Der Selbstmord von Franz Kröll (Chefermittler im Fall Kampusch)
02.12.2013 um 18:40Weshalb stellt Karl Kröll das Gutachten von Prof. Leinzinger nicht hier ein?
DieLilly schrieb:Die Frage ist wie lange sich das österreichische Volk noch von der Regierung so verarschen lässt.Ja warten wir mal ab vielleicht, nein ich hoffe es ändert sich noch!
DieLilly schrieb:Abwarten ist gut, aktiv etwas zu unternehmen noch besser.Ja aber da sind mir wohl die Hände gebunden!
Wird in der Todesbescheinigung (Totenschein, Leichenschein) keine natürliche Todesursache festgestellt, z. B. unklare oder unnatürliche Ursache, entscheidet der Staatsanwalt über das weitere Vorgehen (Todesermittlungsverfahren); in der Regel folgt eine Obduktion durch einen Gerichtsmediziner.
anser schrieb:Ist es nicht so, dass bei unnatürlicher Todesursache eine Obduktion von Amts wegen angeordnet wird?Doch, aber da die Todesursache hier ja anscheinend klar war, gab es diese Anordnung natürlich nicht, wie praktisch. Deshalb ja meine Frage, ob das nicht auch von nahen Verwandten verlangt werden kann, wenn begründeter Zweifel vorherrscht.
Die Angehörigen eines Verstorbenen können bei der Staatsanwaltschaft die Obduktion beantragen; auch wenn der Arzt mit seiner Unterschrift einen natürlichen Tod bescheinigt hat.
Wenn die Angehörigen die Untersuchung beantragen, dann müssen sie aber auch für die Kosten selbst aufkommen.