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Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:39
@RudiW
Zitat von RudiWRudiW schrieb:Ab und an sollten die Besteller aber auch mal lesen, was Sie da eigentlich bestellen. Im Bestellformular steht deutlich:
Das ist das, was JETZT drinnensteht. Wenn du dir die Dokumenteneigenschaften ansiehst, dann liest du, dass das aktuelle PDF am 03.10.2014 erstellt worden ist. Das war unmittelbar nach dem offiziellen Bestellannahmeschluss (30.09.), wo Gaia bereits wusste, dass die 500 Stück kein Selbstläufer werden und dass es ev. Brösel geben wird mit Rosch.

In der vorherigen Version (welche vermutlich für die Mehrzahl der Besteller zutrifft und verbindlich ist), war das Rücktrittsrecht anders formuliert. IIRC war auch Rosch nicht so deutlich drinnen erwähnt wie jetzt. Vielleicht hat jemand das alte Bestellformular abgespeichert und kannn es zur Verfügung stellen.

Nachtrag zum Rücktrittstermin: Als Konsument (das wird auf fast alle Besteller zutreffen) kann man auch vorher bereits zurücktreten, muss also nicht einen ganz bestimmten Termin abwarten. Wirksam wird es dann zum vorgesehenen regulären Termin.


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12.03.2015 um 09:40
Dann würde der Stromanschluss an den Kompressor fehlen und damit keine Möglichkeit eine Leitung zu verstecken.


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12.03.2015 um 09:41
Ist doch wurscht. In dem jetzt abgedruckten Bestellformular gibt es ein Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt der Besichtigung. In dem davor gab es so etwas nicht. Also hat der Besteller entweder ein Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt der Bestellung oder überhaupt nicht (bzw. nur im Rahmen der AGBs). Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Leute sich ansehen müssen, was sie da unterschreiben.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:46
Zitat von RudiWRudiW schrieb:(bzw. nur im Rahmen der AGBs).
Im gesetzlichen Rahmen, die AGBs können den gesetzlichen Rahmen nur erweitern, aber nicht einschränken.


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12.03.2015 um 09:47
@uatu

Ein Thread nur für Ereignisse und Fakten rund um das AuKW wäre sicher hilfreich, wenn man hier nicht mehr mitlist, weil von 20 Seiten nur eine wirklich Informationen beinhaltet, geht es einfach unter. Finde auch, dass ist hier mehr eine Quasselbude geworden, am Anfang war es ein recht informativer Thread.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:47
@RudiW
Zitat von RudiWRudiW schrieb:Ist doch wurscht.
Nein, das ist nicht wurscht, sondern beiderseits verbindliche Vertragsgrundlage, egal zu wessen Vor- oder Nachteil es nun im Einzelfall ist.
Zitat von RudiWRudiW schrieb:In dem jetzt abgedruckten Bestellformular gibt es ein Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt der Besichtigung. In dem davor gab es so etwas nicht.
Falls du das alte Bestellformular hast, dann poste es bitte. Ich habe es leider nicht abgespeichert bzw nicht hier auf diesem Rechner verfügbar.
Zitat von RudiWRudiW schrieb:dass die Leute sich ansehen müssen, was sie da unterschreiben.
Ja, das sollte man immer beherzigen - wird im Alltag leider allzuoft "übersehen".


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:52
Das ursprüngliche Anmeldeformular ist auf meiner Website bereits ganz am Anfang auf der Seite "Warum?" verlinkt worden: http://gaia.ws1.eu/Anmeldungsformular-GAIA-Workshop-Energieerzeugung-mit-Luft-und-Wasser.pdf (Archiv-Version vom 01.03.2015)


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12.03.2015 um 09:53
@nocheinPoet
Ja, es wird sehr viel offtopic gequasselt. Vieles ergibt sich aber auch deshalb, weil das ursprüngliche Thema "Auftriebskraftwerk" (speziell bezogen auf Rosch und Gaia) sich vom rein technischen abgesehen immer komplexer darstellt - mit all den wirtschaftlichen Querverbindungen, Machenschaften usw. Also so völlig uninteressant sind auch vermeintliche Nebendiskussionen nicht.

