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Gangstalking - Insiderinfos?

6.828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gangstalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 15:46
@wolfgang23
Hier nochmal von mir zitiert zum thema dass davon Video gemacht werden

Mal angenommen es gibt eine "Wettmafia" und das Opfer wird gefilmt.

Ich stelle mir das dann so vor:

Opfer A geht zum Supermarkt, unterwegs grinsen ihn alle möglichen leute an, gähnen und fassen sich an die nase.
Opfer A geht einfach weiter.
Das ganze wird gefilmt.

Das video geht dann an Wettmafia Typ XY. Der sieht sich das an und lacht sich total kaputt über dieses sadistische höchst amüsante video in dem Opfer A an den Gähnenden Leuten vorbei geht und vlt verwirrt guckt und gibt Wettmafia Typ ZX 1 Mio Euro für dieses unsagbar spannende Video.
Dieses Video wird unter den Wettmafia Leuten weiterverteilt damit diese sich daran aufgeilen können.

Hört sich recht plausibel, rentabel und vor allendingen lustig an.


Nicht.




MIt Fußball wetten ist sowas ja wohl garnicht zu vergleichen... oder überhaupt mit Wetten.


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 16:28
Zitat von wolfgang23wolfgang23 schrieb:Niemand von uns ist schizophren oder paranoid.
Das kannst Du nicht beurteilen. Wenn Du "schizophren oder paranoid" wärst (und ich benutze bewusst den Konjunktiv, bitte beachten), würdest du nicht wissen, dass Du krank bist. Das ist ein Teil des Krankheitsbildes.
Zitat von neuromancer0neuromancer0 schrieb:Hört sich recht plausibel, rentabel und vor allendingen lustig an.
Das ist der Punkt. Die Leute werden über Jahre und Jahrzente hinweg mit nicht nachlassendem personellen und finaziellem Aufwand gestalkt. Wer ist denn bereit, Millionen zu zahlen, um sich das anzusehen? Zumal man nichts sieht. Die Gestalkten geben sich ja alle Mühe, sich nichts anmerken zu lassen.

Dann habe ich einen riesen Aufwand für ein Video, in dem eine Person die Straße entlang läuft, sich die Zähne putzt oder aufs Klo geht und sich dabei völlig unauffällig verhält. Da fällt es mir schwer zu glauben, dass die Macher der Filme genügend Material für einen Trailer zusammen schneiden können.


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26.06.2012 um 17:02
@KnutHansen Immer dieselben auffaelligen Poster und esowatchgläubigen.... -- --. @Wolfgang123 Ich kann dir da nur beipflichten: Hier stimmt gar nichts mehr! --


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26.06.2012 um 17:18
@all Ich sitz hier doch nicht als Angeklagter vor Gericht. Mit eurer ständigen Vorwurfshaltung habt ihr ja wohl auch alle anderen gs Opfer (ausser Wolfhang123) hier aus dem thread gegrault. Falls sie sich bei einer Atmosphäre aus Fakeverdächtigungen und Unterstellumng schwerer Geisteskrankheiten überhaupt noch hier reintrauen. (Aber ùber echte trolls wird dann bestenfalls nachsichtig geschmunzelt.) ---- Indizien und Berichte von uns werden fortlaufend als 'unglùckliche Zufàlle' deklariert. Selbst dann noch wennn sich solche vermeintlichen" Zufälle " wie Wohnungseinbrùche nach einem eindeutigen ,augenfàlligen und bei allen Betroffenen identischen Schema dutzendemale häufen. -- -- Ich habe nämlich gerade Kontakt zu 2 Opfern. Beide gefragt ob sie mich hier im thread nicht ein bischen unterstùtzen und ùber das Phànomen gangstalking reden wollen. Wollense nich'!! Und zwar aus den bereits benannten Gründen.


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26.06.2012 um 17:25
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:Mit eurer ständigen Vorwurfshaltung
Die Vorwurfshaltung existiert nur in Deinem Kopf. hier wurde stets darauf hingewiesen, dass geisteskrankheiten oder direkte Lügen lediglich EINE Möglichkeit sind.
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:hier aus dem thread gegrault
Die haben sich doch überwiegend selbst rausgegrault, durch Doppelaccounts und "Verarschung".
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:Aber ùber echte trolls wird dann bestenfalls nachsichtig geschmunzelt.)
Immerhin wurde der Account gesperrt. Auch da bewertest du die Realität falsch.


