Auftriebskraftwerk
25.09.2014 um 10:50ich hoffe dass die Vereinsmitglieder die Satzung und das Kleingedruckte gelesen haben, nicht dass da eine Nachschusspflicht (bis zum 6-fachen des Jahresbeitrags?) vorgesehen ist:
..Der BGH hat dazu jedoch ausgeführt, dass die Satzung (!) die Höhe der Umlage genau festlegen muss, sodass das finanzielle Risiko für ein Mitglied bei Beitritt zum Verein erkennbar ist, bzw. dieses die Mitgliedschaft kündigen kann, wenn dieses Risiko durch eine spätere Satzungsänderung aufgenommen wird. ...
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-haften-die-vereinsmitglieder-mit-ihrem-privatvermoegen_208_76852.html
..Der BGH hat dazu jedoch ausgeführt, dass die Satzung (!) die Höhe der Umlage genau festlegen muss, sodass das finanzielle Risiko für ein Mitglied bei Beitritt zum Verein erkennbar ist, bzw. dieses die Mitgliedschaft kündigen kann, wenn dieses Risiko durch eine spätere Satzungsänderung aufgenommen wird. ...
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-haften-die-vereinsmitglieder-mit-ihrem-privatvermoegen_208_76852.html