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Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 21:49
Michael ich meinte den Link zum Auftriebskoerper Bild von Rosch


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 21:52
Zitat von hartiberlinhartiberlin schrieb:Torsten , wieso hat Beiser Deiner Meinung nach versagt ?
Hast Du das Interview von Roban2.0 mit Beiser auf Youtube gesehen ?
Ja habe ich, und war schockiert.

Versagt hat er in meinen Augen, weil er augenscheinlich keine Skepsis an den Tag legt, keine Transparents schafft oder wenigstens einfordert. Bei jedem halbwegs guten Techniker würden die Alarmglocken Leuten wenn von einem PM die Rede ist und sich das Teil genaustens anschauen.


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 21:59
sagt jemanden der Name Peter Arnold in Zusammenhang mit dem Auftriebskraftwerk und seinem Patent irgend was?

Michael


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 21:59
@floppy1963: Bitte immer streng darauf achten, Patentanmeldungen (d.h. Anträge) und erteilte Patente auseinanderzuhalten. Es ist schon viel Schaden durch Verwechslungen in dieser Hinsicht entstanden. I.d.R. kann man Patentanmeldungen daran erkennen, dass die Nummer mit AZiffer endet, während die Nummern von erteilten Patenten mit BZiffer enden. Ausserdem kann man normalerweise in den entsprechenden Datenbanken der Patentämter auch den rechtlichen Status abfragen.


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:00
@pluss
@uatu

Mit wie viel Umdrehungen pro Minute läuft eigentlich der Generator, da muss doch noch ein Getriebe verbaut sein?


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:01
Hier der Link für abfragen beim DPMA: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:08
Das Patent von Peter Arnold ist noch unter einer anderen Nummer gelistet, "Publikationstyp Erteilung".

Ist ja auch in Ordnung. Das Ding dreht sich wahrscheinlich, und man kann damit meinetwegen auch einen Generator antreiben. Nirgendwo steht was von "Überschuss-Energie".


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:09
sorry muß jetzt ganz blöd fragen, das ist also jetzt kein Patent sondern "nur" ein Gebrauchsmusterschutz?
Kenne mich leider mit solchen Sachen überhaupt nicht aus.
Mir ist nur die Ähnlichkeit der beiden Teile aufgefallen.
Wenn es den Rahmen hier sprengt wäre auch ne PN ok. Möchte halt nicht dumm sterben.

Michael


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:10
Nein, er hat ein Patent darauf. Die Nr.: DE102012104690A1
Ist auch anhängig bis 2015


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:11
alles klar, DANKE !!!


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:17
Hallo,

aber bis jetzt ist das Patent nur offen gelegt. Es wurde noch keine Patentschrift erteilt.

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=1020121046905


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:21
Ist auch interessant Einführung in Airlift Pumpe: Youtube: Einführung in Airlift Pumpe
Einführung in Airlift Pumpe
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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:43
@pluss:
Zitat von plusspluss schrieb:Nein, er hat ein Patent darauf. Die Nr.: DE102012104690A1
Hab' ich doch gerade geschrieben: Bei einer Endung auf A1 ist es eindeutig kein Patent, sondern nur ein Antrag. Die Unterscheidung ist wirklich sehr wichtig, weil man für fast jeden Schwachsinn eine Patentanmeldung einreichen kann (Keshe's Patentanmeldungen sind ein prominentes Beispiel dafür), und solange man die Formvorschriften einhält, und die Gebühren bezahlt, wird diese nach Ablauf des üblichen Zeitraums auch veröffentlicht. Das passiert auch dann, wenn nicht die geringste Chance besteht, das zu dem Antrag tatsächlich ein Patent erteilt wird. Speziell die Veröffentlichung wird aber von vielen Laien als "Patent" interpretiert, und von vielen Betrügern bewusst als solches dargestellt. Deshalb weise ich immer wieder auf den Unterschied hin.


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:55
Besteht da eigentlich ein Schutz der eingereichten Erfindung bis zur endgültigen Anerkennung?


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 22:58
@Poipoi: Sofern tatsächlich ein Patent erteilt wird: Ja.


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 23:11
Bei einer Endung auf A1 ist es eindeutig kein Patent, sondern nur ein Antrag
Bist du dir sicher @uatu?
Unter Status steht: Anhängig/in Kraft

Unter Verfahrensdaten lässt sich nachlesen, unter :
Position 1: Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung
Position 2: Das Vorverfahren ist abgeschlossen
Position 3: Offenlegungsschrift

Das bedeute ja lediglich das die Erfindung derzeit geschützt ist. Ob noch jemand Einspruch einlegt, ist eine andere Frage, aber das Patentamt hat die Anmeldung selbst nicht abgelehnt. Wenn das Patent also keine rechte anderer verletzt (die müssen jetzt in der dafür vorgesehenen Frist Einspruch erheben), wird aus dem A ein B. Der Schutz besteht aber jetzt schon.

Oder sehe ich das falsch?


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 23:40
@pluss: Bitte nicht persönlich nehmen, aber das ist völlig falsch. Die Offenlegung hat einen völlig anderen rechtlichen Status als die Erteilung eines Patents. Sie ist sogar unabhängig von der Sachprüfung (lediglich die Formvorschriften müssen erfüllt sein):
Eine Offenlegungsschrift erscheint auch dann, wenn kein Prüfungsantrag gestellt wurde. Sie gibt dem Anmelder noch kein gültiges Schutz- und Verbietungsrecht.

(Deutsches Patent- und Markenamt -- Patent FAQ (Archiv-Version vom 25.09.2014))
Wer die Formvorschriften einhält, und die entsprechenden Gebühren bezahlt, kann für fast jeden Schwachsinn diesen Stand des Patentverfahrens erreichen.


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Auftriebskraftwerk

21.09.2014 um 23:48
Ok, da befand ich mich im Irrtum. Danke für den Hinweis @uatu
Wieder etwas dazugelernt :)


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Auftriebskraftwerk

22.09.2014 um 00:00
Mir war nicht bewusst, dass man erst 350 Euro auf den Tisch legen muss, nur um von offizieller Seite zu erfahren, dass man Müll eingereicht hat und dann erst eine Ablehnung erhält :D


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