Führerscheinentzug bei Diebstahl?
20.06.2010 um 12:41Justizminister wollen Fahrverbote auch bei Diebstahl
vom 20.06.2010
Lappen weg: Die Justizminister planen angeblich, bei Delikten wie Diebstahl den Führerschein zu entziehen
Die Justizminister der Länder wollen offenbar den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die kommende Woche in Hamburg tagt.
"Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist", zitierte das Blatt Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). In solchen Fällen sei "ein befristetes Fahrverbot deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt".
Bislang nur bei Verkehrsdelikten
Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden, hieß es in der "BamS" weiter. Bislang sind Fahrverbote nur bei Verkehrsdelikten als Hauptstrafe erlaubt.
Was haltet ihr davon? Gute Sache? Oder zu harte Bestrafung?
vom 20.06.2010
Lappen weg: Die Justizminister planen angeblich, bei Delikten wie Diebstahl den Führerschein zu entziehen
Die Justizminister der Länder wollen offenbar den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die kommende Woche in Hamburg tagt.
"Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist", zitierte das Blatt Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). In solchen Fällen sei "ein befristetes Fahrverbot deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt".
Bislang nur bei Verkehrsdelikten
Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden, hieß es in der "BamS" weiter. Bislang sind Fahrverbote nur bei Verkehrsdelikten als Hauptstrafe erlaubt.
Was haltet ihr davon? Gute Sache? Oder zu harte Bestrafung?