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Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 17:47
Zur Info: G., Klaus-Peter Karl, *20.05.1949, in Remscheid gemeldet


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 17:47
@Balthasar70
Dieser Absatz aus dem GFE-Artikel kann fast 1:1 übernommen werden:

„In einer normalen Firma würde man erstmal einen Prototypen herstellen, diesen dann testen und am Schluss in Produktion gehen“, sagte der Richter. „Hier war es genau umgekehrt: Hier hat man ein Produkt verkauft, das es gar nicht gab. Dieser Wundermotor war nicht viel mehr als ein x-beliebiges Stromaggregat.“


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 17:47
Dank der kleinen Motivationshilfe durch @Rosch haben wir es inzwischen auf über 9.000 Beiträge geschafft. Jetzt muss man schon auf einem Auge blind sein, um uns zu übersehen :)


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 17:53
@ge.rosch
Ich überlege mir Dich auf Schadensersatz zu verklagen - ich habe mir beim Lachen so auf die Schenkel geklopft dass ich nicht mehr gehen kann.
Schreib mir per PN wo und wann ich dein Wunderwerk begutachten kann (vorab zur Info, das mache ich hauptberuflich) - wetten dass ich keine Einladung bekomme?


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 17:56
Im Fall der GFE kam es dann wohl zu horrenden Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern / Anlagevermittlern.
So hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 18.11.2014 den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung von € 98.553,25 sowie zur Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten des Erwerbes, die aus diesem Geschäft folgen, verurteilt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart begründet die Verurteilung damit, dass der Vermittler den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum einen nicht auf die fehlende Tragfähigkeit des Anlagekonzeptes hingewiesen hat und zum anderen nicht auf die ganz erheblichen Innenprovisionen, die dem Vermittler versprochen wurden.

Bereits mit Urteil vom 31.07.2014 hat das Oberlandesgericht Köln die Vermittlerin eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung eines Betrages in Höhe von € 155.143,08 verurteilt.



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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:04
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:Im Fall der GFE kam es dann wohl zu horrenden Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern / Anlagevermittlern.
Das sollten sich Knoche und Co., Energietechnik Weiden und die anderen Spezis mal ganz genau durchlesen.


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:05
Alle Vermittler haben blechen dürfen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-stuttgart-spricht-gfe-geschaedigtem-einen-schadensersatzanspruch-in-hoehe-von-zu_064641.html

Das sollte E-Cat und Gaia zu denken geben - einfach ein Stresstest der eigenen Finanzkasse machen unter der Prämise das AuKW funktioniert nicht...macht da die Portokasse mit?

LOL - poipoi hatte die gleiche Idee :)


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:09
Ich mal mir schon die Zukunft aus :)


tumblr mk6csfiT1y1r4jofjo1 500


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:11
@ge.rosch
Jurifrage: Ich gehe davon aus dass Du die Anleger sowie Vermittler über die Risiken einer Beteiligung (z.B. 100% Verlust der Anzahlung/Einlage) aufgeklärt hast - wenn nicht haftest Du als GF sogar privat, nicht mal eine Managementversicherung würde greifen, da Vorsatz auf der Hand liegt.
So schauts aus!


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:13
/dateien/113123,1421255594,2015-01-14 18 09 12-Der GFE - Skandal - Seite 9Wenn uns der Rechtsanwalt schon das TÜV- Gutachten nicht zeigen möchte, vielleicht mag er ja wenigstens sagen ob der Prüfungsauftrag an den TÜV den gleichen Umfang hat wie der den das Gericht für die GFE- Kraftwerke beauftragt hatte?


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:13
@ge.rosch
Zitat von wolfgang52wolfgang52 schrieb:das uns vorliegende TÜV Gutachten
Noch Ende Dezember wollte Gaia gemeinsam mit Rosch das Ergebnis dieses Gutachtens als Weihnachtsüberraschung veröffentlichen, wozu es aber leider wegen nicht rechtzeitigen Eintreffens dann doch nicht gekommen ist. Dieses Gutachten wäre zweifelsfrei ein wertvoller Helfer bei der Vermarktung der AuKW, worauf im Sinne des GröBaZ keinesfalls verzichtet werden sollte. Und alle Skeptiker würden schlagartig verstummen.

