itfc schrieb:Der stand auch am Beginn , nämlich durch den Tod des Opfers. Ich habe das Gefühl das du meine Argumentation nicht ganz
verstanden hast. Wo ist etwas von
itfc schrieb:Ich sagte lediglich das den direkten Angehörigen bei einem Verfahren in dem ein Todesurteil ausgesprochen wird ,
die Möglichkeit zur Umwandlung in eine lebenslängliche Haftstrafe gegeben wird, also sie den Täter niedriger bestrafen als im Urteil von den Richtern festgelegt.
ok, so wie ich dich jetzt verstanden habe, meinst du dies nur in eine Richtung, also ein Todesurteil wird ausgesprochen, die Angehörigen haben aber das Recht dieses umzuwandeln in eine lebenslange Haftstrafe.
Da gehe ich als Gegner der Todesstrafe gerade so noch mit, da in einem solchen Fall diese ja nicht stattfindet.
Was jedoch nicht geht ist die freie Entscheidung durch die Hinterbliebenen welches Urteil über den Angeklagten gefällt wird, denn damit gäbe man zum teil die Judikative aus der Hand.
Eine klare Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.
itfc schrieb:zum Tode verurteilt werden können , möchte ich sagen das mit den heutigen technischen Möglichkeiten der DNA Analyse
und bei einigen Fällen in denen Kameras die Taten aufgezeichnet haben die Chance auf Fehlurteile sehr gering ist.
Die Todesstrafe soll ja die Höchststrafe sein und nicht das einzige Strafmaß.
Die Möglichkeiten haben sich hier sehr verbessert, dem stimme ich zu.
Jedoch bleibt stets eine Restunsicherheit dass man nicht doch einem Unschuldigen das Leben nimmt. 100% ige Sicherheit wird es auch mit den modernsten kriminaltechnischen Methoden nie geben.
Hier noch mal der Punkt dass sich eine Todesstrafe nicht rückgängig machen lässt im Falle eines Fehlurteils.
itfc schrieb:Dein Link zeigt aber gleich in der ersten Tabelle das die Mordrate in allen Bundesstaaten zurückgeht , nur das sie in jenen die die Todesstrafe haben geringfügig höher scheint da hier nach Einwohnerzahl pro Taten gerechnet wird.
Das aber Staaten ohne Todesstrafe wie Alaska oder New Mexico kaum bewohnt sind und dort auch einige Morde nie entdeckt werden
aber in Bundesstaaten wie Kalifornien oder Washington die dicht besiedelt sind durch die höhere Kriminalität auch mehr dieser Taten geschehen. Der Unterschied bei den Taten selber liegt im Großteil der Staaten bei weniger als 1,5% , wobei die Gesamtanzahl
der Taten pro Einwohner seit 1990 um fast die Hälfte gesunken ist.
Dies sind Faktoren die freilich in diese Darstellung mit eingerechnet werden müssen.
Was jedoch sehr auffällig ist, ist dass die Mordrate in den Staaten wo es keine Todessstrafe gibt nie höher ausfällt, sondern stets niedriger ist. Ich vermute dass wenn die von dir angesprochenen Faktoren hefrausgerechnet werden würde sich hier nichts groß daran ändern.
itfc schrieb:Was für eine psychische Belastung erleiden die Opfer und Angehörigen in einigen Fällen ? Da werden wie in diesem Fall eine Mutter mit
ihren zwei Töchtern an ihren Betten festgebunden , die jüngste Tochter vergewaltigt und das Haus von den Tätern angezündet während
der Ehemann mitverfolgen muss wie seine Frau und Kinder bei lebendigem Leib verbrennen
und die Misshandlungen davor anhören muss.
natürlich leiden die Opfer, und es sind teilweise sehr schwere,schlimme Fälle dabei wie das was du beschreibst. Natürlich in der ganzen Welt und nicht nur in den USA….leider.
Genauso gibt es aber auch viele Fälle wo dies nicht der Fall ist. Hiermit möchte ich gewiss nichts Schönreden und relativieren, aber die Todesstrafe stellt hier im Prinzip jeden Mörder gleich. Den bestialischen Serienkiller, der es in den Augen vieler sicherlich verdient hat, und die Ehefrau die mit Heimtücke ihren gewalttätigen Ehemann beseitigt.
