@jever:
Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht wirklich.
Wenn Du das typische deutsche Beispiel nimmst: z.B. Restaurant verpachtet, Restaurant abgebrannt, Versicherung leistet an Verpächter (dem diese Leistung laut Pachtvertrag zusteht), hast Du recht.
Das ist auch der Normalfall für gewerbliche Objekte hierzulande.
Allerdings kannst Du im Pachtvertrag die Verfügungsgewalt (ggf. incl. Verpflichtungen) über die eingeschlossenen Immobilien einschränken oder ausdehnen.
Das ist hierzulande allerdings nur wesentlich eingeschränkter möglich als z.B. in den USA. Ich kenne das aber nur grob vom Hörensagen.
Das US-Recht koppelt z.B. die Hauptsachen (Immobilien) nicht derart an das Grundstück wie das BGB, also verbindet sie nicht untrennbar damit.
Aber das ist besser eine Frage an jemanden, der sich mit der juristischen Sachlage besser auskennt, als es meine Ausbildung von anno Dunnemals und ein paar vergilbte BGB-Scheine hergeben...
Und wenn man nach Silverstein und WTC sucht, gibt es nur widersprüchliche Ergebnisse. Mal wird gesagt, er hat das WTC gemietet (was Unnsinn ist), mal hat er das WTC gepachtet (nur die Gebäude), mal hat er das gesamte Areal gepachtet.
Im letzten Fall wäre es einfach, dann stünde ihm vermutlich tatsächlich die gesamte Versicherungsleistung zu.
" Hat Silverstein das Gebäude versichert? Wenn ja, muss er dafür haftungspflichtig gewesen sein."
Die Haftungspflicht hat aber nichts mit der hier entscheidenden Gebäudeversicherung zu tun.
Das sind zwei paar Schuhe, und zwei völlig unterschiedliche Versicherungsverträge. Der eine ist die Haftpflichtversicherung, der andere (entscheidende) ist die Gebäudeversicherung.
So als Beispiel: Ich bin Pächter eines Grundstücks (in der Realität). Das darauf stehende Einfamilienhaus ist gebäudeversichert (gegen Sturm, Wasser, Brand, etc. ). Wenn der Versicherungsfall eintritt, also z.B. das Haus abbrennt, bekomme nur ich die Versicherungsumme, nicht meine (noch) Verpächterin. Haftungspflichtig für das Grundstück bin ich sowieso.