Gerade auf den letzten 20 Seiten ist viel Weizen im Spreu zu finden, Stichworte die Berechnungen von @uatu, die halblustigen Beiträge von @rosch2 (OU-Forum) und nicht zuletzt der gestern von @wolfgang52 veröffentlichte Erfahrungsbericht eines Spich-Pilgers, welcher sehr viel Resonanz ausgelöst hat.

Wenn man sich das richtige herauspickt (zugegeben nicht immer leicht), dann ist der Thread nach wie vor sehr interessant. Betrug in Echtzeit mit derzeit noch offenem Ende, das hat man nicht alle Tage.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:55
Danke Wolfgang ,

@kasmichl
in Bezug auch meinen Post ist es Wurscht, ob die Vertragsgrundlage ein Rücktrittsrecht zum Zeitpunkt der Besichtigung einräumt oder eben nicht. Es wird - wenn überhaupt - nur zum Zeitpunkt der Besichtigung eingeräumt. Und das müssen die Leute nun mal lesen, wenn Sie es unterschreiben.

@Peter0167
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Im gesetzlichen Rahmen, die AGBs können den gesetzlichen Rahmen nur erweitern, aber nicht einschränken.
Korrekt


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 09:57
Die Besichtigung ist dann in Japan, wer nicht kommt, hat halt kein Kündigungsrecht mehr.


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12.03.2015 um 09:58
@wolfgang52
Danke fürs Formular, Stand 04.08.2014.

@RudiW
Es wird dort im alten Bestellformular zwar das Rücktrittsrecht nach Anmeldeschluss ausgeschlossen. Dieser Punkt ist aber insofern obsolet, da der 30.09. aufgehoben worden ist und bis dato Bestellungen entgegengenommen werden. Auch die Stornogebühr wurde IIRC von Gaia später aufgehoben. Das ist aber nachrangig, denn der Ansatzpunkt ist hier nicht der (willkürliche) Rücktritt. Sondern dass auch wenn es sich "nur" um einen Bausatz handelt, dieser auch bei perfektem Zusammenbau die in Aussicht gestellten Eigenschaften nicht erfüllen wird können, also ca. 5kW Stromüberschuss im Dauerbetrieb. Somit fehlt die Vertragsgrundlage und der Vertrag an sich ist nichtig. (ein Jurist könnte das etwas schöner und griffiger formulieren als ich).

Bemerkenswert finde ich im direkten Vergleich, wie sich Gaia seit 04.10. bemüht, jedwede Verantwortung auf Rosch abzuwälzen :)


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12.03.2015 um 10:01
Wenn der Vertrag nach deiner Meinung obsolet ist, braucht es auch kein Rückttrittsrecht, also was soll die Diskussion?


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12.03.2015 um 10:03
@RudiW
Wenn ein Vertrag mangels Grundlage nichtig ist, dann ist es egal, ob und wie darin ein Rücktrittsrecht formuliert ist. Die Frage des "brauchen" stellt sich hier nicht.


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12.03.2015 um 10:05
@kasmichl
was denn nun:
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Nein, das ist nicht wurscht, sondern beiderseits verbindliche Vertragsgrundlage, egal zu wessen Vor- oder Nachteil es nun im Einzelfall ist.
oder
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Wenn ein Vertrag mangels Grundlage nichtig ist, dann ist es egal, ob und wie darin ein Rücktrittsrecht formuliert ist. Die Frage des "brauchen" stellt sich hier nicht.
Ich beende das von mir aus mal an dieser Stelle, sonst wird mir das zu trollig.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:06
angesichts der neuen erkenntnise um das 'tüv gutachten' fragt man sich fassungslos, wie es möglich ist, dass eine mehrheit der spich-pilger beschlossen hat noch mehr vereinsgelder in den rachen von rosch zu pumpen... unglaublich.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:28
Zum Rücktrittsrecht: Bei den Versionen (dazu hatte ich hier mal was geschrieben) des Bestellformulars vor dem 03.10.2014 besteht die einzige Einschränkung des Rücktrittsrechts in folgendem Satz: "Ab Anmeldeschluß ist kein Rücktritt mehr möglich". Der Anmeldeschluss wurde jedoch -- wie kasmichl schon erwähnte -- aufgehoben, Bestellungen sind nach wie vor möglich. Daraus sollte folgen, dass es für Besteller, die auf Basis dieses Formulars bestellt haben, keine zeitliche Einschränkung beim Rücktrittsrecht gibt. Zumindest bei einem prominenten Ex-Besteller, der in diese Kategorie fällt, wurde der Rücktritt auch quasi sofort abgewickelt. Sehr fraglich ist allerdings, ob GAIA eine grössere Zahl von Rücktritten abwickeln kann.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:32
@RudiW
Nochmal kurz zusammengefasst, dann lasse ich es gerne bleiben :) Möglicherweise meinen wir eh beide das gleiche, nur in anderen Worten.

