Führerscheinentzug bei Diebstahl?
21.06.2010 um 20:28es kann nicht sein,
dass im namen demokratischer rechtsprechung so ein blödsinn gesetz wird
buddel
dass im namen demokratischer rechtsprechung so ein blödsinn gesetz wird
buddel
Möchtest du in Zukunft deine Einkünfte mit Handtaschenklau aufbessern? @buddelbuddel schrieb:ich habe keinen führerschein.
muss ich dann in den knast
und ein anderer gibt für das gleiche vergehen lediglich seinen lappen ab ?
Auch dieses Beispiel hier, wie sieht es mit betrunkenen Fußgängern aus? Die können ebenso einen Unfall verursachen und anderen Menschen Schaden zufügen. Dürfen die dann nicht mehr zu Fuß gehen? - könnte man sich fragen.GilbMLRS schrieb:Es wurde einem Radfahrer,der betrunken erwischt wurde auch schon das Radfahren verboten,
Fahrverbot als Strafe für Diebstahl vom Tisch
Kleinere Straftaten werden auch weiterhin nicht mit einem Fahrverbot geahndet. Das Land Niedersachsen konnte sich bei der Justizministerkonferenz in Hamburg nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe in den Ahndungskatalog aufzunehmen. Die Ressortchefs sprachen sich mit acht zu acht Stimmen gegen das Ansinnen aus Hannover aus, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr. Die Konferenz hätte den Vorstoß einstimmig beschließen müssen. .................
Wie darf man das verstehen @Ilvi ?Ilvi schrieb:Das wär in jeden Fall Blödsinn, da ja niemand stiehlt der es sich leisten kann.
@TeutomasTeutomas schrieb:Naja, wenn du keinen Lappen hast, kannst du ihn nicht loswerden.