Auftriebskraftwerk
14.01.2015 um 17:47Zur Info: G., Klaus-Peter Karl, *20.05.1949, in Remscheid gemeldet
So hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 18.11.2014 den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung von € 98.553,25 sowie zur Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten des Erwerbes, die aus diesem Geschäft folgen, verurteilt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart begründet die Verurteilung damit, dass der Vermittler den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum einen nicht auf die fehlende Tragfähigkeit des Anlagekonzeptes hingewiesen hat und zum anderen nicht auf die ganz erheblichen Innenprovisionen, die dem Vermittler versprochen wurden.
Bereits mit Urteil vom 31.07.2014 hat das Oberlandesgericht Köln die Vermittlerin eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung eines Betrages in Höhe von € 155.143,08 verurteilt.
Balthasar70 schrieb:Im Fall der GFE kam es dann wohl zu horrenden Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern / Anlagevermittlern.Das sollten sich Knoche und Co., Energietechnik Weiden und die anderen Spezis mal ganz genau durchlesen.
wolfgang52 schrieb:das uns vorliegende TÜV GutachtenNoch Ende Dezember wollte Gaia gemeinsam mit Rosch das Ergebnis dieses Gutachtens als Weihnachtsüberraschung veröffentlichen, wozu es aber leider wegen nicht rechtzeitigen Eintreffens dann doch nicht gekommen ist. Dieses Gutachten wäre zweifelsfrei ein wertvoller Helfer bei der Vermarktung der AuKW, worauf im Sinne des GröBaZ keinesfalls verzichtet werden sollte. Und alle Skeptiker würden schlagartig verstummen.
Namentlich bekannte Vertreter der von Ihnen vertretenen Auffassung werden natürlich sofort zur Verantwortung gezogen, wir würden diese Abklärung jedoch gerne auch in Deutschland durchführen.Ich verstehe Ihre Aussage nicht ganz, imho ist sie etwas komisch formuliert.
AUFRUFDas ist man EINMAL mit Arbeit abgelenkt und verpaßt gleich den größten Spaß...
an alle Nutzer dieses Forums, insbesondere diejenigen, die Rosch des Betruges bezichtigen:
Ich möchte mich kurz vorstellen: Mein Name ist G. und ich leite die Rechtsabteilung der Rosch Firmengruppe.
Da Sie ja Alle davon überzeugt sind, unsere Kraftwerkstechnik verstöße gegen Naturgesetze, könne also nicht funktionieren und die versierten Techniker hätten das hier im Forum jedem einigermaßen Gebildeten nachvollziehbar dargelegt und vorgerechnet, sollte es Ihnen kein Problem bereiten, sich einem Verfahren wegen Verleumdung, Beleidigung und Übler Nachrede zu stellen.Da Sie respektive Rosch/GAIA sich sicher sind, dass das AuKW funktioniert und NICHT gegen Naturgesetze verstößt und Sie dieses AUKW derzeit aktiv vermarkten, sollte es Ihnen respektive den Technikern von Rosch doch keinerlei Probleme bereiten, diese Rechnungen, die hier gemacht wurden, zu entkräften und die Technik einfach mal klar vorzustellen und zu erklären?!
kiefer schrieb:Ich grüße Sie und bin gespannt auf Ihre Antworten.Davon haben Sie ja nun einige bekommen. Wie wäre es denn, wenn Sie vielleicht hier in aller Öffentlichkeit dazu noch einmal Stellung beziehen würden?!