@tropicoco Hmm, es fällt mir ein wenig schwer darauf zu antworten, da ich die Situation natürlich nur über die von dir vermittelten Botschaften kenne. Vielleicht zunächst ein wenig zu meiner Person: Ich bin ein typischer Altlinker, aufgewachsen in den 70ern und 80ern, dementsprechend behaftetet mit dem damals üblichen Staatsmisstrauen. Trotzdem kann ich inzwischen, auch und gerade im Vergleich mit anderen Ländern, sagen: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was bedeutet das?
- Jede(r) hat Anspruch auf rechtliches Gehör
- Jede(r) hat Anspruch auf ein Urteil, dass das geltende Recht (und nicht das was man selbst oder andere gerne möchte) auslegt.
Das hat aber auch eine ziemlich dumme Konsequenz für den oder die einzelne(n): Jeder muß sich diesem Rechtsstaat unterwerfen. Keiner kann sagen "das passt mir nicht, das will ich anders".
Jemanden gegen seinen oder ihren Willen festzuhalten ist eine ultima ratio eines Rechtsstaates. Diese wird nur gezogen bei
- rechtskräftigen Strafurteilen
- wenn rechtskräftig festgestellt wurde das Eigen- oder Fremdgefärdung vorliegt.
Liegt dies (rechtskräftig!) bei der Kindesmutter vor? Nach deiner Bechreibung eher nein. Das Verweigern einer Therapie kann durchaus Einfluß auf Entscheidungen des Gerichts, die Empfehlungen des Jugendamtes oder die des Verfahrensbeistandes der Kinder (was sagt der/die eigentlich zu dem ganzen?) haben. Aber eine Therapie erzwingen geht nur bei den o.a. Gründen.
Bedenke bitte und teile dies auch deinem Freund mit: Jugendamt und qualifizierte Familienanwälte haben (hoffentlich!) mit ähnlichen Situationen DEUTLICH mehr Erfahrung als man selbst. Wenn ein Anwalt zu einer Maßnahme rät sollte man sich schon sehr sicher sein wenn man sagt "Ich will das nicht, ich mach das nicht". Klar, hinterfragen und zweite Meinung einholen ist immer gut. Aber Achtung. Zu leicht kommt man dann an jemand aus der "Vaterrechtsmafia", den Staatsverweigerern um Schröpfer, Sürmeli, Jo Conrad und Co.Kg. und läuft dann in eine völlig falsche Richtung. Die versprechen jederzeit gerne das Blaue vom Himmel, wollen aber nur dein Geld und die Erfolgsaussichten sind gleich 0. Wenn ein Gericht merkt das man in diese Richtung abtriftet ist das Ziel im Nu soweit weg das man nie mehr hinkommt :-(.
Bedenke bitte: Auf der Seite deines Freundes steht NUR der Anwalt. Alle anderen haben andere Interessen. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand stehen (im Rahmen der Gesetze) auf Seiten des Kindes. Der Richter legt das Gesetz aus. Alle anderen haben noch ganz andere Interessen. Das ist so wie du es beschreibst ein langer steiniger Weg. Das wirklich wichtigste ist meiner Ansicht nach, dass dein Freund Jugendamt und Verfahrensbeistand davon überzeugt, dass ER die Interessen des Kindes am besten vertreten kann. Das ist die halbe Miete...