9/11 Allgemein
24.10.2010 um 14:11
Hi @ll.
Ich muß zugeben , ihr habt recht in Bezug auf die Cockpittüre.Leider ist wirklich erst NACH dem 11.09.2001 erforderliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Ich war davon ausgegangen , dass die Maßnahmen schon nach Entführung der Lufthansa Maschine nach Mogadischu ergriffen worden sind.Es ist also wirklich möglich , ins Cockpit zu gelangen.
Selbst heute noch hat das System , dass eigentlich die Übernahme eines Flugzeugs im Cockpit durch Terroristen verhindern soll Schwachstellen.
Ich poste mal den Link (nachzulesen unter Seite 10/46 der pdf - Datei) :
http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/atomkraft/Bericht_und_Bewertung_von_Schwachstellen_in_der_Luftsicherheit_04092010.pdf
Hier noch der Text :
A.2 Cockpittüren
Ein Eindringen von Flugzeugentführern in das Cockpit soll durch eine Cockpittür, die gepanzert
und verriegelbar ist, verhindert werden.
A.2.1 Sachlage
Ausstattung mit gepanzerten Cockpittüren
Nach Regelung der internationalen zivilen Luftfahrtbehörde ICAO, der 190 Mitgliedsstaaten
angehören, ist heutzutage bei allen Flugzeugen mit mehr als 60 Sitzen oder einer maximal
zulässigen Startmasse von 45,5 Tonnen eine gepanzerte Cockpittür Vorschrift. Das gilt nicht
nur bei allen Flugzeugen, die in Deutschland starten und landen, sondern auch bei denen,
die Deutschland überfliegen [BRD 2009].
Die erste gepanzerte Cockpittür, die offiziell von der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA
zertifiziert wurde, enthält eine extrem reißfeste Polyethylenfaser, die sehr gute ballistische
5
Eigenschaften aufweist und bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Bereichen zu Sicherheitszwecken
eingesetzt wird. Die Verwendung der Faser in der zivilen Luftfahrt ist jedoch
neu. Die Cockpittür wurde von C&D Aerospace in Kalifornien, dem größten Hersteller von
Flugzeuginneneinrichtungen, entwickelt. Eingesetzt wurden erste gepanzerte Türverkleidungen
an Bord der Boeing 737 und 757, in verschiedenen Typen von McDonnell Douglas sowie
in Flugzeugen, die von Bombardier und Embraer gebaut werden [DMS 2009].
Bereits im Mai 2002 erhielt Airbus von der europäischen Joint Aviation Authority die Zulassung
für seine neuen Cockpittüren, ab August 2002 sollten alle Flugzeuge ab Werk standardmäßig
mit den verstärkten Cockpittüren ausgestattet werden. Die neue Cockpittür soll
die Piloten vor unbefugtem Zutritt schützen. Sie soll darüber hinaus eine Reihe weiterer Sicherheitsanforderungen
erfüllen: verstärkte Befestigungen, verstärktes und kugelsicheres
Haupttürblatt, Fluchtklappe, elektrische Türverriegelung, elektronisches Eingabefeld in der
Kabine, Warnlicht und akustischer Alarm im Cockpit. Außerdem kann die Crew mit einem
Kippschalter im Cockpit den Zugang zum Cockpit steuern und die Tür gegebenenfalls sichern.
Die Kosten für die Umrüstsätze betragen 23.000 US-Dollar für Standardflugzeuge und
29.000 US-Dollar für Großraumflugzeuge [AIRBUS 2002].
Zugangscode
Das Öffnen der Cockpittüren ist nur über einen Zugangscode möglich. Laut einer Empfehlung
der ICAO sollen die Ziffern des Codes regelmäßig verändert werden [BRD 2009].
Öffnung der Tür während des Flugs
Falls während des Flugs die Tür geöffnet wird (z.B zur WC-Nutzung), soll der Zutritt von Unberechtigten
verhindert werden. Dazu wird der Bereich vor der Tür mit einer Kamera überwacht.
Zudem sind die Verfahren und die Verhaltensweisen der Crew festgelegt [BRD 2009].
Schutz vor Schläfern
Laut Angaben der Bundesregierung gibt es keine Sicherheitsstandards, die international
ausschließen, dass Piloten oder Flugbegleitpersonal von Terrororganisationen angeworben
oder eingeschleust werden. In Rechtsstaaten ist ein derartiges Verhalten unter Strafe gestellt
und wird durch Sicherheitsbehörden verfolgt, führt die Bundesregierung zu diesem Punkt
weiter aus [BRD 2009].
Einsatz von Springern
Der Einsatz von Springern (zusätzliches Flugpersonal) zur Stammcrew ist gängige Praxis.
Der Stammcrew unbekannte Personen, so auch Terroristen, könnten so in das Flugzeug
gelangen. Diese Personen könnten sich dann selbst oder dem Terrorpiloten Zutritt in das
Cockpit verschaffen. Die Flugbesatzung wird auf den Flughäfen der EU-Staaten nach den
gleichen Sicherheitsstandards auf Waffen etc. kontrolliert wie Fluggäste [BRD 2009].
