Chemtrails
17.02.2012 um 11:27A38O schrieb:Möchte man die überhaupt sehen? :Djoo,ich :)
schon einiges gesehen an behausungen von chemmies . da sind die 2 grillschalen die light variante an schutz ,die es gibt
A38O schrieb:Möchte man die überhaupt sehen? :Djoo,ich :)
muninmv schrieb:... und alles nur um die geplanten Aktionen vom sauberen Himmel vor der Verhandlung ins mediale Absseits zu stellen.Warst du das?^^
Rheinländer says:
17/02/2012 at 10:40
Na toll genau wegen dieser Aktion lenken sie wieder ab und berichten zeitgleich vom Wulff. :evil:
1.21Gigawatt schrieb:Na toll genau wegen dieser Aktion lenken sie wieder ab und berichten zeitgleich vom Wulff. :evil:Ja, ich bin auch der Meinung, daß Herr Wulff nur deshalb zurückgetreten ist, um den Chemmies die Gerichtsverhandlung zu vermasseln...
A38O schrieb:kann man gut nachvollziehen, warum das Plakat nicht verstanden wird:kann man ,wenn man will ,schon leicht missverstehen & gießt nur unnötig öl ins feuer einiger spezies.
Jedimindtricks schrieb:kann man ,wenn man will ,schon leicht missverstehenNaja, das "Sie" ist mit einem großen "S" geschrieben und damit ist eindeutig der/die gemeint, der/die es liest. Da reicht doch eigentlich ein Blick …
Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen (PM 08/2012)http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120217.1500.366293.html
Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.
In der einstweiligen Verfügung hatte es dem Meteorologen Jörg Kachelmann die Verwendung der Formulierung untersagt, bezüglich der Thematik der sogenannten Chemtrails habe man es mit "Neonazis oder Verrückten" zu tun.
Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.
Im heutigen Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.
Landgericht Berlin, Az. 22 O 376/11
- Beschluss vom 27. Oktober 2011
- Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012
Für Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (9015-2504 /-2290)
FZG schrieb:weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnenDann halt: "Leute, die man weiterhin nicht als Nazis der Verrückte bezeichnen darf".
A38O schrieb:Naja, das "Sie" ist mit einem großen "S" geschrieben und damit ist eindeutig der/die gemeint, der/die es liest. Da reicht doch eigentlich ein Blick …Sie leben! ... ;)
FZG schrieb: konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen.Na, da hat aber irgendwer gepennt...Storr wird diesen formellen Lapsus als grossen Sieg feiern.
Poipoi schrieb:Na, da hat aber irgendwer gepennt...Da bin ich mir noch nicht einmal so sicher.
Poipoi schrieb:Storr wird diesen formellen Lapsus als grossen Sieg feiern.Das wird er ganz sicher, aber er wird sich eben auch immer vorhalten lassen müssen, dass in der Sache ja gar nicht entschieden worden ist, sondern er aus rein formalen Gründen Recht bekommen hat... :D
Das (echte) Versäumnisurteil kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden (§ 338Wikipedia: Versäumnisurteil
ZPO). Der Einspruch ist binnen zwei Wochen (§ 339
ZPO) - im Arbeitsrecht binnen einer Woche - seit Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird (sog. iudex a quo), einzulegen. Die Einspruchsschrift hat nach § 340
Abs. 3 ZPO die Einspruchsbegründung zu enthalten. Wird die Einspruchsbegründung erst nach Fristablauf gegeben, so ist der Einsprechende mit seinem Vortrag nicht ohne weiteres ausgeschlossen, sondern ist nur dann präkludiert, wenn der verspätete Vortrag den Rechtsstreit auch verzögern würde (es gilt § 296
Abs. 1, 3, 4 ZPO entsprechend).
Der unzulässige Einspruch wird durch ein Urteil, dem keine weitere mündliche Verhandlung vorausgehen muss, verworfen. Der zulässige Einspruch versetzt den Rechtsstreit in den Stand vor der Säumnis zurück und führt deshalb in aller Regel zur Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung.
Gericht untersagt Kachelmann weiter umstrittene Äußerung
Anhänger der Giftwolken-Theorie fühlt sich durch Nazi-Vergleich persönlich beleidigt
Berlin (dapd). Eine umstrittene Äußerung von Wettermoderator Jörg Kachelmann über Anhänger einer Theorie über sogenannte Giftwolken bleibt bis auf weiteres untersagt. In einem sogenannten Versäumnisurteil, das aus rein formalen Gründen erging, hat eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin am Freitag die von der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" erwirkte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestätigt. Eine endgültige Entscheidung in der Sache sei aber noch offen, betonte der Richter.
Kachelmann, der an der Verhandlung nicht teilnahm, hatte gesagt, man habe es bei den Anhängern der Theorie mit "Neonazis und Verrückten" zu tun. Die klagende Bürgerinitiative vertritt umstrittene Ansichten zu sogenannten Chemtrails. Sie ist der Auffassung, dass das Wetter künstlich beeinflusst und kontrolliert wird.
Der Kläger hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres per E-Mail eine Anfrage zu Thema Chemtrails an verschiedene Adressen gesandt. Unter anderen ging diese auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), den Deutschen Wetterdienst sowie an Kachelmann. In seiner Antwort-Mail hatte der Wettermoderator dann die umstrittene Äußerung verwendet.
