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Strahlungsarm und doch verboten

11 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Handy, Handystrahlung, Gesundheitsschädlich ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Strahlungsarm und doch verboten

03.08.2008 um 19:44
In den 90er-Jahren waren sie Massenware, aber bald darf niemand sie mehr benutzen: Analoge schnurlose Telefone der ersten Generation sind ab Januar 2009 verboten. Dazu gehören ehemalige Kassenschlager zum Beispiel von Siemens, der Telekom oder Panasonic. Laut Bundesnetzagentur müssen sie ersetzt werden, weil die Frequenz auf der sie jetzt funken, neu vergeben wird – an Mobilfunkbetreiber. Das ist durchaus ein gängiges Verfahren: Frequenzen werden immer nur auf Zeit zur Verfügung gestellt, um Platz für neue Technologien zu machen. In diesem Fall für die Nachfolgemodelle der schnurlosen Telefone nach dem neueren DECT Standard, die auch schon lange am Markt sind

Strahlungsarm – und trotzdem verboten
Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung "CT1+" und "CT2". Besonders "CT1+" Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Und sie werden immer noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn "CT1+"-Telefone senden nur, während man telefoniert. Legt man auf, herrscht Funkstille. Anders ist das bei vielen, besonders älteren DECT Telefonen. Hier sind die meisten Geräte Dauersender. Der Baubiologe Martin Virnich ist deshalb entsetzt über das Verbot: "Das ist schade. Denn gerade die Menschen, die sich aus Vorsorgegründen nicht dieser Strahlung aussetzen wollen, haben jetzt keine gescheite Alternative mehr."

Haben Verbraucherschützer nicht aufgepasst?
Tausende Bundesbürger ärgern sich – dabei hätte man das Verbot verhindern können. Nach Plusminus-Recherchen hat die Bundesnetzagentur im Februar Verbände und Hersteller um Stellungnahme gebeten - in ihrem Amtsblatt. Aber niemand hat reagiert. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nichts unternommen, sich nicht für die Verbraucher eingesetzt. Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband gibt gegenüber Plusminus zu: "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert ist. Da sind wir auch nicht richtig drauf gestoßen. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da läuft."

Weiternutzung kann teuer werden
Jetzt ist es zu spät. Am Verbot ist nicht mehr zu rütteln. Wer sich darüber hinwegsetzt und sein Telefon trotzdem weiter nutzt, riskiert eine saftige Strafe. Denn wenn das alte Telefon andere stört, rücken Funkfahnder der Bundesnetzagentur aus. Sie orten den Störer mit aufwändigen Messungen – und stellen das dem Störer in Rechnung. "Das kann schnell mal mehr als 1.000 Euro kosten," so Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur

Alles nur wegen 100hz ? Und wegen Kaffemaschinen ? Mir kommt das alles etwas spanisch vor !

Was meint ihr dazu ?


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Strahlungsarm und doch verboten

03.08.2008 um 21:26
Link: www.netzwelt.de (extern)
Schnurlose Telefone haben in vielen Millionen Haushalten Einzug gehalten. Für ältere Geräte der ersten Generation nach den Standards CT1+ und CT2 kommt das Ende am 31. Dezember 2008. Dann teilt die Bundesnetzagentur ihren Frequenzbereichen neue Aufgaben zu. Die Nutzung der alten Telefone ist ab dem 1. Januar 2009 unter Androhung von Geldstrafen verboten.


Die Zuteilung von Frequenzbereichen ist immer befristet. Die Mitgliedsländer der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen haben sich geeinigt, die europaweiten Frequenzzuweisungen zu ändern.

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 bis 887 / 930 bis 932 Megahertz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 bis 868,1 Megahertz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.

Verstöße können über 1.000 Euro kosten

Ab dem 1. Januar 2009 kann es teuer werden: Die Nutzung von Telefonen der Standards CT1+ und CT2 kann die neuen Aufgaben der Frequenzbereiche stören. Ermittelt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein altes schnurloses Telefon als Verursacher der Störung, so wird dem Besitzer des Telefons der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Zusätzlich stellt die Nutzung der alten Telefone eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

DECT-Telefone nicht betroffen

Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard sind von der Änderung der Zuteilungen der Frequenzbereiche nicht betroffen. Sie können noch mindestens bis 2013 weiterhin problemlos genutzt werden.

Informationen über den benutzten Standard beziehungsweise Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.


