Schuldig ist, so heißt das nicht, dass bewiesen ist, dass er Unschuldig ist, sondern, dass Zweifel an seiner Schuld besteht.
Deshalb heißt es ja auch:
Im Zweifel für den Angeklagten.
Daraus formuliert man dann: Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Im rechtlichen Kontext macht dass Sinn, es bedeutet aber nicht, dass die beiden Aussagen oben logisch äquivalent sind