1. Es gibt für Frühbesteller eine (alte) Vertragsgrundlage, welche u.a. Stornogebühr und ein sehr eingeschränktes Rücktrittsrecht regelt. Diese Vertragsgrundlage kann vom Vertragspartner Gaia durchaus verändert werden, solange es sich um eine Begünstigung des andere Vertragspartners handelt. das trifft zum Beispiel da zu, wo ursprünglich der 30.09. als Bestellschluss gegolten hat und somit auch als letzter Termin eines (stornokostenbehafteten) Rücktritts - Gaia hat den Bestellschluss aber ausgedehnt und nimmt bis heute Bestellungen an - der Frühbesteller kann zu den vereinbarten Bedingungen also auch nach dem 30.9. noch zurücktreten (= einseitige Auflösung des Vertrags). Wenn Gaia nach Vertragsabschluss verlautbart, dass jeder Besteller die volle Anzahlung zurückbekommt, dann ist das ebenso eine den Besteller begünstigende Änderung und der Vertragspunkt mit den 12% Storno ist obsolet. Der Rest des Vertrags bleibt davon unberührt.

2. Hat ein Frühbesteller die Erleuchtung bekommen, dass es ein Perpetuum Mobile gar nicht geben, dann wird er sich sinnvollerweise nicht auf das vertragliche Rücktrittsrecht berufen, sondern auf das Fehlen/Wegfall der Vertragsgrundlage. Denn in so einem Fall wäre der abgeschlossene vertrag an sich nichtig und bereits gelistete Zahlungen wären rückabzuwickeln.

Das sind zwei unterschiedliche Ansatzpunkte, um den Kauf des AuKW zu beenden, rechtlich aber anders gelagert. Gilt natürlich nicht bloß für Gaia und das AuKW, sondern ganz allgemein im Vertragsrecht, speziell auch bei Bestellern im Sinne des KSchG. Ist der Besteller ein Vollkaufmann, so kann die rechtliche Bewertung eine andere sein - das trifft aber sicherlich auf die wenigstens AuKW-Besteller zu.


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:34
@wolfgang52: Könntest Du mal nachfragen, ob Dein Informant mit der aktuellen Version des Bestellformulars (03.10.2014) oder einer älteren bestellt hat?


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:44
@uatu
ob GAIA eine grössere Zahl von Rücktritten abwickeln kann.
Das wird der Knackpunkt sein. Theoretisch müsste im Verein in den Vorjahren genügend Vermögen gebildet worden sein, um auch bei Totalverlust der Anzahlungen (Rosch zahlt nicht zurück an Gaia) alle Rückzahlungen abwickeln zu können. da kann man nur hoffen, dass die eingereichten Rechnungen der Vorstandsmitglieder und die Raummieten der T4L GmbH nicht allzu hoch ausgefallen sind...


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Auftriebskraftwerk

12.03.2015 um 10:46
@uatu

Eventuell hat man Jogi auch ausbezahlt damit er es erzählt, und jeder dann denkt, geht ja, der hat sein Geld wiederbekommen, kann ich auch noch eine Woche länger warten, oder einen Monat, oder ein Jahr, wird ja gezahlt...


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