In der mündlichen Verhandlung am Freitag ging es zunächst auch um die Frage, ob die Äußerung Kachelmanns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Kläger, ein Anhänger der Chemtrails-Bewegung, fühlte sich nach Angaben seines Anwalts persönlich beleidigt. Kachelmann könne "nicht alle, die für das Thema einstehen, mit der Nazikeule erschlagen", argumentierte der Klägeranwalt. Die Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" geht davon aus, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt und zur Klimaveränderung beitragen.
In mehreren Internet-Videos hatte Kachelmann diese Ansichten später als von "gelangweilten Verschwörungstheoretikern" erfunden bezeichnet. Diese wollten Menschen Angst machen. Kachelmanns Anwalt hatte im Prozess versichert, sein Mandant habe den Kläger "nicht persönlich angesprochen" und habe auch kein Interesse daran, Personen zu beleidigen. Er warf der Bürgerinitiative vor, Kachelmanns "Prominenz auszunutzen, um Aufsehen zu erregen".
Nach Ansicht des Richters war es eine "relativ pauschale" Äußerung, die Kachelmann in der E-Mail abgab. Er sei aber auch nicht überrascht, dass sich der Kläger angesprochen fühle, sagte er weiter.
Das am Freitag erlassene Versäumnisurteil erging auf Antrag des Klägers. Sein Anwalt hatte kritisiert, dass Kachelmann es "versäumt hat", seinen Anwälten zum Prozess eine Vollmacht auszustellen, um sich vertreten zu lassen. Nach Angaben seines Anwalts hält sich Kachelmann derzeit in Kanada auf. Die entscheidende Frage, ob mit dem Nazivergleich Persönlichkeitsrechte des Klägers tatsächlich verletzt wurden, muss das Gericht nach erneuter Verhandlung entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
(dapd nachrichtenagentur)
Das am Freitag erlassene Versäumnisurteil erging auf Antrag des Klägers. Sein Anwalt hatte kritisiert, dass Kachelmann es "versäumt hat", seinen Anwälten zum Prozess eine Vollmacht auszustellen, um sich vertreten zu lassen. […] Die entscheidende Frage, ob mit dem Nazivergleich Persönlichkeitsrechte des Klägers tatsächlich verletzt wurden, muss das Gericht nach erneuter Verhandlung entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.Tja, hätte er mal nicht kritisiert, hätte es heute schon ein Ergebnis gegeben. :D
Wettermann vor Gericht - Kachelmann verliert gegen Giftwolken-Truppehttp://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/wettermann-vor-gericht-kachelmann-verliert,7169126,11657308.html (Archiv-Version vom 18.02.2012)
Berlin –
Wettermann Jörg Kachelmann (53) hat Stress mit einer Bürgerinitiative, die am Himmel dicke Giftwolken sieht. Jetzt kam es zum Zivilprozess. weil Kachelmann gegen Mitglieder der Initiative mit deftigen Worten vom Leder zog.
Mit einem blauen Plakat kamen sie: „Herr Kachelmann, wir lassen uns von Ihnen nicht verleumden!“ Etwa 50 Aktivisten der Initiative „Sauberer Himmel“ standen vor dem Gericht, einige trugen Mundschutz. Für sie sind Kondensstreifen ganz gefährliche Dinger: Giftwolken, sogenannte Chemtrails. Aus Sicht der Verschwörungs-Freaks heimlich versprüht, um das Klima zu manipulieren.
Jörg Kachelmann, Wetter-Vorhersager auf YouTube, ließ sich im Oktober 2011 in einer E-Mail über die Giftwolken-Truppe aus. Man habe es mit „Neonazis oder Verrückten“ zu tun. Kondensstreifen-Leute empörten sich: „Das ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt.“
Erst flatterte Kachelmann eine einstweilige Verfügung ins Haus. Die Äußerung wurde untersagt. Er legte Widerspruch ein. Denn mit „verrückt“ habe er nur salopp „absurd“ oder „lachhaft“ gemeint, keinesfalls aber eine Person. Der Anwalt der Bürgerinitiative: „Das war keine ehrliche Klarstellung.“
Zum Prozess schickte Kachelmann einen seiner Anwälte. Aber ein peinlicher Formfehler: Der Jurist konnte keine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Gegenseite: „Wir beantragen ein Versäumnisurteil!“ So entschied der Richter. Die Äußerung bleibt vorerst untersagt. KE.
Jedimindtricks schrieb:Ich wuerd gegen verschworungsfreaks ne einstweilige Verfügung beantragen. Sowas verrücktes !*g* Der Kläger bei der Geschichte hatte mir vor einiger Zeit mal Mails geschrieben. Ganz ruhig und sachlich habe ich ihm erklärt, warum man von Kellinghusen aus viele Streifen sehen muss. Allerdings habe ich auch geschrieben: "Man muss schon verrückt sein, wenn man ignoriert, dass es dort massig Streifen geben muss" (das eine oder andere Wort mag vielleicht abweichen - ich habe keine Lust die Mail zu suchen, aber das mit dem "verrückt" war dabei). Daraus hat er sich allerdings nichts gemacht oder sich nichts anmerken lassen. :D