martenot schrieb:Ich kann nachvollziehen, dass man in diesem Fall lieber auf dem Bürgersteig fährt, würde mir aber dann ein rücksichtsolles und defensives (Fahr-)Verhalten wünschen. Ein breites und schweres Lastenfahrrad auf dem Gehweg ist nun mal ein Hindernis mit Gefahrenpotenzial für die anderen Personen.
Siehst du, und ich sehe das vollkommen anders, die haben sich für dieses Ding entschieden und sich gemäß StVO zu verhalten. So ein Riesengefährt hat absolut nichts auf dem Fußgängerweg verloren. Kein E-Bike, kein E-Roller und absolut keine Rikscha oder sonstnochwas.
Großer Unterschied, (E-)Fahrrad vs. Hilfsmittel/Krankenfahrzeug wie Rollstuhl, Rollator. Nur! Aber auch nur dieser Personengruppe gestehe ich persönlich die Benutzung des Fußgängerweges zu, aber sicher keinem Lastenrad-Fahrer.
Kleinkinder mit Rad sind da die ganz große Ausnahme, aber hier auch wieder nicht die unterbelichteten Eltern. Die schaffen es ja nicht einmal ihrem Nachwuchs zu vermitteln, dass es "rechts" fahren möge, die denken, mit einem Lächeln ist alles entschuldbar. NEIN! Ist es nicht!