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26.06.2012 um 17:30
Seid geschlagenen 3 Jahren posten hier im thread 2 User , die nichts Anderes tun als alten sowie neu dazu gekommenen gs Opfern in ihrer Gesamtheit ( + in einer Art gedanklichem Kreisverkehr ) paranoide Schizophrenie zu unterstellen. Wohlgemerkt: @shionoro und @ickebindavid weisen nicht ein oder zweimal auf die Móglichkeit hin, sondern tun das mit einer absurden Vehemenz und Blindheit gegenüber Gegenargumenten ( siehe Diskussion mit user 'ahiru') und seid etlichen Jahren !!! ( Das wäre in etwa so als wuerde ich mich in einem gutbesuchten thread in dem es um die Àsthetik von grúnen Socken ginge JAHRELANG und REGELMAESSIG dahingehend äussern,das ich grùne Socken doof finde.)


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 17:50
Geisteskrank sind nur die, die ständig anderen eine Geisteskrankheit
einreden.

Und dazu kann man deutliches fanatisches Verhalten erkennen.



RV


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26.06.2012 um 17:59
@classicblend

ich mach das in größeren abständen immer mal wieder . . .

zudem, welchen gegenargumente?
Du schreibst mir ja nichtmal von was für foren du sprachst und sags nur die wären ganz einfach zu finden bei google


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 18:06
@all

Ja es ist einfach eine ausweglose Situation...

Opfer werden zu Tätern, Täter zu opfern,Helfer zu stalkern....

Ich kann @classicblend eigentlich ganz gut verstehen. Immerhin ist es nicht unsere Aufgabe ihn von der bzw unserer Realität zu überzeugen.

Im Endeffekt bringt es den GS Gegnern nichts hier zu Posten. Ich mein ob @classicblend oder @wolfgang23 wirklich gestalked werden ist für mich etwa so sehr von bedeutung als wenn in China ein hamster furzt.

Vielleicht sollte man die herren stalkingopfer einfach hier ihr Sachen niederschreiben lassen, ohne andauernd rum zu meckern.


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 18:36
@JimmyWho
Na ich glaub ,ein bischen interessanter als 'wenn in China ein Hamster furzt' ist das Thema fúr dich schon:) Sonst wùrdest du dir gar nicht die Mùhe machen hier Beiträge zu schreiben. -- --- @shionoro: Hatte doch ein Forum in dem sich Jeder (=allerdings erst anmelden....) zu gs äussern kann ,verlinkt . -- --- http://www.youtube.com/user/classicblend6 Beschluss Amtsgericht zur Erstellung meines genetischen Fingerabdrucks. Einsprúche, zweite Instanz Landgericht,schliesslich sogar Bundesverfassungsgericht ( Wurde nicht zugelassen. ) Richter (sinngemäss) : " Auch wenn ein Fall wie ihrer im Regelfall nicht zu einem solchen Beschluss Anlass gibt,ist er dennoch rechtlich nicht zu beanstanden" - - -- Mehr Details zum Sachverhalt móchte ich nicht benennen. Die ganze Sache ist viel zu komplex als das sie im Inet + ohne genauere Kenntnisse mal so nebenbei korreckt bewertet werden kónnte.


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26.06.2012 um 18:38
@classicblend



das ist dein YT konto mit 0 comments. . . .


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26.06.2012 um 18:40
@classicblend

Ach, ich bin auffällig? Fuck, dabei sagten mir meine Auftraggeber (chinesische Milliardäre, die darauf Millionen wetten welche Zahnpasta Du benutzt) ich soll extra unaufällig agieren.
A propos solltest Du mehr rülpsen, das ist z.B. cool um lästige Verehrer loszuwerden.


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26.06.2012 um 18:59
@shionoro ???? Und was willst du damit aussagen???? -- -- @KnutHansen Ich bin schon fleissig am úben. Wenns klappt ,ist es doch immerhin humaner als der Einsatz von Pfefferspray...


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 19:01
@classicblend
Hehe, etwas uneindeutig von mir formuliert. Ich finde das Thema hier schon interessant, nur brauch ich mir halt den Mund nicht fusselig reden, da eure Situation auf mein Leben absolut keinen einfluss ausübt.


