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Auftriebskraftwerk
30.10.2016 um 10:15@Poipoi
Du gab schon sehr seltsame Urteile, unter gewissen Umständen könnte Rosch versuchen ihn für einen entstandenen Schaden haftbar zu machen, er müsste dann zeigen, dass der behauptete Schaden gar nicht entstanden sein kann. Hier in DE kann man Schaden durch Ausfall von Betrug nicht geltend machen. Der Betrug muss aber nachgewiesen werden.
Immer auch eine Frage, wer muss nun wem was genau belegen, nenne ich wen einen Betrüger, muss der eben nicht belegen, er ist keiner, sondern ich muss belegen, er ist einer. Wird in Österreich kaum anders sein. Bedeutet, Wolfgang muss zweifelsfrei den Betrug von Rosch belegen, Rosch muss eben nicht belegen, dass es kein Betrug ist.
Hier kann Wolfgang sich nun primär nur auf die Naturgesetze stützen, sicher schon mal sehr gut, die muss man auch nicht mehr selber belegen, die werden als richtig so anerkannt. Infolge kommt dann Rosch in Zugzwang, die müssten dann diesen widersprechen und belegen, die Naturgesetze sind falsch. Sicher eine interessante Aufgabe.
So sollte es sein, wenn es so läuft, wäre es gut für Wolfgang, aber vor Gericht läuft es oft nicht so, wie man vorab glaubt.
Rosch sollte dann an der Aufgabe scheitern, Naturgesetze widerlegt man nicht mal eben so.
Dann geht es weiter, Rosch hat ja das "Serienmodell" vorgeführt, eben um zu zeigen, das funktioniert, es erzeugt Energie, was nun aber im Widerspruch zur Physik steht. Können sie nun nicht die Naturgesetze dazu widerlegen, gilt: Das AuKW kann keine Energie wie behauptet liefern, was da gezeigt wurde ist physikalisch unmöglich, somit ist belegt, da wurde manipuliert, es wurde offenkundig betrogen. Und wer betrügt ist ein Betrüger.
So sollte es laufen, dann würde Wolfgang Recht bekommen, und er dürfte sogar weiter die Nummer als Betrug bezeichnen und die Leute dahinter als Betrüger.
Rosch hat nun nicht immer wirklich überlegt gehandelt, die Frage ist, haben die da was in der Hinterhand?
Rechtliche Spitzfindigkeiten?
Du gab schon sehr seltsame Urteile, unter gewissen Umständen könnte Rosch versuchen ihn für einen entstandenen Schaden haftbar zu machen, er müsste dann zeigen, dass der behauptete Schaden gar nicht entstanden sein kann. Hier in DE kann man Schaden durch Ausfall von Betrug nicht geltend machen. Der Betrug muss aber nachgewiesen werden.
Immer auch eine Frage, wer muss nun wem was genau belegen, nenne ich wen einen Betrüger, muss der eben nicht belegen, er ist keiner, sondern ich muss belegen, er ist einer. Wird in Österreich kaum anders sein. Bedeutet, Wolfgang muss zweifelsfrei den Betrug von Rosch belegen, Rosch muss eben nicht belegen, dass es kein Betrug ist.
Hier kann Wolfgang sich nun primär nur auf die Naturgesetze stützen, sicher schon mal sehr gut, die muss man auch nicht mehr selber belegen, die werden als richtig so anerkannt. Infolge kommt dann Rosch in Zugzwang, die müssten dann diesen widersprechen und belegen, die Naturgesetze sind falsch. Sicher eine interessante Aufgabe.
So sollte es sein, wenn es so läuft, wäre es gut für Wolfgang, aber vor Gericht läuft es oft nicht so, wie man vorab glaubt.
Rosch sollte dann an der Aufgabe scheitern, Naturgesetze widerlegt man nicht mal eben so.
Dann geht es weiter, Rosch hat ja das "Serienmodell" vorgeführt, eben um zu zeigen, das funktioniert, es erzeugt Energie, was nun aber im Widerspruch zur Physik steht. Können sie nun nicht die Naturgesetze dazu widerlegen, gilt: Das AuKW kann keine Energie wie behauptet liefern, was da gezeigt wurde ist physikalisch unmöglich, somit ist belegt, da wurde manipuliert, es wurde offenkundig betrogen. Und wer betrügt ist ein Betrüger.
So sollte es laufen, dann würde Wolfgang Recht bekommen, und er dürfte sogar weiter die Nummer als Betrug bezeichnen und die Leute dahinter als Betrüger.
Rosch hat nun nicht immer wirklich überlegt gehandelt, die Frage ist, haben die da was in der Hinterhand?
Rechtliche Spitzfindigkeiten?