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Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:18
Es gab ein paar interessante Detailänderungen beim Bestellformular (pdf) (Archiv-Version vom 29.05.2015).

Bisher:
Die Planung, Erzeugung und Bereitstellung der Anlagenkomponenten erfolgt durch ROSCH. Die Vermittlung des für den ordnungsgemäßen Aufbau notwendigen Wissens erfolgt durch geschulte Techniker oder damit beauftragte Unternehmen im Rahmen eines Workshops. Die Verantwortung für den korrekten Aufbau der Anlage auf Basis der mitgelieferten genauen Aufbauanleitung liegt beim Errichter der Anlage. Die Betriebs- und Leistungsfähigkeit wird seitens der GAIA Vertragspartner (ROSCH) garantiert.
Neu:
Die Planung, Erzeugung und Bereitstellung der Anlagenkomponenten erfolgt durch GAIA. Die Vermittlung des für den ordnungsgemäßen Aufbau und Betrieb notwendigen Wissens erfolgt durch von GAIA geschulte Techniker oder damit beauftragte Unternehmen. Die Verantwortung für die korrekte Errichtung der Anlage auf Basis der gelieferten genauen Aufbauanleitung liegt beim Errichter der Anlage. Die Betriebs- und Leistungsfähigkeit wird seitens GAIA garantiert.



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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:21
Sind nun damit alle älteren Verträge ungültig geworden?


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:27
Zitat von uatuuatu schrieb:Die Betriebs- und Leistungsfähigkeit wird seitens GAIA garantiert.
Und damit ist Rosch aus der Verantwortung (zumindest gegenüber den Bestellern) raus. Das verspricht noch ein spannender Sommer zu werden :D.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:34
Das ist jetzt übrigens (falls mir keine Version entgangen ist) die 7. Version des Bestellformulars.


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16.07.2015 um 16:37
....das Detail: "durch GAIA" ohne GmbH Zusatz finde ich noch interessant.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:37
@gaia
Die reiten sich immer tiefer rein...

Siehe http://spittler.name/de/tpferde.html

Dabei hat deren Pferd noch niemals gelebt.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 16:58
@ppm

Ein Punkt fehlt in der Aufzählung:

24. Man pumpt viel warme Luft rein.

.... dann kann man auch noch eine Weile auf dem toten Pferd reiten. ..... bis es letztendlich platzt :D.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:03
...Pferde, Pferde ich hör nur immer Pferde. Aus Pferden kann man prima Wurst machen für OU braucht es Einhörner.


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16.07.2015 um 17:12
Es gab ein paar interessante Detailänderungen beim Bestellformular (pdf).
Das ändert aber nicht die alten Verträge/Bestellformulare, in denen ROSCH garantiert. Die sind da noch nicht so einfach raus.
Zitat von delta.mdelta.m schrieb:Sind nun damit alle älteren Verträge ungültig geworden?
Meiner Meinung nach nicht. Nur dann, wenn die Besteller einen neuen Vertrag unterschreiben und der alte damit üngültig erklärt wird.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:15
Frei nach Kernspalter:
erst einmal das Auftriebskraftwerk funktioniert und es "erzeugt" Outputleistung.
Hierzu benötigt es jedoch eine wesentlich größere Inputleistung.

Das Freigabemuster wird gemäß der Info von Gaia zerlegt.
Daß die Funktion danach u.U. nicht mehr gegeben ist wird natürlich ein bedauerlicher Nebeneffekt sein.
Es wird von einem LIZENZnehmer von Rosch gekauft.

Einerseits bedeutet das sicherlich daß Gelder an Rosch fließen andererseits könnte es sein daß man sich die Abwälzung von Verantwortung dabei etwas zu leicht vorstellt ebenso wie die Gaier mit ihren Bausätzen und Workshops.

Nur weil nun ein Lizenznehmer dazwischenhängt würde ich als mitkassierer nicht ohne weiteres ruhiger schlafen.

Imho wird nur Zeit gewonnen in der nachgewiesen werden muß ob es an der Technik gemäß lizenz oder an der Ausführung lag.