Schade dass nun ein Geheimgutachten daraus geworden ist. Oder können Sie uns wenigstens in Schlagworten benennen, welchen Auftragsumfang der TÜV hatte:

* Prüfung, ob die Hülle aus irgendeinem Metall besteht?
* Prüfung, welche Farbe die Hülle hat?
* Prüfung, ob diese Hülle unten geschlossen und oben geöffnet ist?
* Prüfung, ob sich in diese Hülle Wasser oder andere Flüssigkeiten einfüllen lassen?
* Prüfung, ob sich darin teilweise geöffnete Hohlkörper befinden?
* Prüfung, ob sich diese Hohlkörper im Kreis drehen, wenn ein Kompressor ans Stromnetz angeschlossen wird?
* Prüfung, ob sich bei entsprechender Konstruktion am oberen Ende per Welle ein Generator anschließen lassen könnte, der irgendeine beliebige Menge Strom erzeugt?

Ach, es gibt soviel, was der TÜV erfolgreich prüfen könnte. Und nun soll dieses sicherlich positiv ausgefallene Gutachten den hunderten Kaufinteressenten (aktiven Anzahlern) tatsächlich vorenthalten bleiben?

Schra..äh...Schade :(


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:16
Na Herr G.?

- Wirkungsweise?
- elektrischer und thermischer Wirkungsgrad?
- Wartungskosten?
- Verbrauchsberechnung?
- Wirtschaftlichkeitberechnung?

Ach das werden die Gaiamitglieder bestimmt auch bald fragen......


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:26
Das Auffälligste am AuKW ist dass es keine Bremse hat - Overunities müssen immer gebremst werden, sonst würden sie immer weiter beschleunigen (Drehzahl erhöhen) :P:


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:27
@Abahatschi
ach was, das regelt sich von ganz alleine. Sinkt der Verbrauch, dreht es langsamer. Hat Horsti gesagt.


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:28
@kasmichl:
UWG Anhang zu §3 abs. 3 Punkt 4
http://dejure.org/gesetze/UWG/Anhang.html


@Poipoi:
nö, er hat sich als "G." vorgestellt.
Nicht ANWALT G.
Nicht Herr G.
Nicht XY G.

Daher wird es schwierig ein Geschlecht, Gattung (Mensch/bot) oder akademischen Grad abzuleiten?


@ge.rosch:

Sehr geehrter Herr? G.,
Namentlich bekannte Vertreter der von Ihnen vertretenen Auffassung werden natürlich sofort zur Verantwortung gezogen, wir würden diese Abklärung jedoch gerne auch in Deutschland durchführen.
Ich verstehe Ihre Aussage nicht ganz, imho ist sie etwas komisch formuliert.

Namentlich bekannte Vertreter
also Menschen
der von Ihnen vertretenen auffassung
also Menschen die ihrer eigenen Meinung oder der gleichen Meinung eine anderen nicht genannten Person sind?
Werden ... zur Verantwortung gezogen

Ich fasse dies als juristischer Laie mangels weiterer spezifizierung welche Meinung und was diese Menschen mit dieser Meinung anstellen müssten als Drohung auf Menschen die eine Meinung haben zu behelligen.
Denn es würde bereits reichen die Meinung zu haben "draussen ists kalt" und diese nicht einmal zu äußern um unter die Kriterien dieser Drohung? zu fallen.
Hallo, Art. 5 Abs. 1GG ???

Das hört sich für mich so an als würden Sie nicht einen schädlichen Missbrauch von Meinungsäußerungen verfolgen wollen sondern Meinungen generell verbieten wollen?

Imho muß sich ein Jurist stets klar und rechtssicher ausdrücken um eben hier nicht solche Mißverständnisse aufkommen zu lassen, sind Sie Jurist? Welcher Fachbereich?

Sind Sie mit dem UWG, Richtlinie 80/181/EWG vertraut und waren Sie bereits in dieser Anstellung bevor die ganzen Messevideos entstanden in und nach denen imho schwer nachvollziehbare Eigenschaften und imho völlig falsche Einheiten um sich geworfen wurde?


