Stanislaw schrieb:Du bekommst Anteile, die nach dem Börsengang des Unternehmens 1 zu 1 in Aktien umgewandelt werden, es sei denn, du wählst die Option in drei Jahren nach deiner Kreditierung des Unternehmens dein Geld zzgl. Zinsen zurück zu bekommen. Wandelanleihe nennt man das m.E. zu Deutsch.
Du magst ja einen gewissen Intelligenzquotienten in Sachen Feingewinde haben (wenn überhaupt), aber vom Aktienrecht scheinst Du wohl keine Ahnung zu haben.
Darlehen mit Wandelanleihen zurück zu zahlen ist möglich. Dazu bedarf es aber den Schritt, dass man auch Darlehen bereitstellt.
Bis vor kurzem sind ja nachweislich Aktien verkauft worden. Aktien können nicht in Darlehen umgewandelt werden. Diese müssen zuvor vom Aktienausgebenden Institut zum gleichen Nennwert zurückgekauft werden und dann kann ein Darlehen ausgegeben werden.
Tja und jetzt wirds harig. Wer mehr als dreimal Aktien dazu gekauft hat und nun das Unternehmen behauptet niemals Aktien verkauft zu haben sondern das lediglich Darlehen bereitgestellt wurden hat mit dieser Aussage seinen Investor Standrechtlich erschossen.
Denn ab dieser Anzahl ist die Vergabe von Darlehen als gewerblich eingestuft und somit genehmigungspflichtig. Hm mal schauen wo hab ich noch einmal die Liste mit jenen Investoren die mehr als drei Aktienpakte geschlossen haben..................
Desweiteren wird behauptet, ja auch auf Yunitzkis Seite bis vor wenigen Tagen, das man Anteile erwirbt. Sorry, Du kannst es winden und wenden wie Du willst, aber Darlehen sind keine Anteile, auch Anleihen sind keine Anteile.
Und jetzt kommen wir zu einem anderen Knackpunkt. Aktien wurden bisher mit einem eklatanten Rabatt durch dritte (wichtig zur Feststellung des Tatbestandes) ausgegeben. Und wer sich ein bisserl auskennt weiß das es sich hierbei um sogenannte Diskountzertifikate handelt die zudem suggestiv gedeckelt sind (Man muss also Millionen von Aktien haben um am ende auch Millionen verdienen zu können), also keine direkten Aktien.
Da aber die Aktien weder im Freiverkehr noch im offiziellen Börsenverkehr gehandelt werden, sondern nur über Vermittlung einer dritten Partei (Wichtig zu Feststellung einer Genehmigungspflicht) ausgegeben werden (legal) haftet die LTD. - Zao - mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, jedoch nicht die Teilnehmenden Gesellschafter selbst. Da alle Firmen der Skyway jedoch nur aus Gesellschaftern (Skyway selbst durch eigene anderorstfremd ansässige Firmen) bestehen mit einem eigenen Gesellschaftsvermögen und selbst nur Gesellschaftsvermögen vorhanden sind, die sich auf die Eintragseinlage berufen, steht bei einem Zusammenbruch oder nicht Börsengang der Firma eben kein Kapital zur Verfügung das eine Haftung befriedigen könnte. Sprich im Vorfeld wurde das rechtliche Firmenkonstrukt so aufgebaut, das eine Haftung ausgeschlossen und im Zweifelsfall wohlwollen auch geduldet wird.
Dafür dient dieses fast undurchschaubare Firmenkonstrukt. Im Zusammenhang mit den "Vorverträgen", die, so Skyway und seine Jünger, ja behauptend vorhanden sind, ergibt sich aber ein Konstrukt, das eine betrügerische Absicht erkennen lässt, das sogar mit Indizien untermauert werden kann. In Hinsicht zu den Vorverträgen hat sich Skyway eines rechtlichen Tricks bedient, der anfänglich legal ersichtlich ist, aber in einer betrügerischen Vertragsgestaltung endet, die wenn man alle Puzzleteile einmal zusammenfügt, ein vollständiges Bild ergeben lassen (Hierzu wie gesagt aber in einem News Special mehr).
Nein, mein lieber Inginör Stanislaw, es Bedarf schon einer gewissen Intelligenz um hier in diesem Forum mit Aussagen zu glänzen die man auf Anfrage auch belegen kann. Aussagen wie, ich hätte, er hat, sie haben, vielleicht, mal schauen, eventuell,kann sein, mit all ihren unbedarften Nebensätzen, entfalten nur ihren klaren Wahrheitsgehalt, wenn man Fakten liefert.
Anmerken möchte ich zudem, das alle und damit meine ich alle Dokumente die im Netz zum Thema Skyway zu finden sind von Anfang an gesichert wurden. Sprich der Updateverlauf der Vertragsgestaltung ist Datiert nachverfolgbar. Auch klare Aussagen bei Vermittlern und Skyway selbst zu dem einen oder anderen inkl. veröffentlichung von Dokumenten-Medienhinweisen oder ähnliches werden durch Updates immer wieder aktualisiert um den chronologisch aufgebauten Tatbestand am Ende auch beweisen zu können.
Fazit; Bleibe bei Deinem Wissen um das Feingewinde oder um es anders auszudrücken, bleibe bei des Schusters Leisten
:D