@kasmichl kasmichl schrieb:Das ist ein Vertrag zwischen Vollkaufleuten. Was geht das die AK oder Konsumentenschutz an?
Damit bezog ich mich auf das Beteiligungsersuchen zur Save The Planet AG. Keine Ahnung, ob Herr S. das alles mit seinen Onkeln, Tanten und Neffen zusammengeholt hat, aber ich denke, er hat schon auch ein paar Geldgeber außerhalb der Familie. Also Leute, die investiert haben, um ihr Vermögen zu vermehren oder abzusichern (wie immer man auch zu Venture-Capital stehen mag).
Wenn ein Vermögensberater oder ein Finanzvertrieb eine Investition in eine Gesellschaft empfiehlt, die sich dann als Luftblase herausstellt oder massiv in Betrugsdelikten verwickelt ist, wird das Interessensvertretungen von Konsumenten schon interessieren. In dem Fall wäre natürlich der Vermögensberater/Finanzvertrieb dran. Wie weit sich der dann rauswinden kann und eventuell den Emittenten reinziehen kann (dessen Erfüllungsgehilfe er ist), hängt von der Vertragslage zwischen Emittenten und Vertrieb (= Vertrieb der Beteiligungen) ab.
In einem (weitaus weniger brisanten, aber für die Zeichner trotzdem mit Verlusten verbundenen) Fall, den ich in AUT kenne, blieb das dann oft an den Vermögensberatern hängen, weil die Zeichner der Unternehmensbeteiligungen sich nicht ausreichend über die mit der Veranlagung verbundenen Risiken informiert fühlten. Die Berater beriefen sich dann auf die Angaben des KMG-Prospekts und die unterzeichneten Anlegerprofile, in denen die diversen Risken stichwortartig angeführt und alle fein säuberlich abgehakt waren. Hat aber beileibe nicht in allen Fällen gewirkt und wurde für einige Berater und vor allem für ein paar Vertriebsgesellschaften eine teure Sache, auch der Emittent hat etwas geblutet. Übrigens gibt es sowohl den Emittenten als auch die Hauptvertriebsgesellschaft immer noch, allerdings unter anderem Namen (Vertriebsgesellschaft) bzw. unter anderen Besitzverhältnissen (Emittent).
Das gilt natürlich nur für Veranlagungsformen, die einem öffentlichen Publikum zugänglich gemacht werden sollen, da greift dann in AUT das Kapitalmarktgesetz. Ist schon ein paar Jährchen her, dass ich mich damit beschäftigt habe, aber ich denke, soweit sollte alles stimmen.
Ich vermute, dass es in anderen Staaten der EU ähnliche Regelungen geben wird. Und ich vermute weiter, dass das von
@Poipoi reingestellte Beteiligungsersuchen öffentlich gewesen ist. Die Lage in der Schweiz allerdings könnte auch anders sein, da habe ich keine Erfahrungen. Vielleicht hat sich ja Herr S. deswegen in die Schweiz begeben.
Das betrifft natürlich alles mal das Zusammentragen des Kapitals für Rosch/Save the Planet (und der Zug ist vorerst mal abgefahren) und weniger die Sache mit Gaia, das wär dann ja - wenn ich mich nicht irre - ein Kaufvertrag.
Allein die Save The Planet AG hat jedenfalls ein Stammkapital von einer Million CHF, und die mussten ja mal beschafft werden. Ich befürchte, dass das erst die Spitze des Eisbergs ist und ich befürchte ausserdem, dass wir es hier mit einer erstaunlich groß aufgezogenen Betrugsmasche zu tun haben. Ob das allen Geldgebern wirklich klar war? Vielleicht hat ja Herr S. am Anfang tatsächlich an das Konzept geglaubt und glaubt nun, er könne nicht mehr zurück und irgendwie wird das schon klappen. Allein, ich habe da meine Zweifel...
Bei ca. 36.000 Posts allein in diesem Thread werd ich noch eine Weile zu knabbern haben, die Infos von Psiram noch dazu, ein wenig im Netz stöbern, da brauch ich noch eine Weile. Wahrscheinlich trifft mich sowieso der Schlag, aber vielleicht fällt mir ja auch noch was auf. ;-)
Liebe Grüße!
Croco