"...Weil, wir sind Ihnen keinen Beweis schuldig......"
Es wurde imho bereits mit dem Gutachten öffentlich geworben
UWG Anhang zu §3 abs. 3 Punkt 4


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:29
@Poipoi
Horsti hat halt keine Ahnung.


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:37
ge .rosch schrieb:

WIR werden es nicht veröffentlichen. Weil, wir sind Ihnen keinen Beweis schuldig...

Das nenne ich eine Entgegekommen dem Kunden gegenüber!!!!!!!

Sowas bin ich hierzulande nur von Vw und Audi Verkäufern gewöhnt. Nun..-Die haben auch den Anschluß in der E-Mobilität versäumt und sind vom Aussterben bedroht...


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:41
AUFRUF

an alle Nutzer dieses Forums, insbesondere diejenigen, die Rosch des Betruges bezichtigen:

Ich möchte mich kurz vorstellen: Mein Name ist G. und ich leite die Rechtsabteilung der Rosch Firmengruppe.
Das ist man EINMAL mit Arbeit abgelenkt und verpaßt gleich den größten Spaß...

Na Herr @ge.rosch haben Sie denn schon eine Unterlassungsklage gegen Wolfgang angestrengt? DA hätten Sie doch schon mal einen, dessen Name und Anschrift Ihnen seit mind. einem halben Jahr bekannt ist, der Rosch/GAIA des Betruges bezichtigt und den Sie ohne Probleme ein "Verfahren wegen Verleumdung, Beleidigung und Übler Nachrede" anhängen können. Zudem können Sie sich, da Sie ja der Meinung sein müssen, dass Ihr AuKW funktioniert und das demzufolge auch beweisen können, sonst könnten Sie ja kein "Verfahren wegen Verleumdung, Beleidigung und Übler Nachrede" anstrengen, auch noch die 12.000 Euro Wetteinsatz abholen. Zugegeben, das sind Peanuts, wenn man den GröBaZ plant. Aber hej, auch Kleinvieh macht Mist und ein Kritiker, der immerhin bei der Google-Suche als erstes erscheint, wäre mundtot gemacht und könnte keinen Schaden mehr anrichten.

Wissen Sie, mit diesem Quatsch haben Sie Ihren Verein noch lächerlicher gemacht. Sie schaden sich mehr, als dass es nützt und einschüchtern können Sie damit niemanden.
Da Sie ja Alle davon überzeugt sind, unsere Kraftwerkstechnik verstöße gegen Naturgesetze, könne also nicht funktionieren und die versierten Techniker hätten das hier im Forum jedem einigermaßen Gebildeten nachvollziehbar dargelegt und vorgerechnet, sollte es Ihnen kein Problem bereiten, sich einem Verfahren wegen Verleumdung, Beleidigung und Übler Nachrede zu stellen.
Da Sie respektive Rosch/GAIA sich sicher sind, dass das AuKW funktioniert und NICHT gegen Naturgesetze verstößt und Sie dieses AUKW derzeit aktiv vermarkten, sollte es Ihnen respektive den Technikern von Rosch doch keinerlei Probleme bereiten, diese Rechnungen, die hier gemacht wurden, zu entkräften und die Technik einfach mal klar vorzustellen und zu erklären?!

Und wenn das dann auch noch sinnvoll ist, könnte DAS tatsächlich helfen und die Kritiker mundtot machen. Aber doch nicht eine solch lächerliche Aktion.
Zitat von kieferkiefer schrieb:Ich grüße Sie und bin gespannt auf Ihre Antworten.
Davon haben Sie ja nun einige bekommen. Wie wäre es denn, wenn Sie vielleicht hier in aller Öffentlichkeit dazu noch einmal Stellung beziehen würden?!


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:42
@Db1
@Abahatschi
@d.fense
@Poipoi
@kasmichl
@Balthasar70
@kiefer
@Peter0167
@uatu
@delta.m
@liezzy

Kurze Feststellung, bevor hier die Internetdetektiverei losgeht:

"Leiter der Rechtsabteilung" ist kein geschützter Begriff, d.h. es liegt zwar nahe, dass es sich um einen Juristen handeln könnte, das muss aber nicht der Fall sein.


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Auftriebskraftwerk

14.01.2015 um 18:46
Hätte meine Firma ne Rechtsabteilung, würde ich die auch leiten :)


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