martialis schrieb:Klar war die Frage ernst gemeint. Die Schweiz ist neutral, also können sie doch ihre Gefangenen abschieben wohin sie wollen, oder was bedeutet das?
Mit der Schweizerischen Neutralität ist -so ganz salopp formuliert- gemeint, dass man sich möglichst nicht in (kriegerische) Streiteren von Dritten einmischt.
Aber auch als neutraler Staat kann man nicht einfach Leute ausschaffen, die keine "Heimat" haben. Zwar gibt es den Begriff der Ausbürgerung in der Schweiz, damit ist aber gemeint, dass jemand das Bürgerrecht wieder verliert, weil es "erschlichen" wurde also z.B. irgendwelche Straftaten verschwiegen wurden, die die Einbürgerung verhindert hätten. Aber das führt ja nur dazu, dass derjenige wieder "nur" Deutscher ist oder welche Staatsbürgerschaft er auch immer vorher hatte.
Aber selbst wenn man jetzt einem Schweizer Bürger (und Straftäter) den Schweizer Pass wegnehmen würde, könnte man ihn ja nicht ausweisen, da kaum ein Land (freiwillig) Staatenlose aufnimmt.
Emodul