@sentinelddWer einen Vertrag eingeht, aber später seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, macht sich zwar grundsätzlich nicht strafbar, allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, das ist der
Eingehungsbetrug.
Wer einen Vertrag eingeht, aber bei Eingehung des Vertrages schon weiß, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen
nicht wird erfüllen können (oder wollen), der täuscht seinen Vertragspartner. Denn dieser vertraut bei Vertragsschluss darauf, dass sein Vertragspartner sich an seine vertraglichen Verpflichtungen halten wird, andernfalls hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen. Da die vertragliche Leistungspflicht seitens Rosch darin besteht, ein Perpetuum Mobile zu liefern, stellt sich die Frage des "erfüllen Könnens" nicht. Es spielt für die Anwendung des § 263 StGB folglich keine Rolle ob Rosch zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss leistungswillig oder leistungsunfähig war.
Eine weitere voraussetzung, damit die tat nach § 263 StGB, bzw. 263 Abs.3 Nr.1 (gewerbsmäßiger Betrug) als erfüllt gelten und geahndet werden kann, ist, das ein Vermögensschaden entsteht bzw. entstanden ist. Auch dieser Punkt ist im Grunde erfüllt, allerdings besteht nach derzeitiger Kenntnis noch ein Rücktrittsrecht der Käufer, da Rosch ihnen ein (hinreichendes?) Prüfrecht vor Leistungserbringung gewährt
(hierbei reicht es nicht, das der Käufer ein zur Auslieferung bestimmtes Gerät besichtigen darf. Es muss ein hinreichendes Prüfrecht des Vertragspartners eingeräumt werden). Erst wenn der Käufer seine aus §§ 355, 356 BGB entstehende rechte nach "Besichtigung" des Musters nicht wahrnimmt, sind die Voraussetzungen des Eingehungsbertugs vollumfänglich erfüllt. Vorher wird die Staatsanwaltschaft kaum Handlungsbedarf sehen/haben.
Aber der Tag steht ja bald an, und dann werde ich, wie angekündigt, die Strafanzeige endlich einreichen können. Dank der dann bestehenden Eilbedürftigkeit (Restzahlung wird fällig, Entstehung einer Vermögensgefährdung in Millionenhöhe), wird wohl mit einem schnellen handeln der Staatsanwaltschaft zur rechnen sein.