Auftriebskraftwerk
21.09.2014 um 21:49Michael ich meinte den Link zum Auftriebskoerper Bild von Rosch
Ja habe ich, und war schockiert.hartiberlin schrieb:Torsten , wieso hat Beiser Deiner Meinung nach versagt ?
Hast Du das Interview von Roban2.0 mit Beiser auf Youtube gesehen ?
Hab' ich doch gerade geschrieben: Bei einer Endung auf A1 ist es eindeutig kein Patent, sondern nur ein Antrag. Die Unterscheidung ist wirklich sehr wichtig, weil man für fast jeden Schwachsinn eine Patentanmeldung einreichen kann (Keshe's Patentanmeldungen sind ein prominentes Beispiel dafür), und solange man die Formvorschriften einhält, und die Gebühren bezahlt, wird diese nach Ablauf des üblichen Zeitraums auch veröffentlicht. Das passiert auch dann, wenn nicht die geringste Chance besteht, das zu dem Antrag tatsächlich ein Patent erteilt wird. Speziell die Veröffentlichung wird aber von vielen Laien als "Patent" interpretiert, und von vielen Betrügern bewusst als solches dargestellt. Deshalb weise ich immer wieder auf den Unterschied hin.pluss schrieb:Nein, er hat ein Patent darauf. Die Nr.: DE102012104690A1
Bei einer Endung auf A1 ist es eindeutig kein Patent, sondern nur ein AntragBist du dir sicher @uatu?
Eine Offenlegungsschrift erscheint auch dann, wenn kein Prüfungsantrag gestellt wurde. Sie gibt dem Anmelder noch kein gültiges Schutz- und Verbietungsrecht.Wer die Formvorschriften einhält, und die entsprechenden Gebühren bezahlt, kann für fast jeden Schwachsinn diesen Stand des Patentverfahrens erreichen.
(Deutsches Patent- und Markenamt -- Patent FAQ (Archiv-Version vom 25.09.2014))