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 19:34
@classicblend
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:Aber ùber echte trolls wird dann bestenfalls nachsichtig geschmunzelt.
Ich bin nicht ein einziges Mal auf SteffenM. 's Geschichten eingegangen , was meinst du wohl warum?
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:weisen nicht ein oder zweimal auf die Móglichkeit hin, sondern tun das mit einer absurden Vehemenz und Blindheit gegenüber Gegenargumenten
Du hast eine ganz schön seltsame Sicht auf diesen Thread.


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 19:40
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:???? Und was willst du damit aussagen????
Vermutlich , dass es keine aktiv genutzten Foren über Gangstalking auf deutschsprachigen Seiten gibt.

Auf die "Foren" auf die du bisher verwiesen hast wurden eine Handvoll Beiträge von einer Handvoll"user" gemacht , die sogar teilweise unter gleichem Namen in all diesen "Foren" in einem relativ kurzen zeitlichen Fenster gleichzeitig dieselben Beiträge heineinkopiert haben.

Einer dieser User war auch besagter "ChrisHanno".
Kommt dir das nicht auch etwas dürftig vor? Und vor allen Dingen warum ist dort seit Jahren/Monaten Funkstille?

Achso:
classicblend schrieb:
weisen nicht ein oder zweimal auf die Móglichkeit hin, sondern tun das mit einer absurden Vehemenz und Blindheit gegenüber Gegenargumenten
Diese Blindheit gegenüber Gegenargumenten , ist aber wesentlich ausgeprägter bei zB dir oder Wolfgang23. Ganz wesentlich!


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 20:14
Zitat von classicblendclassicblend schrieb:Das wäre in etwa so als wuerde ich mich in einem gutbesuchten thread in dem es um die Àsthetik von grúnen Socken ginge JAHRELANG und REGELMAESSIG dahingehend äussern,das ich grùne Socken doof finde.)
Es geht hier doch nicht darum irgendetwas doof oder gut zu finden?!
Dein "Vergleich" macht überhaupt keinen Sinn.

Du solltest dir mal darüber klarwerden , dass in einem Forum nun mal nicht nur geschrieben wird was du lesen willst , sondern jeder seine Meinung äussern darf.


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 20:18
@classicblend
Danke!!!

Warum sagst du nicht gleich das es um §81g StPO geht ? Diese Eierei.

Was ist §81g StPO -->
Text
Normen:

GG: Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1

StPO: § 81b Abs. 1

Fundstellen:

juris
Leitsätze:

Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angemessen zu berücksichtigen. Daher setzt eine Anordnung der Maßnahme voraus, dass das Gericht einzelfallbezogen und unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darlegt, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht.

Notwendig ist des Weiteren, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Zwar wird keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall gefordert. Für die Anordnung der Maßnahme nach § 81g StPO bedarf es positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe für die Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann. Daher kann allein die Annahme, eine Rückfallgefahr eines vor langer Zeit verurteilten Betroffenen sei "nicht sicher auszuschließen", einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht rechtfertigen.

Worum ging es?

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine richterliche Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren gemäß § 81g Abs. 1 StPO.

Die Beschwerdeführerin war unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln, Ausübung der verbotenen Prostitution und Diebstahls wiederholt straffällig geworden. Zuletzt wurde sie im August 2002 wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese und eine weitere zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wurden der Beschwerdeführerin nach Ablauf der Bewährungszeit im September 2005 erlassen.

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2007 ordnete das Amtsgericht München gemäß §§ 81g, 81f und 81a Abs. 2 StPO die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen der Beschwerdeführerin zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren an. Die Beschwerdeführerin sei durch Urteil des Amtsgerichts München vom 1. August 2002 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Des Weiteren sei sie zuvor mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Diebstahls und Prostitution straffällig geworden. Insbesondere sei sie am 10. September 2000 wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Bei ihren Straftaten handele es sich zwar im Einzelnen nicht in jedem Fall um erhebliche Straftaten nach § 81g StPO. Doch stehe die Vielzahl der begangenen Delikte im Unrechtsgehalt einer erheblichen Straftat gleich. Die DNA-Maßnahme sei im Hinblick auf zukünftige Straftaten zur Identifizierung notwendig.

Dagegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Landgericht München I ein. Sie sei weder während ihrer Bewährungszeit noch in den zwei Jahren danach straffällig oder sonst wie auffällig geworden. Vielmehr habe sie sich einer Langzeittherapie und regelmäßigen Drogenscreenings unterzogen. Insgesamt habe sie eine positive Entwicklung genommen, so dass die Anordnung der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen nicht gerechtfertigt sei.

Im April 2008 verwarf das Landgericht München I die Beschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Beschlüsse des Landgerichts München I und des Amtsgerichts München die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzen, hob diese auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück.
Rechtliche Zusammenfassung

Das Gericht führt aus:


Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet; die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.


Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Es gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten. Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist.

Die gesetzliche Regelung in § 81g StPO trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend Rechnung. Dies gilt auch, soweit sie die Erhebung eines DNA-Identifizierungsmusters auch wegen sonstiger Straftaten erlaubt, die isoliert betrachtet nicht von erheblicher Bedeutung sind, deren wiederholte Begehung aber im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht.

Die Gerichte müssen aber bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angemessen berücksichtigen. Bei "sonstigen Straftaten" setzt eine Anordnung der Maßnahme daher zunächst voraus, dass das Gericht einzelfallbezogen und unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darlegt, warum deren wiederholte Begehung im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht.

Notwendig für die Anordnung ist auch, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Zwar wird keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall gefordert. Allein die Annahme, eine Rückfallgefahr eines vor langer Zeit verurteilten Betroffenen sei "nicht sicher auszuschließen", kann indes einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht rechtfertigen. Es bedarf vielmehr positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe für die Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann. Eine bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus.

Diesen Anforderungen entsprechen die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts München I und des Amtsgerichts München nicht. Die Gerichte haben sich darauf beschränkt, die von der Beschwerdeführerin begangenen und abgeurteilten Straftaten zu benennen, und - unter bloßer Wiederholung des Gesetzeswortlauts - allein aus der wiederholten Tatbegehung geschlossen, die Beschwerdeführerin werde auch in Zukunft Straftaten (von erheblicher Bedeutung) begehen. Die besonderen Umstände des Falles der Beschwerdeführerin haben sie dabei außer Acht gelassen. So gehen weder das Amtsgericht noch das Landgericht darauf ein, dass die letzte gegen die Beschwerdeführerin verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden war und diese Strafe mittlerweile - nach erfolgreicher Bewährung - erlassen worden ist. Auch den Umstand, dass die Beschwerdeführerin - auch nach Ablauf ihrer Bewährungsfrist - seit nunmehr sechs Jahren straffrei geblieben ist, lassen die Gerichte unberücksichtigt. Darüber hinaus fehlt jede auf den Einzelfall bezogene Feststellung, dass und inwieweit die von der Beschwerdeführerin begangenen Straftaten in einer Gesamtschau geeignet waren, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören, und daher einer Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO gleichstehen.
Jetzt verstehe ich auch warum du nicht detailliert auf das vorhergende Verfahren eingehen willst........ ;-)


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 20:22
Nochmal zum Wesen des Threads hier:

Ich habe den Eindruck das GS-Opfer nicht primär gegen das Stalking ankämpfen sondern primär gegen den Anschein sie wären verrückt. Jetzt könnt ihr sagen: Ja , klar , wenn mir das nun mal vorgeworfen wird... Ich sage: da scheint das Stalking nicht so schlimm zu sein, wenn euch euer Guter Ruf mehr Wert ist als die Aufklärung in der Sache an sich.

Versucht doch mal wissenschaftlich ranzugehen, ganz objektiv. Eins nach dem anderem. und bitte nehmt die Rufe ernst, es könnte an Euch liegen. Ihr sucht komischerweise vehemennt nach Tätern, schliesst euch, aus Gründen die ihr nicht verbal beschreiben könnt, euch selbst als Täter aus.
Hm, ....


Quelle zum §81g StPO
http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/EinzelneRechtsgebiete/Artikel/010908_BVerfG_AuslegungAnwendungDNA_Untersuchung.html?nn=408918 (Archiv-Version vom 05.11.2011)


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Gangstalking - Insiderinfos?

26.06.2012 um 20:27
@behind_eyes

Die Frage ist meiner Meinung nach, ob es Stalking Opfer sind oder GANG-Stalking Opfer.....
oder resultiert das Eine aus Überempfindlichkeit gegenüber dem Anderen...


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