Verschwörungstheorien und wenn Menschen darunter leiden müssen
17.12.2014 um 14:15@Recet
Normalerweise gelten psychisch Kranke als deliktsunfähigkeit, wenn sie zum konkreten Tatzeitpunkt der Krankheit unterliegen (sind also durchaus deliktsfähig, wenn z.b. durch Medikation die Symptome beseitigt sind).
Im konkreten Fall dürfte es so gut wie unmöglich sein, die Deliktsfähigkeit nachzuweisen.
Normalerweise gelten psychisch Kranke als deliktsunfähigkeit, wenn sie zum konkreten Tatzeitpunkt der Krankheit unterliegen (sind also durchaus deliktsfähig, wenn z.b. durch Medikation die Symptome beseitigt sind).
Im konkreten Fall dürfte es so gut wie unmöglich sein, die Deliktsfähigkeit nachzuweisen.