Schulung der Kabinencrew
Das regelmäßig stattfindende Crew-Resource-Management-Training soll die nicht technischen
Fähigkeiten der Flugbegleiter verbessern. Dabei werden insbesondere vier Kategorien
thematisiert: Kooperation, situative Aufmerksamkeit, Führungsverhalten und Entscheidungsfindung.
Das Verhalten bei einer terroristisch motivierten Flugzeugentführung wird nur am
Rande thematisiert.
A.2.2 Schwachstellen
Ausstattung mit gepanzerter Cockpittür
Laut ICAO sind alle Flugzeuge mit verriegelbaren und schussfesten Cockpittüren werkseitig
ausgestattet oder nachgerüstet. Es ist jedoch nicht bekannt, ob es Übergangsreglungen gibt
(z.B. für alte Maschinen). So ist der derzeitige Umsetzungsgrad der genannten Vorschrift
nicht bekannt. Zu bedenken ist, dass selbst eine Umsetzung von 99,9% bedeutet, dass eine
von tausend Maschinen noch keine derartige Tür nachgerüstet hat. Das wären mehr als
6
3.000 Maschinen, die jährlich über Deutschland fliegen. Es ist davon auszugehen, dass es
für eine terroristische Gruppe in Erfahrung zu bringen ist, bei welchen Maschinen dieses gegebenenfalls
der Fall ist.
Zugangscode
Auch wenn der Zugangscode regelmäßig geändert wird, wird es einen gangbaren Kompromiss
zwischen Realisierbarkeit der Änderungen und erforderlichem Schutz geben. Es ist
daher davon auszugehen, dass der Code in Intervallen verändert wird, die es einer Terrorgruppe
ermöglichen, z.B. durch Bestechung eines Crewmitglieds, den Code zu bekommen.
Öffnen der Tür
Die Cockpittür wird während eines Flugs geöffnet, um den Piloten Getränke oder Mahlzeiten
zu servieren. Das geschieht selbst bei kurzen Flügen2. Auch wird die Tür von den Piloten
beim Verlassen des Cockpits geöffnet, wenn diese das WC aufsuchen, etwas aus der Speisekarte
wählen oder Pause machen. Diese Situationen können von Terroristen genutzt werden,
um sich Zugang zum Cockpit zu verschaffen. Die Überwachung des Eingangsbereichs
mit einer Kamera erschwert den Zugang, macht ihn aber nicht unmöglich.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Leider kamen diese Maßnahmen für die Passagiere der 4 entführten Maschinen des 11.09.2001 zu spät. Makaber ist ausserdem, dass es am Boden zwar bei den Zugangskontrollen stzreng zuging und geht , wo es aber dann darauf ankommt versagt die Sicherheit ,nämlich dann, wenn es zu verhindern wäre, den Entführern Zugang zum Cockpit zu verschaffen.Somit nutzen auch die besten Sicerheitsmaßnahmen am Boden nichts, wenn dann ein Entführer ins Cockpit gelangen konnte.
Im Übrigen : Für den Verschluss der Türen bzw. das Sichern der Flugzeugtüren ist das Luftfahrtsunternehmen zuständig :
§ 9 Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen
(1) Ein Luftfahrtunternehmen, das Luftfahrzeuge mit mehr als 5,7 Tonnen Höchstgewicht betreibt, ist zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet,
1.Sicherungsmaßnahmen bei der Abfertigung von Fluggästen und der Behandlung von Post, Gepäck, Fracht und Versorgungsgütern durchzuführen;
2.die ihm auf einem Verkehrsflughafen überlassenen nicht allgemein zugänglichen Bereiche gegen unberechtigten Zugang zu sichern und, soweit es sich um sicherheitsempfindliche Bereiche handelt, den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten; soweit Betriebsgebäude, Frachtanlagen und sonstige Betriebseinrichtungen von dem Luftfahrtunternehmen selbst oder in seinem Auftrag errichtet oder von ihm selbst betrieben werden, gilt § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 entsprechend;
3.Sicherheitspersonal für seine Aufgaben zu schulen und die Flugbesatzungen und das Bodenpersonal einem Sicherheitsschulungsprogramm zu unterziehen;
4.seine auf einem Verkehrsflughafen abgestellten Luftfahrzeuge so zu sichern, dass weder unberechtigte Personen Zutritt haben noch verdächtige Gegenstände in das Luftfahrzeug verbracht werden können;
5.Luftfahrzeuge, die Gegenstand von Bedrohungen, insbesondere von Bombendrohungen sind, auf eine Sicherheitsposition zu verbringen oder bei einer Verbringung durch den Flugplatzbetreiber gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 mitzuwirken;
6.soweit erforderlich, an der Überprüfung nach § 7 mitzuwirken.
Sorry also nochmals für meinen Irrtum in Bezug auf verschlossene Cockpittüren.
MfG:
Maverick119