@Rho-ny-theta @Casa_blanca Hier wurde zuletzt eine deutsche Quelle zitiert. Das ist für GAIA aber irrelevant, weil in Österreich ansässig. Als österreichische Quelle kann ich anführen: www.lindeverlag.at/titel-85-85/ifrs_eine.../9783707323238.pdf (Anmerkung: Der Lindeverlag ist ein renommierter, seriöser öst. Fachbuchverlag)
ad Etablierung der Internetplattform:
Es handelt sich hierbei mE um Gründungskosten des Unternehmens, welche gemäß 1. Seite, 2. Absatz keinen immateriellen Vermögenswert darstellen und daher nicht aktivierbar sind. Es fehlt hier auch am Marktwert (Selbstdarstellung, aber keine Verkaufsplattform, die veräußert werden könnte), angesichts der 'holprigen' Seite, welche GAIA 2012 vermutlich hatte (ich kenne nur den Letztstand bis Oktober 2014, nehme aber an, es ist die selbe 'Qualität' gewesen).
ad Fertigstellung des Prototyps der vollautomatischen HHO-Zelle:
Das wäre grundsätzlich aktivierbar, sofern dadurch ein Marktwert und ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden wären. Jetzt ist es Ansichtssache, ob man es A) als physikalisch unmögliches Gerät betrachtet (=Schrottwert) oder B) als Bausatz, der sich sehr wohl an Leichtgläubige verkaufen lässt. Da GAIA den Weg gewählt hat, keine Funktionsgarantie zu geben und im Grunde nur Workshops mit Materiallieferung zu verkaufen, ist bei angeblich 700 verkauften Workshops der wirtschaftliche Nutzen darstellbar und somit auch der Protoyp mE als immaterielles Wirtschaftsgut aktivierbar.
Anzumerken ist, dass ich KEIN Steuerexperte bin, ich interpretiere lediglich diese gefundene Quelle.