hromann schrieb:dann hätten sie gewusst, dass Skyway keine Anteile, sondern konvertierbare Darlehen vergibt., wofür keine Prospekte notwenig sind.
Ich helf dir gern mal auf die Sprünge, wofür die Bafin zuständig ist: Die BaFin beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel und ist hier auch zuständig für den kollektiven Verbraucherschutz.
Skyway Capital wird von denen ganz offensichtlich als Investment betrachtet. Die alte Laier mit "ist eh nur konvertierbares Darlehen" wurde ja sogar auf juristischer Ebene bereits widerlegt. "Konvertierbares Darlehen" darf im europ. Raum nämlich nicht unbegrenzt beansprucht werden.
Und FAKT ist nun mal, dass bis ins Jahr 2019 hinein, Keuler hier fleissig mit "Aktien" geworben haben (2018 wurde das ja seitens Skyway geändert, weil es dann einige Leute gab, die öffentlich feststellten, dass eine Limited überhaupt nicht an die Börse gehen kann). Ok, können Sie jetzt auch nicht, mit einem Haufen Warnhinweisen am Buckel, aber das checken so Anfänger halt nicht...