Tussinelda schrieb:es geht um Kinder, die bis 8 Jahren auf dem Gehweg fahren SOLLEN, sofern kein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden
Was bedeutet das? Dürfte diese Altersgruppe auf einem gekennzeichneten, abgegrenzten Radweg auf der Straße fahren oder nicht?
Es geht mir doch gar nicht um Schulwege und die darauf fahrenden Kinder, es geht um Fußgängerwege überall, die von ignoranten Radfahrern benutzt werden. Dass die ihrem Nachwuchs die normalsten Verkehrsregeln nicht vermitteln können oder wollen, ist doch mal klar, oder siehst du das anders? Es gibt diese Radfahrer und denen ist es egal, die hopsen von der Straße auf den Bürgersteig wenn die Ampel rot anzeigt, die klingeln hinter einem Fußgänger usw.
Ich finde auch die geteilten Fuß- und Radwege ganz furchtbar, und als Fußgänger ist man hier das schwächste Glied. Klingelt da hinter einem jemand und erschreckt man dabei, kann das auch uU zu einem Crash führen. Wer sollte hier Rücksicht nehmen? Korrekt! Der Radfahrer. Einfach absteigen wäre die Lösung, aber nein, der muss ja wie besessen klingeln.