Poipoi schrieb:Die sind ja richtig mitteilungsbedürftig.
Und es geht weiter:
Gaia schrieb:Doch wie ein Vertrag "verwässert" werden kann, möchten wir gern am AUKW Projekt erläutern:
1. Der Technologieinhaber bietet eine Maschine an
2. Der Technologieinhaber wechselt einseitig den Leistungsschuldner - aus lizenzrechtlichen Gründen.
3. Der Technologieinhaber überweist die erhaltene Summe - abzüglich einer "Bearbeitungsgebühr" - zurück.
4. Der deutsche Lizenznehmer (als neuer Leistungsschuldner) stellt eine erneute Rechnung in ursprünglicher Höhe
5. Der Technologieinhaber liefert nicht
6. Der Lizenznehmer behauptet nicht Liefern zu können, weil ja der Technologieinhaber auch nicht liefert
7. Der Lizenznehmer droht mit Konkurs, wenn juristisch vollstreckt wird.
8. Der Lizenznehmer ist eine juristische Person, ohne nennenswerte Vermögenswerte
9. Die angestrebte Vollstreckung kann nur noch auf Basis eines quotalen Vergleichs zielführend umgesetzt werden. Welche Beträge nun von den ursprünglich überwiesenen 750.000 € + der fünfstelligen "Bearbeitungsgebühr" bei welchem Vertragspartner tatsächlich hängengeblieben sind und wofür diese Verwendet wurden, entzieht sich damit dem Einflussbereich des Gläubigers.
Gaia will öffentlich das Kind nicht beim Namen nennen und verlässt sich da auf uns (In einem anderen Kommentar: "... der guten Ordnung halber lassen wir Ihren Kommentar noch für ca. 1 Woche hier online, damit jeder Interessierte AUKW Kunde ihn noch lesen und ggf. auf
anderen dafür geeigneten Foren kommentieren kann.")
Also tun wir Gaia den Gefallen:
1. Die Rosch AG bietet eine Maschine an
2. Die Rosch AG wechselt einseitig den Leistungsschuldner - aus lizenzrechtlichen Gründen.
3. Die Rosch AG überweist die erhaltene Summe - abzüglich einer "Bearbeitungsgebühr" - zurück.
4. Die Erste GmbH (als neuer Leistungsschuldner) stellt eine erneute Rechnung in ursprünglicher Höhe
5. Die Rosch AG liefert nicht
6. Die Erste GmbH behauptet nicht Liefern zu können, weil ja Die Rosch AG auch nicht liefert
7. Die Erste GmbH droht mit Konkurs, wenn juristisch vollstreckt wird.
8. Die Erste GmbH ist eine juristische Person, ohne nennenswerte Vermögenswerte
9. Die angestrebte Vollstreckung kann nur noch auf Basis eines quotalen Vergleichs zielführend umgesetzt werden. Welche Beträge nun von den ursprünglich überwiesenen 750.000 € + der fünfstelligen "Bearbeitungsgebühr" bei welchem Vertragspartner tatsächlich hängengeblieben sind und wofür diese Verwendet wurden, entzieht sich damit dem Einflussbereich des Gläubigers.
Für uns nicht neu, aber zum ersten mal "offiziell" bestätigt, dass Die Erste mit Konkurs gedroht hat, sonst lässt sich das alles hier im Forum seit langem erfahren.
Aber liebe Gaier, man muss wirklich daran denken, wie dämlich ihr ward, wie arrogant ihr alle berechtigten Warnhinweise in den Wind geschlagen habt und dass ihr euch über den Tisch habt ziehen und dabei noch gedacht habt, das sei eine
"Veränderung zum Wohle aller".
@Casa_blanca hat euch sofort gesagt, das ist zum Wohle von Rosch, aber schlecht für euch! (s.
Beitrag von Casa_blanca (Seite 1.644) )
Roberto, du bist gut beraten gut deine Berater auszuchen. Hier wirst du zwar angepflaumt, aber besseren und ehrlicheren Rat kriegst du nirgends! Was heißt das für dein aktuelles Projekt? Zieh sofort die Reißleine!