@bredulino Ich möchte nochmal kurz meine Einteilung ein bisschen erklären; im Prinzip kann man jede VT anhand einiger weniger Kriterien bewerten:
I. Täter:Wer soll die Verschwörung planen und durchführen?
II. Motiv:Warum wird sich verschworen?
III. Möglichkeit:Ist es technisch möglich, die beschriebene Verschwörung umzusetzen?
IV. Evidenz:Welche Beweise liegen für die Verschwörung konkret vor? Welche Beweise sprechen dagegen?
Abgehobene VTs sind für mich vor allem Theorien, die in den Kategorien III. und IV. erhebliche Mängel oder Ungereimtheiten aufweisen, also entweder bereit in sich keinen Sinn machen oder der allgemeinen Faktenlage widersprechen.
Bodenstäündige VTs können hingegen in Kategorie I-III punkten, es fehlt ihnen meistens nur an konkreten Beweisen. So ist es z.b. gut denkbar, dass sich Pharmafimren absprechen, mit dem Ziel, ihre Kunden abzuzocken und dadurch hohe Gewinne einzufahren, und auch ohne weiteres möglich. Ohne Beweise muss es trotzdem als VT bezeichnet werden, ist aber eben gut vorstellbar.
Ob eine VT antisemitisch ist oder nicht, entscheidet vor allem die Kombination aus I. und II.: Wenn der Täter "die Juden" oder eine "Finanzelite" sein soll, und das Ziel "Weltherrschaft" oder "Zionismus" ist der Fall klar, aber auch hier gibt es Abstufungen, die man nicht sofort als antisemitisch motiviert erkennt, auch wenn sie es evtl. sind.