Die OT ist gelogen, die Terroristen waren in der Mehrheit Saudis,
zufällig die Taliban hatten nix mt dem Anschlag zu Tun,
zufällig sind die Bin Ladens Geschäftspartner der Bushs,
zufällig wurde die 9 /11 Commission gelenkt und beeinflusst von den Bushs und den Reps,
zufällig waren am 9.11. Manöver der Airforce,
zufällig werden Beweise vernichtet,
zufällig verplappern sich die Offiziellen,
zufällig werden Beteiligte Inspektoren und Mitarbeiter der Behörden unter Druck gesetzt,
zufällig war Mohammed Atta und Bin Laden beim CIA im Dienst
zufällig machen Investoren bei der Carlayle Group und Goldmann Sachs etc. mit den Anschlägen Milllionen schwere Börsengewinne
zufällig hatte Hussein keine Atomwaffen,
zufällig wurde Bin Laden nicht in Afghanistan gefangen genommen,
zufällig wurden die Taliban im Krieg UDSSR Afghanistan als Freiheitskämpfer von den USA finanzert, ausgebildet und mit Waffen versorgt
zufällig stirbt ein Halbbruder Bin Ladens kurz nach den Anschlägen bei einem Unfall mit einem Ultraleichtflugzeug in den USA
zufällig informierte der Pakistanische Geheimdienst den amerikanischen vor den Anschlägen über die Gefahr,
zufällig wurden im Libanon Mossad Agenten verhaftet die mit einem der Attentäter verwandt sind,
zufällig soll eine wichtige Pipeline durch Afghanistan gebaut werden,
ich könnte jetzt noch über 100 weitere Zufälle in der Art schreiben
;)zufällig werden in unseren Ländern Grundrechte abgeschafft und die Todesstrafe soll wieder eingeführt werden
LISSABONVERTRAG
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDFErläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen angewendet werden ...".
Textstellen zur Todesstrafe
*Der Vertrag von Lissabon
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Verfassung/vertrag-von-lissabon.pdf (Archiv-Version vom 02.03.2011)Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
*Charta der Grundrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDFZitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.
Zufälle gibts, und da soll noch wer behaupten alles wäre von Gott gelenkt....
Mensch, was sind unsere OTler doch für herrliche Opportunisten.
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