Auftriebskraftwerk
13.01.2024 um 12:11Das ist ja übrigens nicht die erste Anfechtungsklage. Ich vermute, es wird zu keiner Verhandlung kommen, sondern man wird sich, wie wahrscheinlich auch schon letztes Mal, im Vorfeld einigen. Also den Kläger finanziell ruhig stellen.
Zusammengefasste Historie der Ad-Hoc-Meldungen:
Zusammengefasste Historie der Ad-Hoc-Meldungen:
- 21.07.2017 Übergang der AG an Rosch&Co.
- 05.09.2017 Einbringung des Geschäftsanteils Nr. 2 der ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH, Troisdorf. Das Grundkapital der Gesellschaft soll im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung um Euro 2.500.000,00 erhöht werden.
- 20.10.2017 Kapitalerhöhung gescheitert. Umfassende Widersprüche gegen alle Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung durch zahlreiche Minderheitsaktionäre noch vor der Beschlussfassung zur Sachkapitalerhöhung.
- 04.05.2018 Grundkapital wird von derzeit EUR 500.000,00 auf EUR 750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen Aktien erhöht durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat.
- 08.06.2018 Alle neuen Aktien platziert/verkauft/verteilt.
- 17.09.2018 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AFKEM AG, Troisdorf, haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts vorzuschlagen. Dabei soll das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von bis zu EUR 9.000.000 erhöht werden.
- 18.12.2018 Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen o.g. geplante Kapitalerhöhung.
- 16.01.2019 Verlustanzeige in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft.
- 19.03.2019 Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage vom 18.12.2018 wurde durch Vergleich beendet.
- 05.01.2024 Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Nach der Verlustanzeige über mehr als die Hälfte des Grundkapitals vom 16.01.2019 gab es noch eine Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung. Die wurde abgesagt, "weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen".