@freddy, wie versprochen
Ich spreche vom Fall „Rosenheim“. Einem der am besten,lückenlosesten und unumstößlichst dokumentierten Fälle von paranormalen Phänomenen, diemir bekannt sind.
In der Rechtsanwaltskanzlei Adam kommt es 1967 zu einer Reihevollkommen unerklärlicher Begebenheiten. Glühbirnen explodieren, Bilder fallen von denWänden, Telefone klingeln wahllos, Lampen schwingen ohne ersichtlichen Grund undschwerste Möbelstücke bewegen sich ohne physikalische Krafteinwirkung. DieStromschwankungen können mit einem Sensor nachgewiesen werden, doch die Stadtwerke stehendem vollkommen hilflos gegenüber. Es kann keine physikalische Ursache gefunden werden.Selbst der Einbau eines Notstromaggregates zeigt keinerlei Wirkung.
Weil auch dieeingeschaltete Kriminalpolizei keinen Rat weiß, wendet man sich an das Institut derGrenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, I.G.P.P., und dessen Leiter Prof. HansBender.
Später wird auch Prof. Andreas Resch von derLeopold-Franzens-Universität Innsbruck, Leiter des Instituts für Grenzgebiete derWissenschaft, hinzugezogen. Um die Ereignisse zu dokumentieren, sucht man Hilfe bei zweiPhysikern der Technischen Hochschule München, Dr. F. Karger und Diplom-Physiker G. Zicha.
Magnetometer, Schallsensoren, Temperaturfühler, Strommesstrommeln undOszillographen. Alles, was die Wissenschaft 1967 dahingehend zu bieten hat, wird zurNutzung herangezogen. Die gesamte Kanzlei wird durch Kameras überwacht. Die Geschehnissesind eindeutig nachweisbar, die Dokumente belegen das Fehlen jedweder physikalischerUrsachen. Doch der Ursprung all dessen wird erst mit einer letzten, hilflosen Anordnungder Untersuchenden deutlich; Die Mitarbeiter der Kanzlei dürfen die Räumlichkeiten nichtmehr betreten. Prompt geschieht nichts mehr. Erst mit Rückkehr der Menschen in dieseRäume kehren auch die Phänomene zurück. Man beschließt, die Mitarbeiter der Reihe nacheine Woche zwangs zu beurlauben. In Abwesenheit der Auszubildenden Anne-Marie Schneiderkommt es zu keinen außergewöhnlichen Begebenheiten mehr. Der Ursprung scheint gefunden.
Soweit also die Fakten.
Es geschehen nachweislich „übernatürliche“Dinge, die ausführlichst dokumentiert werden können. Jede physikalische Ursache kannausgeschlossen werden. Trotz penibelster Überwachung kann Anne-Marie Schneider keinerleiManipulation nachgewiesen werden. Wie auch sollte das Mädchen einen Schrank inAnwesenheit von Zeugen ohne auffindbare Mechanismen 30 cm weit von der Wand fortbewegen,der mehr wiegt, als sie selbst ?
Was offen bleibt ist die Frage, warum. Und weileben diese Frage nicht beantwortet werden konnte, gilt Rosenheim bis zum heutigen Tagenicht als beweiskräftig.
Ein Versuch des Begreifens
Es existiert alsohieb- und stichhaltiges Beweismaterial über paranormale Vorkommnisse, doch aufgrund derTatsache, dass die Wissenschaft bis heute nicht in der Lage ist, zu erklären, warumgeschah, was geschehen ist, gilt dieser Beweis nicht als aussagekräftig ?
Einegewollt böswillige Umformulierung:
Da keine physikalische Ursache nachgewiesen werdenkonnte und somit nicht bewiesen werden konnte, dass es sich nicht um „übernatürliche“Vorkommnisse handelt, sind die Dokumente nicht beweiskräftig ?
Eine Vielzahl vonThesen wurden im Rahmen der Untersuchung und Erforschung paranormaler Vorkommnisseaufgestellt. Ich möchte mich darauf beschränken, Ihnen jene beiden näher zu bringen, diemeine besondere Aufmerksamkeit erlangten plus eine weitere, abstraktere.