In Deutschland scheint das recht eindeutig geregelt zu sein Seite 12 und 13
http://www.sachsen-patent.de/Masterarbeit.pdf

Dann kommt noch dazu daß es Verbraucher sind mit denen gehandelt wurde siehe Liezzys Beitrag.
Etwas anderes wäre imho ein Verkauf der Firma mit Rechten und Pflichten gewesen, aber nach DER Bilanz...


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:15
Zwischendurch eine andere Meldung als der ganz normale GAIA-Wahnsinn ...

Ich habe am vergangenen Wochenende beim Magazin profil angefragt, ob ich den Artikel von Florian Aigner als PDF-Datei zum Download anbieten darf - die Antwort kam vorhin: Geht nicht, allerdings gibt es den Artikel auch direkt auf der Website zum Lesen und kann natürlich verlinkt werden:
http://www.profil.at/wissenschaft/traum-vom-perpetuum-mobile-5761288


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:34
@uatu
@delta.m
Ich denke nicht, dass dadurch automatisch alle alten Verträge ungültig werden. Ich denke man kann hier durchaus auf Erfüllung klagen, so wie der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde!


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:39
@uatu
Aus dem neuen Vertragstext:
Zitat von uatuuatu schrieb:Die Betriebs- und Leistungsfähigkeit wird seitens GAIA garantiert.
Klingt ja recht nett, auch wenn nicht klar ist, ob hier der Verein Gaia oder die Gaia Energy Vertriebs GmbH gemeint ist.

Suggeriert werden soll beim Leser wohl, dass es der Verein Gaia sei. Da neuere Verträge aber mit der GmbH abgeschlossen werden, kann hier nur die Gaia GmbH gemeint sein.

Das ist wohlgemerkt jene GmbH, die stolze 5000 Euro (in Worten: fünftausend) Stammeinlage hat. Das reicht also nicht mal für 1 einzigen Haftungsfall, sofern nicht der 100% Gesellschafter "Verein Gaia" nachschießt.

Ein kleines Detail möchte ich auch noch aufwärmen: Nach den Spich-Vorführtagen hatte Roberto unerwartet erklärt, dass JEDES EINZELNE AuKW aufgebaut und auf Funktion geprüft und DANN ERST an den Besteller gehe. Davon ist jetzt keine Rede mehr, jetzt wird nur noch das Serienmuster an einem Gaia-eigenen Standort aufgebaut und durch Gaia selber funktionsbestätigt und dann schickt Gaia Zahlscheine aus.

Aus Sicht der Besteller ein ziemlicher Rückschritt, denn nun gibt es erst recht wieder keine unabhängigen Messungen, ev. sogar Wandstützen. Wobei: Ich halte Christoph für zu wenig intelligent und sehe bei ihm soviel OU-Gläubigkeit, dass er die Trickserei konsequent nachbauen könnte. Er wird lediglich völlig ratlos sein, warum sein wiederaufgebautes Serienmuster jetzt plötzlich soviel Strom verbraucht.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:42
Zitat von delta.mdelta.m schrieb: Sind nun damit alle älteren Verträge ungültig geworden?
Zitat von liezzyliezzy schrieb: Meiner Meinung nach nicht.
Nach deutschem Recht waren sie nie gültig, bedingt durch die falsche Widerrufsbelehrung:
RÜCKTRITT / WIDERRUFSBELEHRUNG: Jedem Besteller wird gem. KSchG das Recht gewährt, binnen vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen und bis dahin geleistete Zahlungen zurückerstattet zu erhalten.
Im (österreichischem) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unter § 3 Abs. 1 steht:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt.
Quelle: http://www.jusline.at/Konsumentenschutzgesetz_%28KSchG%29.html