Diese schnurlosen Telefone dürfen ab 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden.

Diese Geräte sind noch im Handel erhältlich:
Hersteller Modell
Ascom / Belgacom Cordless Classic
Ascom / Belgacom Cordless Classic AB
Ascom / Belgacom Twist 125 AB
DSC-Zettler Zet-Phone 600
Quelle: Siehe Link.

mfg De.ja.vu


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Strahlungsarm und doch verboten

03.08.2008 um 21:42
"Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert ist. Da sind wir auch nicht richtig drauf gestoßen. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da läuft."

Und das nennt sich "Verbraucherzentrale"?

Daß Frequenzen neu vergeben werden (müssen) ist akzeptabel. Daß eine Verbraucherzentrale das Handtuch werfen muß weil sie nicht in der Lage ist "Fachchinesisch" zu verstehen ist -naja- beschämend wäre dafür noch eine höfliche Formulierung.

Schließt die Bude und baut was kompetentes auf.


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Strahlungsarm und doch verboten

03.08.2008 um 21:43
"Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert ist. Da sind wir auch nicht richtig drauf gestoßen. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da läuft."

Und das nennt sich "Verbraucherzentrale"?

Daß Frequenzen neu vergeben werden (müssen) ist akzeptabel. Daß eine Verbraucherzentrale das Handtuch werfen muß weil sie nicht in der Lage ist "Fachchinesisch" zu verstehen ist -naja- beschämend wäre dafür noch eine höfliche Formulierung.

Schließt die Bude und baut was kompetentes auf.


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Strahlungsarm und doch verboten

03.08.2008 um 22:04
Also die Seite "itwissen.info" schreibt zur Def. von CT2:
"Das CT2-System arbeitet im Frequenzbereich von 864,1 MHz bis 868,1 MHz, mit 40 100 kHz breiten Duplexkanälen und nutzt Zeitmultiplex als Übertragungsverfahren. Die Duplexübertragung erfolgt auf ein und derselben Trägerfrequenz, wobei zwischen der Übertragung im Uplink und im Downlink abwechselnd im Millisekundentakt umgeschaltet wird. Zwischen den Umschaltungen wird der Sender ausgetastet.

Für die Sprachcodierung nutzt CT2 ADPCM mit 32 kbit/s nach G.721. Als Modulation wird GPSK verwendet. Die Sendeleistung des Hörgerätes beträgt max. 10 mW; die Reichweite liegt bei 200 m. CT2 kann als Einzellen- und Mehrzellen-Netz aufgebaut werden und bietet daher alle Vorteile von Mehrzellen-Netzen, wie Roaming, Handover, Gespräche innerhalb einer Funkzelle und funkzellenübergreifend, die Anrufweitergabe u.v.m.

Neben der reinen Sprachübertragung können auch Daten mit niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten von 2400 bit/s übertragen werden. Mit speziellen Modems kann diese Geschwindigkeit auf 9,6 kbit/s gesteigert werden.

Im CT2-System sind logische Unterkanäle definiert: der B-Kanal dient der Sprachübertragung und der Möglichkeit der Datenübertragung mit Modem. Der D-Kanal ist der Signalisierungskanal, der für den Verbindungsauf- und -abbau, für das Handover und die Gebührenübermittlung dient, und der SYN-Kanal dient der Synchronisation der Stationen."

