Werden Verschwörungstheoretiker immer dümmer?
07.03.2021 um 16:44Tripane schrieb:Mir geht es nur darum, nicht die Begriffe zu vermengen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht dasselbe wie Meinungsfreiheit, und das Recht wiederum kann sinnvolle Einschränkungen auferlegen, muß aber nicht.Da wird nichts vermengt, aber viel Spaß, dass du erstmal Erklären musst, welche Meinungsfreiheit du in welchem Kontext meinst.
Wenn also eine Meinung auf der Plattform eines privaten Anbieters gelöscht wird, kann das in vielerlei Hinsicht ok sein, rechtlich abgesichter, womöglich rechtlich sogar notwendig. Aber eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist es natürlich erst mal in dem Moment.
Denn sonst wird man dich garantiert sehr oft bis immer falsch verstehen.
Und wer kann den Ahnen das du es im philosophischen Sinne meinst und nicht im realen rechtlichen Sinne?
Und wie genau kann ein Plattformbetreiber etwas einschränken, was die AGB generell schon geklärt hat? Rätselhaft.
Und sprichst du auch von Meinungsfreiheitseinschränkungen, wenn ein Verlag dein Text, egal in welcher Form, nicht veröffentlicht?
Obwohl du es hingeschickt hast und der Verlag ja auch andere Leute veröffentlicht hat?
Oder wenn der Verlag ein Buch nicht mehr verbreitet, ist das dann auch Einschränkung der Meinungsfreiheit?