@geeky ...wenn ich schreibe: "Ich werfe niemandem Amtsmißbrauch vor", dann bleibt dir nichts anderes übrig als sich damit abzufinden.
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@zaeld Wenn ich die Absicht hätte – Lotto zu manipulieren, wäre ich folgendermaßen vorgegangen:
Zuerst hätte ich absichtlich eine Panne bei der Lottoziehung „fabriziert“. Damit das problemlos funktioniert, hätte ich die „Berufslottofee“, die alle Abläufe der Ziehung genau kennt und einen Verdacht schöpfen könnte in den Urlaub geschickt. Mit einer „ahnungslosen“ Ersatz-Moderatorin, die ihre ganze Konzentration dem Aufsagen des vorgegebenen Textes widmen müsste, wäre es viel leichter z.B. das Ziehungsgerät gezielt zu stoppen bzw. zu blockieren, um dafür zu sorgen, dass eine bereits gewählte Lottokugel stecken bleibt und den Auffangbehälter nicht erreichen kann. Diese Kugel hätte ich „befreit“, in die Ziehungstrommel zurück geworfen und die Ziehung zu Ende geführt.
Danach hätte ich einen Spieler ausfindig gemacht, der mit der „halbwegs gezogenen“ Lottokugel einen hohen Treffer – 5 Richtige plus Zusatzzahl oder gar 6 Richtige, erzielte. Ich hätte ihn davon überzeugt mit Hilfe eines guten Anwalts gegen seine Lottogesellschaft auf Schadenersatz zu Klagen. Diese Klage sollte natürlich Erfolg haben und mit einer Entschädigung – sagen wir 50 000 Euro, enden.
Mit diesem Präzedenz-Urteil in der Hand hätte ich mich voller Sorge an die Politik (Landesregierung) gewandt. Damit keine weiteren derartig folgenschwere Pannen passieren und den 16 Lotteriegesellschaften keine Regressansprüche der Spieler in Millionenhöhe drohen, hätte ich von der Politik Folgendes gefordert: „Die Lottoziehungen müssen ( mit vielleicht einigen Ausnahmen für Vorführungszwecke) unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorproduziert und erst, wenn alles „glatt“ gelaufen ist, ausgestrahlt werden. Für die 5-minutige Sendung der Lottoziehung hätte ich 5 Stunden Aufnahmezeit beansprucht. Der Aufsichtsbeamte müsste dann nur die Ergebnisse der bereits fertigen Aufzeichnung in seinem Ziehungsprotokoll beglaubigen.
Das einzig Schockierende an dieser Geschichte ist: die meisten von mir erwähnten Vorgänge sind – TATSACHEN!
Diese „Ziehungspanne“ ereignete sich genau am 17.07.2002 bei Lotto am Mittwoch. Die „Berufslottofee“ Frau Heike M. war an diesem Tag „zufällig“ abwesend und als Ersatz trat Frau Angelika W. auf. Während der Ziehung blieb die dritte Kugel aus ungeklärten Ursachen auf dem halbem Weg stecken.
Nach dieser „Panne„ reichte ein einziger Spieler (was für ein Glück) mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Glücksspielrechts renommierten Anwalts, eine Klage gegen Lotto ein und bekam vom OLG Hamburg tatsächlich – 50 000 Euro Schadenersatz zugesprochen! Obwohl bei Lotto seit „Ewigkeit“ nur das amtliche Endergebnis der jeweiligen Lottoziehung gilt!!!
Und laut ARD dauert die Vorbereitung und Aufnahme der Lottoziehung am Samstag – 5 Stunden (Stand für 2009)
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Um 20.30 Uhr (soweit ich richtig informiert bin) endet samstags die Annahme von Lottoeinsätzen.
Die Sendung „Ziehung der Lottozahlen“ am Samstag fängt im besten Fall um 21.45 Uhr.
Für die Ausstrahlung der sog. „Ziehung“ von 7 Lottogewinnzahlen braucht ARD ca. 2 Minuten.
In 60 Minuten kann man theoretisch und praktisch über 200 Lottozahlen „ziehen“. Alle Lotto - Ziehungsgeräte im „Main Tower“ – Studio werden bis heute manuell bedient. Es ist genug Zeit vorhanden und Möglichkeiten gegeben, um die gewünschte Gewinnreihe von Lottozahlen Woche für Woche zu präsentieren.
In Vertragsbedingungen des Lottospiels steht kein Wort darüber, dass die Gewinnzahlen nach dem Zufallsprinzip gezogen werden bzw. gezogen werden müssen.
Stresstest – „Großraum Krefeld“