@verwirrt verwirrt schrieb:Geheimverträge... die nicht überprüfbar/einsehbar sind... über gewisse Sonderrechte (Abhören z.B.) der Alliierten !
Einsehbare Geheimverträge wären kaum geheim, oder?
:Dverwirrt schrieb:Dieter Deiseroth [ Richter am Bundesverwaltungsgericht ]
ZITAT : Geheimverträge sind generell nach der UN-Charta unzulässig ... !
Einspruch! Schon 1983 hat Deiseroth sich mit der Gültigkeit von Geheimverträgen beschäftigt und dazu auch die UN-Charta herangezogen. Er kam zu dem Schluß:
"
Diese Bestimmung verbietet also den Abschluß von Geheimverträgen nicht, sondern bedroht lediglich die in nicht registrierten Verträgen erzeugten Normen mit relativer Unwirksamkeit, nämlich bezüglich der Durchsetzbarkeit vor Organen der Vereinten Nationen"
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1983/19831Deiseroth_S_1.pdf Seite 12
Seither wurde die Charta nicht mehr geändert:
http://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf (Archiv-Version vom 29.08.2013)Auch sein Richterkollege Bernd Hahnfeld aus Hamburg sieht keine generelle Unzulässigkeit von Geheimverträgen:
"Ob die Bundesregierung den Stationierungsstreitmächten durch Geheimverträge auch für nicht völkerrechtlich gerechtfertigte Militäreinsätze Überflugrechte und Start- und Landegenehmigungen erteilt hat, ist nicht bekannt.
Grundsätzlich verbietet das Völkerrecht Geheimverträge nicht. Jedoch wären derartige Verträge wegen Verstoßes gegen das vertraglich nicht abänderbare Gewaltverbot der UN-Charta (Art.2 Ziff. 4) nach Art. 54 ff. des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge nichtig. Zudem hat bei widersprüchlichen Verpflichtungen aus der UN-Charta und aus internationalen Übereinkünften gemäß Art. 103 UN-Charta die Verpflichtung aus der UN-Charta immer den Vorrang."
http://ialana.de/files/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/NuB/BH-Kassel.pdf Seite 6
Es dürfte niemanden verwundern, daß im kalten Krieg gerade links und rechts des eisernen Vorhangs gelauscht und gespäht wurde, was das Zeug hielt. Ebensowenig verwunderlich ist, daß ein einmal vertraglich eingeräumtes Recht ein großes Beharrungsvermögen besitzt, weil der Weg des geringsten Widerstandes eben darin besteht, alles so weiterlaufen zu lassen wie es läuft. Nichtsdestotrotz ist auch ein Geheimvertrag letztlich nur ein Vertrag, also etwas, von dem beide Seiten wieder zurücktreten können - sofern nur der Wille dazu da ist.
@Turboboostgeeky schrieb:
Wir können also festhalten: Eine "Aussagengleichheit von Reichsdödeln und Linken Abgeordneten" besteht bisher lediglich in einem Abgeordneten (Gysi) und einer Behauptung (das Besatzungsstatut wäre noch in Kraft) - nicht mehr und nicht weniger.
Aber auch nur wenn wir eingeschränkte Souveränität und Besatzungsstatut als völlig unabhängig voneinander zu diskutierende Dinge betrachten.
JEDER völkerrechtliche Vertrag führt notwendigerweise dazu, daß die vertragsschließenden Parteien in den Punkten, die vertraglich festgelegt wurden, nicht mehr frei entscheiden können. Jeder völkerrechtliche Vertrag bringt also eine Einschränkung der staatliche Souveränität mit sich. Wir könnten auch wieder aus der UNO austreten oder aus der EU und würden damit deutlich an Souveränität gewinnen. Nur: zu welchem Preis? So souverän zu werden wie Nordkorea?