Can
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Ich kann dir versichern, dass es keine negativen Auswirkungen hat.Zeo schrieb:Ja, das tue ich. Dir scheint nicht bewusst zu sein, was für eine Auswirkung das auf sexuelles Empfinden hat.
All die aufgezählten Beispiele stellen ein Verstoß im Sinne des GG dar. Man kann auch von Willkürlichkeit sprechen, doch dies ist bei der Beschneidung nicht gegegeben.Sanguinius schrieb:Das Recht auf Erziehung gibt den Eltern kein Recht die Recht des Kindes zu missachten, es zu schlagen, zu verstümmeln oder verwahrlosen zu lassen.
In dem Zusammenhang sollte man sich auch die Frage stellen, ob Eltern die religiös oder kulturell in einer Religion verwurzelt sind, ein Recht darauf haben ihre Kinder zu erziehen?Sanguinius schrieb:Beschneidungen im Sinne der Religionsfreiheit und das Recht auf Erziehung der Kinder seitens der Eltern geht in Ordnung
Sanguinius schrieb:Religionsfreiheit? Diese wird doch gerade dadurch missachtet indem andere(Eltern) über den Glauben des betreffenden(Kind) bestimmen.
Aus Sicht der Religionsfreiheit müssten derartige Praxis grundsätzlich untersagt sein.
Was soll ich darauf antworten? Ich habe dir erklärt, dass ich, soweit ich das beurteilen kann, keinerlei Probleme in der Hinsicht habe. Jeder Beschnittene wird dir das Gleiche sagen. Wenn du also jetzt darauf hinaus willst, dass man als Unbeschnittener mehr fühlt und besseren Sex hat, dann kann ich nur sagen, besser als das was ich hab, kanns auch nicht sein.Zeo schrieb:Und du hast mir nicht auf meine Frage geantwortet.
ivi82 schrieb:Und deswegen es eher heftiger brauche.