"LottoLeaks"
25.10.2011 um 14:22Hallo Community!
Als Ergänzung zu eurem mehrmals diskutierten Thema: „Lotto“, erlaube ich mir diesen Thread zu eröffnen. Da es sich beim staatlichen Lotteriewesen in der BRD um Landespolitik, Staatsverträge, Steuergelder etc. handelt, halte ich die Rubrik „Politik“ hierzu für am besten geeignet.
Einführend in diese Thematik ein Zitat aus der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtspolitischen Analyse des Deutschen Lotto-Toto-Blocks „DAS STAATLICHE LOTTERIEUNWESEN“ von Universitätsprofessor Dr. Michael Adams und Dr. Till Tolkemit:
„…Da Glücksspielveranstalter Güter verkaufen, deren wesentlichen Eigenschaften die Spieler nicht durch Beobachtung feststellen und kontrollieren können, sind die Veranstalter der Versuchung zu betrügerischen Machenschaften ausgesetzt…“ – Zitat Ende.
Gegen diese Feststellung von Dr. Adams und Dr. Tolkemit sind weder die Lotto Gesellschaften rechtlich vorgegangen, noch hat die Landespolitik diese eklatanten Lücken in der Gesetzeslage beseitig. Man hat sie stillschweigend und tatenlos als zutreffend akzeptiert. Bis heute.
Eine der wesentlichsten Eigenschaften einer Zahlenlotterie – wie z.B.: „Lotto 6aus49“, ist die Methode, mit der man die den Ausgang des Spiels entscheidenden Gewinnzahlen ermittelt. Über die Ziehung der Gewinnzahlen finden wir in den offiziellen Spielbedingungen des Lottospiels meistens diesen knappen Satz – Zitat:
„…Ort, Zeit und Art der Ziehung bestimmt das Unternehmen…“ und weiter „…Die Ziehung ist öffentlich…“ – Zitat Ende.
Anfang 2010 habe ich beim ZDF diesbezüglich nachgefragt und bestätigt bekommen, dass bei der Ziehung der Lottozahlen am Mittwoch keine Studiogäste = Vertreter der Öffentlichkeit zugelassen sind.
Also, 1:0 für Dr. Adams und Dr. Tolkemit.
Ein naiv Denkender könnte beispielsweise jetzt behaupten: „Aber die Ziehung der Lottozahlen kann doch jeder live im Fernsehen verfolgen“.
Dazu muss man leider objektiv sagen, dass die ca. 2 Minuten dauernde Ausstrahlung von Aufnahmen des eigentlichen Ziehungsvorgangs im Ernstfall gerichtlich nicht verwertbar und wissenschaftlich komplett wertlos ist. Sie tragen keinerlei Merkmale einer sog. „Live-Sendung“ oder eines nachweisbar kontinuierlichen Ereignisses. Während die Lottokugeln rollen befinden sich im Sichtfeld des Zuschauers weder lebendige Personen noch eine amtlich geprüfte Anzeigetafel mit Datum, Ziehungsnummer und genauer Uhrzeit. Und dies wäre das Mindeste angesichts der Tatsache, dass der Öffentlichkeit aus unerklärlichen Gründen das Recht auf direkte, physische Teilnahme an der Ziehung verwehrt bleibt.
Ist das so gewollt? Eindeutig ja! Die Gründe? Siehe Zitat von Dr. Adams und Dr. Tolkemit.
Die Empörung mancher Lottospieler, die zunehmend skeptischer werden, muss mittlerweile ziemlich groß sein, sonst hätte uns Lotto diese peinliche Einlage erspart:
Es bleibt noch der Begriff: „Aufsichtsbeamte“, übrig. Angenommen, der Staat hätte davon 10 Stück je Lottoziehung zur Verfügung gestellt. Die Ziehung an sich wäre dadurch auch nicht öffentlich geworden.
Also, streng betrachtet: Jeder Lottospieler, der nach der Ziehung am Mittwoch leer ausgeht, hätte das Recht darauf seinen Veranstalter auf die Rückzahlung des vollen Spieleinsatzes zu verklagen und zwar solange bis die in den Spielbedingungen zugesicherte Auflage: „Die Ziehung ist öffentlich“, endlich erfüllt wird.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Als Ergänzung zu eurem mehrmals diskutierten Thema: „Lotto“, erlaube ich mir diesen Thread zu eröffnen. Da es sich beim staatlichen Lotteriewesen in der BRD um Landespolitik, Staatsverträge, Steuergelder etc. handelt, halte ich die Rubrik „Politik“ hierzu für am besten geeignet.