Also nicht 100Hz, sondern eher UHF-Fernsehbereich (470-869MHz). Die Frequenzknappheit u. die daraus folgende Doppelnutzung von Frequenzen ist viel ausgeprägter, als dies gemeinhin bekannt ist. Um hohe Bandbreiten übertragen zu können benötigt man auch hohe Frequenzen. Daher sind hohe Frequenzen einfach knapp! Denn das Problem bei Doppelnutzungen besteht halt in der gegenseitigen Abschirmung der Dienste untereinander. Siehst man ganz simpel an TV-Koaxialkabel: Heute soll nur noch Kabel verlegt werden, welches im VHF u. UKW-Bereich mit 100dB abgeschirmt ist, bei UHF noch mit 90dB. Früher waren es vielleicht so um 70dB (logar. Maß, +4dB entspr. einer VERDOPPELUNG des Pegels). Nur mal um zu verdeutlichen wie viel mehr "ingress" heutzutage rumschwirrt. TV-Rundfunk (Sat, Kabel, terrestr. z.T. in analoger u. digitaler Form), Radio (KW, MW ,UKW ,DAB) Handynetze, Funktelefone (ebenfalls analog u. digital => dect), Funknetze von Militär u. Polizei usw., W-LAN, WIMAX, Radaranlagen, Richtfunkstrecken, Babyphone, Garagen -u. Türöffner, Bleutooth, ferngest. Spielzeug, ja sogar die Funkuhr "strahlt".
Was ich damit sagen will?
1. Dect hat sich am Markt durchgesetzt und ist besser was die Übertragungssicherheit angeht
(den Vorteil hat man bei der Übertragung hochfrequenter Signale bei digitaler Übertrag. immer). Von daher macht eine Neuvergebung der Frequenzen, angesichts der geringen Stückzahl (ob neu od. im Gebrauch) schlicht Sinn.
2. Wer wirklich glaubt sich eine "strahlungsarme" Umgebung" schaffen zu können, sollte in einen Bleisarg umziehen! Denn es gibt so viele Faktoren zu berücksichtigen, dass es fast unmöglich ist.
3. Mir sind die Leute, die so stark über ihre Belastung klagen, meist aüßerst suspekt, da sie idR. viele Faktoren n. richtig berücksichtigen bzw. oft dazu neigen mit Kanonen auf Spatzen zu schießen z.B. gegen W-LAN-Router zu sein, aber noch eine total veraltete Fernsehverkabelung haben, die mehr strahlt, als es der Router je könnte... Echt, erfahrungsgemäß sind das Leute die nix wissen, welche sich von Leuten beraten lassen, die auch nix -oder noch viel weniger gescheites wissen...
4. Die Flut an Fake-Helfern u. deren supi Gerätschaften kommt nicht von ungefähr, denn irgenwer kauft den Mist halt
5. Wer es schafft hier eine plausible Erklärung dafür zu liefern, warum "mehr" dahinter stecken sollte es unbedingt mal mit Publikationen im Sci-Fi-Genre versuchen. potential muss vorhanden sein. ;)


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Strahlungsarm und doch verboten

19.08.2008 um 07:01
Bekommt man dann vom Netzbetreiber ein neues, strahlungsarmes Geraet im Austausch gegen das alte? Man kann dem Verbraucher doch nicht Kosten fuer ein neues Geraet aufdruecken, wenn man ihn beim Kauf des alten nicht ausdruecklich darauf hingewiesen hat, dass das Geraet ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr nutzbar ist.
Das hagelt klagen, das sehe ich jetzt schon. Hoffe, die sind gut versichert!


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Strahlungsarm und doch verboten

19.08.2008 um 16:15
@Cathryn

This is good old Europe and good old Germany - Klagen und der Streiwert, sind da ziemlich lächerlich anzusetzen :D


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Strahlungsarm und doch verboten

19.08.2008 um 21:24
Kommt drauf an, ob sich die Betroffenen zusammen schliessen und eine Sammelklage anstreben. Immerhin wird etwas, wofuer sie in gutem Glauben etwas legales zu kaufen, Geld zahlten, ohne ihre eigene Mitschuld als verboten eingestuft. Darauf haette man sie beim Kauf hinweisen muessen.

Wuerde ich ein solches Geraet besitzen (ich hebe ja Kassenbons immer auf) wuerde ich das zurueck bringen und ein kostenloses neues verlangen, weil ich beim Kauf nicht darueber aufgeklaert wurde, dass es spaeter mal verboten wird - ich also vom Haendler betrogen wurde. Dessen Gesicht moechte ich sehen!


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Strahlungsarm und doch verboten

20.08.2008 um 00:29
Ich auch. Das Grinsen müsste wirklich sehenswert sein :D

Also kommt, die Zeit die seit der Einführung dieser Norm verstrichen ist ist in dieser Branche eine Ewigkeit. In der Elektronik gehen die Uhren einfach anders. Und jetzt mal ehrlich -- würdest Du den alten Schrott wirklich noch verwenden woolen?


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Strahlungsarm und doch verboten

20.08.2008 um 01:00
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Kommt drauf an, ob sich die Betroffenen zusammen schliessen und eine Sammelklage anstreben.
Schade nur dass es Sammelklagen im deutschen Justizsystem gar nicht gibt.

Das ist nur in den USA möglich. ;)


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Strahlungsarm und doch verboten

20.08.2008 um 04:32
Verdammt! Bin wohl schon zu lange hier :(


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