@Bernddasbrot Ich hab von strafrechtlicher Rehablitation gesprochen und nicht davon, jemandem vergangene Lebenszeit wiederzugeben.
Aber so wie dus schreibst ist es also besser, wenn man unschuldig Verurteilte auch gleich mit tot macht anstatt ihnen eine späte Chance auf Rehabilitierung zu geben? Ich hoffe, du siehst ein, wie pervertiert DIESE Option ist. Im Übrigen gibt es an den Landgerichten Rehabilitationskammern, die bei uns zum Beispiel Urteile und Maßnahmen von DDR-Gerichten überprüfen und bei Unrechtmäßigkeit die Leute rehabilitieren.
DU siehst es vielleicht so, dass ein Leben nach unschuldig im Knast unwert ist, es gibt aber genug, die das anders sehen und die gerne hinterher sich ein neues Leben aufbauen wollen. Deine Sichtweise ist hier nicht der Maßstab!
Warum soll der der ein Leben oder eine Gesundheit genommen hat, noch eine Chance bekommen?Weil es 1. noch weitere Delikte als Mord und Totschlag gibt und 2. jeder Fall besonders ist. Jemand, der planmäßig jemanden ermordet hat keine zweite Chance verdient aber jemand, der von seinem "Opfer" systematisch so weit getrieben wurde, bis derjenige im Affekt und seelischem Ausnahmezustand halt zugeboxt hat, es hinterher aber bereut und rückgängig machen würde, wenn er könnte, der hat eine Bestrafung ohne Zweifel verdient, soll aber trotzdem die Möglichkeit bekommen, irgendwann ein neues Leben anzufangen, weil in dem Falle das eigentliche Opfer diese Handlung ja regelrecht provoziert hat und damit keineswegs unschuldig am Tathergang ist.
Auch Steuerhinterzieher und Schwarzfahrer kommen in den Knast. Menschen die es absolut nicht verdient haben. Wo bleibt da die Humanität unserer Gesellschaft?Steuerhinterzieher machen es planvoll und wer andere bescheißt, und sei es der Staat, der hat mit Bestrafung zu rechnen. Außerdem geht da die Freiheitsstrafe auch nicht beim ersten hinterzogenen Euro los. Weißt du, wie viele Schulen man mit hinterzogenen Steuern sanieren könnte? Und ein Schwarzfahrer kommt auch nicht beim ersten Mal in den Knast, ich frag mich, wo du diesen Müll nur immer hernimmst. Bei Ersttätern geht die Bestrafung in der Regel bei Geldstrafen oder Bewährungsstrafen los, Bewährungsstrafen gibts sogar noch für Leute, die schon mehrfach in Erscheinung getreten sind, je nach Delikt. Wenn jemand bei der ersten Verurteilung schon in den Knast kommt, dann hat er ordentlich was verbockt, denn die vollzogene Freiheitsstrafe ist ultima ratio. Gefangene können sogar nach 2/3 Antrag stellen, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen.
Du stellst Dir das so einfach vor.
Glaubst Du wirklich, nach einer Zeit unschuldig im Knast, das Du rauskommst und Dein Leben da anknüpfst, wo Du aufgehört hast? Nein, Du hast in jedem Fall lebenslänglich! Überlässt du eine Einschätzung unschuldig Verurteilter über das Leben nach dem Knast mal bitte den unschuldig Verurteilten? DIE können sich dann immernoch für Suizid entscheiden, wenn sie nicht mehr leben wollen. Das ist dann aber ihre Entscheidung und nicht die Entscheidung eines dahergelaufenen Klugscheißers, der ihr Leben für unwert erachtet weil sie mal im Knast saßen! Punkt.
Wie willst Du einem Menschen verlorene Jahre, eine verlorene Jugend zurückgeben?Wie willst du einem unschuldig Hingerichteten das Leben wiedergeben? Oder wie willst du dem dann überhaupt die CHANCE auf Rehabilitierung geben? Kann ja sein, dass sich einen Tag nach seiner Hinrichtung der richtige Täter meldet weil er ein schlechtes Gewissen bekommt...was dann? Ausgraben und Entschuldigung sagen? Denk doch mal einen Gedanken zu Ende.
wenn es keinen Zweifel an der Schuld gibtKleine Überraschung, die Justiz wird von Menschen gemacht und Menschen sind fehlbar, es gibt NIEMALS ne 100%ige Sicherheit und selbst wenn es die gibt, rechtfertigt sie als Einzelfall keine flächendeckende Ausweitung, denn WENN es Zweifel an der Schuld gibt, wird der Angeklagte freigesprochen, das heißt bei allen Unschuldigen, die bisher im Knast saßen gab es KEINE Zweifel an der Schuld und trotzdem waren sie unschuldig.
Nochmal für dich: Nachdenken.