Beide werden mit der Todesstrafe bestraft, wobei hier unterschiedlich lange Haftstrafen weitaus angemessener, und den Taten gerecht werden würden.
itfc schrieb:Darüber hinaus meinst du sicherlich Strafen wie 2 mal lebenslänglich plus 15 Jahre . Dieses System ist aber in anderen Ländern nicht zugelassen . In Deutschland kann man Strafen nicht addieren und wir sprechen ja über die Todesstrafe allgemein , nicht die Todesstrafe in den USA.
lebenslänglich bedeutet in vielen Staaten etwas anderes, das ist korrekt.
Hier in Deutschland bspw. nur 15 Jahre. Wie lebenslang in anderen Staaten außer Deutschland un den USA ausgelegt wird weiß ich im Moment nicht so genau.
Sicherlich werden hier aber viele darunter sein wo lebenslang auch wirklich lebenslang bedeutet. Dies muss bei einer Abschaffung der Todesstrafe natürlich sichergestellt sein.
itfc schrieb:Die UN hat aber keine gesetzgebende Wirkung oder Einfluss, Die Charta der Menschenrechte ist mur eine Selbstverpflichtende Erklärung.
Die UN steht den Staaten gleichzeitig Souveränität zu , also auch die Gesetzgebung.
Wenn Staaten durch freie Abstimmung und feste Regeln und Gesetze die Todesstrafe einführen , Mechanismen zur Sicherheit gegen Fehlurteile gegeben sind und auf humane Art ohne Leiden das Urteil vollstreckt wird , sollte auch die UN oder andere NGO´s dieses akzeptieren. Ansonsten widerspricht sie sich in ihren eigenen Regeln oder legt die Gewichtung der Selbigen nach eigenem Ermessen unterschiedlich fest.
Selbstverständlich hat die UN keinen gesetzgebenden Einfluss, dieser könnte ja auch in keiner Weise eingeklagt werden.
Es gibt hier jedoch mehrere Unterabkommen, unter anderem der sogenannte UN-Zivilpakt,
linkIn diesem sind ebenfalls die Menschenrechte enthalten welche die körperliche Unversehrtheit, sowie das Recht auf Leben eines jeden Menschen zusichern.
Ebenfalls ist ein Artikel enthalten, der besagt dass die Todesstrafe zwar angewendet werden darf, jedoch nur für "schwerste Verbrechen", zugebender Maßen eine Formulierung die recht schwammig erscheint.
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
weiterhin ist enthalten:
(5) Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.
Quelle:
https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/für mich klare Indizien zur endgültigen Abschaffung das Todesstrafe, ist sie mit diesem Vertrag ja bereits eingeschränkt.
itfc schrieb:Warum sollten die Angehörigen des Opfers durch das Wissen , dass der Täter lebt und wieder auf freien Fuß kommt leiden ?
Lebenslänglich bedeutet , bis auf wenige Ausnahmen , zwischen 20 und 25 Jahren .
Was für eine Qual muss es für Eltern von getöteten Kindern sein wenn sie irgendwann mal dem Mörder ihres Kindes über dem Weg laufen und er sein weiteres Leben genießt . Dem Opfer hat er diese Möglichkeit genommen.
Dies könnte man aus der Welt schaffen indem man die bisherige Todesstrafe vollständig ersetzt durch ein weiteres "lebenslang" nämlich ohne Begrenzung. Es wäre somit sichergestellt dass der Täter nie wieder auf freien Fuß kommt.
Die Qual für die Eltern und Angehörigen ist somit in diesem Punkt wenigstens ein bisschen gemildert.
Ferner steht bei jedem noch so schweren Vergehen der Grundsatz der Reue, sowie auch Wiedereingliederung im Vordergrund. Zugegebener Maßen fällt es schwer bei einem Täter der derart schlimme Taten begangen hat auch nur daran zu denken, jedoch sehe bei einer einmaligen Tat, vielleicht sogar einer Tat im Affekt keinen Grund dieses Recht einem Menschen zu nehmen.
itfc schrieb:Mit der Todesstrafe , so wie ich erläutert habe , DNA Nachweis oder andere , definitiv sichere Identifikation in Kombination mit schmerzloser und sicherer Vollstreckung des Urteils , werden solche Folgetaten sicher verhindert.
Werden sie mit einer ebenso hohen Haftstrafe ebenso. Hier möchte ich gern noch mal den Kostenaspekt anführen, der in dem Zusammenhang auch stets gebracht wird, nämlich dass diese günstiger für den Staat sei als eine lebenslange Haft.
Trifft laut
diesem Artikel so ganz und gar nicht zu, sind doch die Kosten mehr als 3 mal so hoch.