Einführend in diese Thematik ein Zitat aus der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtspolitischen Analyse des Deutschen Lotto-Toto-Blocks „DAS STAATLICHE LOTTERIEUNWESEN“ von Universitätsprofessor Dr. Michael Adams und Dr. Till Tolkemit:
„…Da Glücksspielveranstalter Güter verkaufen, deren wesentlichen Eigenschaften die Spieler nicht durch Beobachtung feststellen und kontrollieren können, sind die Veranstalter der Versuchung zu betrügerischen Machenschaften ausgesetzt…“ – Zitat Ende.
Gegen diese Feststellung von Dr. Adams und Dr. Tolkemit sind weder die Lotto Gesellschaften rechtlich vorgegangen, noch hat die Landespolitik diese eklatanten Lücken in der Gesetzeslage beseitig. Man hat sie stillschweigend und tatenlos als zutreffend akzeptiert. Bis heute.
Eine der wesentlichsten Eigenschaften einer Zahlenlotterie – wie z.B.: „Lotto 6aus49“, ist die Methode, mit der man die den Ausgang des Spiels entscheidenden Gewinnzahlen ermittelt. Über die Ziehung der Gewinnzahlen finden wir in den offiziellen Spielbedingungen des Lottospiels meistens diesen knappen Satz – Zitat:
„…Ort, Zeit und Art der Ziehung bestimmt das Unternehmen…“ und weiter „…Die Ziehung ist öffentlich…“ – Zitat Ende.
Anfang 2010 habe ich beim ZDF diesbezüglich nachgefragt und bestätigt bekommen, dass bei der Ziehung der Lottozahlen am Mittwoch keine Studiogäste = Vertreter der Öffentlichkeit zugelassen sind.
Also, 1:0 für Dr. Adams und Dr. Tolkemit.
Ein naiv Denkender könnte beispielsweise jetzt behaupten: „Aber die Ziehung der Lottozahlen kann doch jeder live im Fernsehen verfolgen“.
Dazu muss man leider objektiv sagen, dass die ca. 2 Minuten dauernde Ausstrahlung von Aufnahmen des eigentlichen Ziehungsvorgangs im Ernstfall gerichtlich nicht verwertbar und wissenschaftlich komplett wertlos ist. Sie tragen keinerlei Merkmale einer sog. „Live-Sendung“ oder eines nachweisbar kontinuierlichen Ereignisses. Während die Lottokugeln rollen befinden sich im Sichtfeld des Zuschauers weder lebendige Personen noch eine amtlich geprüfte Anzeigetafel mit Datum, Ziehungsnummer und genauer Uhrzeit. Und dies wäre das Mindeste angesichts der Tatsache, dass der Öffentlichkeit aus unerklärlichen Gründen das Recht auf direkte, physische Teilnahme an der Ziehung verwehrt bleibt.
Ist das so gewollt? Eindeutig ja! Die Gründe? Siehe Zitat von Dr. Adams und Dr. Tolkemit.
Die Empörung mancher Lottospieler, die zunehmend skeptischer werden, muss mittlerweile ziemlich groß sein, sonst hätte uns Lotto diese peinliche Einlage erspart:
21.05.2011 - Ziehung der Lottozahlen - Samstagslotto - ARD -
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Es bleibt noch der Begriff: „Aufsichtsbeamte“, übrig. Angenommen, der Staat hätte davon 10 Stück je Lottoziehung zur Verfügung gestellt. Die Ziehung an sich wäre dadurch auch nicht öffentlich geworden.
Also, streng betrachtet: Jeder Lottospieler, der nach der Ziehung am Mittwoch leer ausgeht, hätte das Recht darauf seinen Veranstalter auf die Rückzahlung des vollen Spieleinsatzes zu verklagen und zwar solange bis die in den Spielbedingungen zugesicherte Auflage: „Die Ziehung ist öffentlich“, endlich erfüllt wird.
Stresstest - "Großraum Krefeld"