Fakt ist folglich, das jeder Besteller, ohne Angabe von Gründen, den Vertrag widerrufen kann.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 17:43
@tomtom0573
Zitat von tomtom0573tomtom0573 schrieb:Ich denke man kann hier durchaus auf Erfüllung klagen, so wie der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde!
Na gut, dann bekommst du eine Europalette mit einer Menge Einzelteile, die du unter Anleitung zusammenbaust. Sehr viel mehr wird nicht garantiert. Mir ist schon klar, dass es für Gaia nicht sooo völlig einfach ist, denn sie haben ja begleitend zum Bestellvertrag zig mal Leistungsdaten und Funktionsbescheinigungen veröffentlicht und zur Verkaufswerbung genutzt. Aber es deutet auf einen längeren Rechtsstreit hin, den sich einzelne nicht antun werden wollen. Doch da setzte ich dann auf eine Vernetzung der einzelnen frustrierten Besteller - solche Vernetzungen sind ja sogar Vereinsziel :):)


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16.07.2015 um 17:48
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Fakt ist folglich, das jeder Besteller, ohne Angabe von Gründen, den Vertrag widerrufen kann.
Das habe ich auch schon mehrfach hier im Allmy geäußert, allerdings mit einem anderen Zugang, der sogar von Gaia eingeräumt wird: Kostenfreier Rücktritt solange, bis der serienreife Modell öffentlich zur Schau gestellt wird. Wer dann nicht überzeugt ist, kann ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Deine Begründung greift erfreulicherweise nochmals zeitlich länger.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 18:14
GAIA hat sich zur Gültigkeit der verschiedenen Versionen des Bestellformulars mal eindeutig geäussert (das ist schon etwas länger her, dürfte für GAIA aber verbindlich sein):
Stand des Anmeldeformulars: 03.10.2014 (Unsererseits werden alle Anmeldungen auf Basis des letztgültigen Formulares behandelt. Davon unberührt kannst Du auf der Einhaltung Deiner unterzeichneten Version bestehen.)

(GAIA ca. im Oktober 2014)
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die früheren Besteller auf der Einhaltung der Bedingungen ihres spezifischen Bestellformulars bestehen können. Das Problem dabei ist folgendes:
In diesem Zuge wurden die Vereinbarungen mit ROSCH in beiderseitigem Einvernehmen gelöst.

(GAIA am 16.07.2015)
Sehr wahrscheinlich ist damit auch jegliche Haftung von Rosch für frühere Zusagen (sowohl in älteren Versionen des Bestellformulars als auch auf der GAIA-Webseite -- wie schon mehrfach diskutiert sind auch letztere ggf. vertragsrelevant) hinfällig. Es kann sicherlich von keinem der früheren Besteller verlangt werden, sich damit abzufinden.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 18:20
@uatu
Zumindest sollten die Verantwortlichen die hier einseitig die Interessen ihrer Besteller aufgegeben haben, nach meinem Rechtempfinden, von den Bestellern persönlich haftbar gemacht werden können.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 18:21
@uatu
Das ist eine üble Trickserei von Gaia. Eine angenommene Bestellung (was durch Vorschreibung der Anzahlung und deren Bezahlung beiderseits schlüssige Handlungen darstellen) ist eine Bestellung ZU GENAU DEN VEREINBARTEN Bedingungen. Egal was irgendwann später noch für SPÄTERE Besteller rauskommt.

Frühere Besteller werden also vorsätzlich übers Ohr gehauen, bloß mit dem Zusatz "ihr dürfte eure selbstverständlichen Rechte eh einfordern und bekommt sie dann zugestanden". Es ist Kalkül von Gaia, dass ein großer Teil der Besteller darauf hereinfallen wird.

Wichtigster Punkt: Wer vor Mai 2015 bestellt hat, der hat den Vertrag mit dem Verein Gaia abgeschlossen und wenn künftig die Gaia GmbH ins Spiel kommt, dann ist diese bestenfalls ein Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) des Verein Gaia, aber niemals der direkte Vertragspartner.


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Auftriebskraftwerk

16.07.2015 um 18:23
@Balthasar70
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:von den Bestellern persönlich haftbar gemacht werden können
Keine Sorge, sobald der große Showdown begonnen hat, werden keine Gefangenen mehr gemacht. Dann geht es für die Gaia-Vorstandsmitglieder auch privat ums Eingemachte, falls das Vereins- und GmbH-Vermögen zur Befriedigung der Rückforderungen nicht mehr ausreichen sollte.


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